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Die Grundlage der Seniorenarbeit bildet die Altenhilfe im Sinne des § 71 SGB XII:
„Die Altenhilfe soll dazu beitragen, Schwierigkeiten, die durch das Alter entstehen, zu verhüten, zu überwinden oder zu mildern und alten Menschen die Möglichkeit zu erhalten, am Leben in der Gesellschaft teilzunehmen. ...“
(Jonanthan Swift)
Grundlage der Arbeit ist das Prinzip "ambulant vor stationär".
Mit Ausnahme der Stadt Leer, ist Frau Diekhoff für das gesamte Gebiet des Landkreises Leer als Seniorenbeauftragte tätig.
Sofern Sie im Gebiet der Stadt Leer wohnhaft sind, wenden Sie sich bitte an die Seniorenbetreuung der Stadtverwaltung Leer.
Gesundheitsförderung für Senioren
(Aktiv im Alter, Wohnberatung, Seniorentag, Bürgerumfrage "Wohnen und Ehrenamt 50plus")
Aufgrund des häufigen Außendienstes von Frau Diekhoff ist eine telefonische Terminabsprache unbedingt zu empfehlen.
Flyer Seniorenbeauftragte (PDF, 597 kB)
Flyer Ehrenamtliche Wohnberatung (PDF, 293 kB)
Stationäre Einrichtungen im Landkreis Leer (PDF, 302 kB)
Teilstationäre Einrichtungen im Landkreis Leer (PDF, 258 kB)
Ambulante Pflegedienste im Landkreis Leer (PDF, 280 kB)
Anbieter von «Essen auf Rädern« im Landkreis Leer (PDF, 196 kB)
Anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag (PDF, 215 kB)