Die Schüler haben das vom Landkreis als Träger der Schülerbeförderung bestimmte Beförderungsmittel zu benutzen. Die notwendigen Aufwendungen, die durch die Benutzung entstehen, werden auf Antrag ersetzt. Dieser Antrag ist bis zum 31. Oktober eines jeden Jahres für das abgelaufene Schuljahr beim Landkreis zu stellen.
Informationen zur Schülerbeförderung im ÖPNV der Landkreise Aurich, Friesland, Leer und Wittmund sowie der dortigen Verkehrsunternehmen (PDF)
Zum neuen Schuljahr 2021/2022 hat es im Landkreis Leer großflächige Umbenennungen von Haltestellen gegeben. Die Umbenennungen sollen dazu dienen, den Standort von Haltestellen besser verorten zu können. Aufgrund der Menge an Umbenennungen ist es allerdings zeitlich nicht möglich, alle Haltestellenschilder pünktlich zum Start des neuen Schuljahres 2021/2022 auszutauschen.
Damit alle Schülerinnen und Schüler sichergehen können, dass auf ihrer Schülerbusfahrkarte die richtige Haltestelle steht, haben wir eine Übersicht mit allen Änderungen zusammengestellt:
Haltestellenumbenennung im Landkreis Leer zum Schuljahr 2021 2022 (PDF, 609 kB)
Anschreiben des Landkreises an Schülerinnen und Schüler im Kreisgebiet zur Umbenennung:
Anschreiben an Eltern und Schüler:innen (PDF, 209 kB)