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Die Aufgaben des Kreiselternrates sind im § 99 Niedersächsischen Schulgesetz (NSchG) wie folgt beschrieben:
„Die Kreiselternräte können Fragen beraten, die für die Schulen ihres Gebietes von besonderer Bedeutung sind. Schulträger und Schulbehörde haben ihnen die für ihre Arbeit notwendigen Auskünfte zu erteilen und rechtzeitig Gelegenheit zur Stellungnahme und zu Vorschlägen zu geben.“
Angelegenheiten des Kreiselternrates können vor allem sein:
Der Kreiselternrat im Landkreis Leer besteht aus maximal 27 Mitgliedern.
Der Vorstand des Kreiselternrates hat darauf zu achten, dass die Belange aller in ihrem Gebiet vertretenen Schulformen angemessen berücksichtigt werden.
Als Schulträger hat der Landkreis Leer u. a. als Ausschuss des Kreistages einen Schulausschuss für allgemein-berufsbildende Schulen und Sport gebildet, in dem alle Fragen und Probleme der Schulen im Landkreis vorberaten werden. Neben den Vertretern des zuständigen kommunalen Parlaments gehören dem Schulausschuss je ein Vertreter der Lehrerschaft, der Schülerschaft und der Elternschaft an.
Die Elternvertreter im Schulausschuss können sich aus ihrer Sicht zu allen Punkten der Tagesordnung äußern. Im Schulausschuss haben sie Rede- , Antrags- , Informations- und Stimmrecht.
Vorsitzende:
Britta de Buhr-Hollatz
stellvertretende Vorsitzende:
Karina Freesemann
Adressen und Telefonnummern können bei Bedarf erfragt werden.