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Zuschuss zum Führerschein für junge Feuerwehrleute - und die, die es werden wollen

Ihr seid zwischen 16 und 24 Jahre alt, habt im Jahr 2022 euren Führerschein (Klasse B) bestanden und seid Mitglied einer Feuerwehr im Landkreis Leer oder wollt noch Mitglied werden?

Dann könnt ihr einen Zuschuss für den Führerschein vom Landkreis Leer sowie den Städten und Gemeinden von 800 Euro erhalten, wenn ihr euch im Gegenzug dazu verpflichtet, fünf Jahre in der Feuerwehr aktiv mitzuwirken.


Führerschein 2022? Zuschuss sichern!

Einsendeschluss für den „Zuschuss 2022“ ist der 31.01.2023

Antrag auf Bezuschussung des Führerscheins der Klasse B (PDF, 226 kB)

Landkreis Leer
Ordnungsamt
z.H. Gerrit Gathen
Bavinkstraße 23
26789 Leer


Auch für zukünftige Feuerwehrleute

Der Zuschuss gilt auch für zukünftige Feuerwehrkameradinnen und -kameraden. Wenn man sich bis 31.01.2023 entschließen sollte, in die Feuerwehr einzutreten und in der Zeit vom 01.01. bis 31.12.2022 die praktische Führerscheinprüfung abgelegt hat, kann man auch als (derzeit noch) Nichtmitglied, den Zuschuss erhalten.

Mehr Details

Zuschuss zum Führerschein

Der Landkreis Leer sowie die Städte und Gemeinden unterstützen junge Feuerwehrleute mit einem Zuschuss für den Erwerb des ersten Führerscheins. Dieser Zuschuss richtet sich nicht nur an bestehende Mitglieder, sondern auch an zukünftige Feuerwehrleute.

​Insgesamt stehen beim Landkreis Leer dafür jedes Jahr 20.000 Euro zur Verfügung.

Der Zuschuss gilt sowohl für bestehende Mitglieder, wie auch für bis zum Stichtag neu eingetretene Mitglieder in einer der Ortsfeuerwehren im Landkreis Leer.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um einen Anspruch auf Bezuschussung des Führerscheins zu haben:

  1. Sie sind mindestens 16 Jahre alt (es gilt der Zeitpunkt des Eingangs des Antrages beim Landkreis Leer)
  2. Sie sind noch keine 25 Jahre alt (es gilt der Zeitpunkt des Eingangs des Antrages beim Landkreis Leer)
  3. Sie haben in der Zeit vom 01.01.2022 bis 31.12.2022 die praktische Führerscheinprüfung der Klassen B abgelegt.
  4. Es handelt sich um die erstmalige Ablegung der Prüfung der oben genannten Klasse. Das bedeutet, dass Personen, die lediglich ihren vorhandenen Führerschein erweitert haben (z.B. von B auf BE oder auf C1E) oder die aufgrund von Alkohol, Drogen oder sonstigen Verstößen im Straßenverkehr die Prüfung erneut ablegen mussten, von der Bezuschussung ausgeschlossen sind.
  5. Sie haben Ihren ersten Wohnsitz im Landkreis Leer
  6. Sie sind aktives Mitglied einer Ortsfeuerwehr im Landkreis Leer
  7. Sie nehmen regelmäßig an den Dienstabenden teil (mindestens 80 %).
  8. Sie sind bereit (sofern noch nicht geschehen) die erforderlichen Lehrgänge zu besuchen.
  9. Sie sind bereit, sich vertraglich für die Dauer von fünf Jahren nach Vertragsunterzeichnung zum Dienst in einer Ortsfeuerwehr im Landkreis Leer zu verpflichten und bei einer Vertragsverletzung den Zuschuss zurückzuzahlen.


Mit dem Zuschuss zum Erwerb des Führerscheines soll vor allem für junge Leute ein Anreiz geschaffen werden, sich aktiv in der Freiwilligen Feuerwehr zu engagieren und somit auch die Einsatzfähigkeit der Feuerwehren dauerhaft sicherzustellen.

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