© bbBrian - fotolia.com |
Die Aufgaben zu diesem Themenbereich umfassen im wesentlichen Angelegenheiten der AbwehrvonGefahren.
Dem Gesetz nach werden Aufgaben der Gefahrenabwehr in der Regel von den Gemeinden wahrgenommen. Daher wenden Sie sich bei gefahrenabwehrrechtlichen Problemen bitte zunächst an das Ordnungsamt Ihrer Gemeinde.
Allgemeines Ordnungsrecht beinhaltet diverse Aufgaben, wie z.B. die Bekämpfung der Schwarzarbeit, Namensänderungen, Versammlungsangelegenheiten, Brandschutz, Ordungswidrigkeiten-Verfahren nach dem Jugendschutzgesetz etc.
Das Ordnungsamt des Landkreises Leer nimmt neben der Funktion als Fachaufsichtsbehörde im Ordnungsrecht eine Vielzahl weiterer speziell geregelter gesetzlichen Aufgaben wahr, zum Beispiel: