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Ziel des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) ist es, jedem jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, unabhängig von seiner sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung zu absolvieren, die seinen Fähigkeiten und Interessen entspricht. Eine qualifizierte Ausbildung soll nicht an fehlenden finanziellen Mitteln des Auszubildenden, seiner Eltern oder seines Ehegatten scheitern.
Ausbildungsförderung kann nur auf Antrag gewährt werden. Die entsprechenden Formulare erhalten sie im Kreissozialamt, persönlich oder per Post nach telefonischer Anforderung. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung stellt diese auch zum Download zur Verfügung.
Der Bewilligungszeitraum beginnt in dem Monat, in welchem die Ausbildung aufgenommen wird, sofern der Antrag rechtzeitig gestellt wurde. Die Gewährung der Ausbildungsförderung erfolgt frühestens ab dem Monat der Antragstellung.
Ob die angestrebte Ausbildung nach dem BAföG gefördert werden kann, ist im Wesentlichen von der Beantwortung folgender Fragen abhängig:
Bei der Antwort auf diese Fragen, sind Ihnen unsere Mitarbeiter:innen gerne behilflich.
Telefon |
Anfangsbuchstaben Ihres Familiennamens |
0491 - 926 1448 |
A, B, W |
0491 - 926 1250 |
I, J, K, L |
0491 - 926 1488 |
M, N |
0491 - 926 1482 |
C, E, P, Q, R, S |
0491 - 926 1349 |
H, O, V |
0491 - 926 1302 |
F, G |
0491 - 926 1675 |
D, T, U, X, Y, Z |
Seit August 2016 bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihren BAföG-Anträge online auf der Seite des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur einzureichen.
Voraussetzung ist lediglich eine eigene De-Mail-Adresse. Der ausgefüllte Antrag sowie die notwendigen Nachweise müssen dann nur noch an folgende De-Mail-Adresse des Landkreises Leer gesendet werden: bafoeg@lkleer.de-mail.de
Ein elektronisch per De-Mail übersandter Antrag muss nicht mehr in Papierform nachgereicht werden.
Der Antrag kann auch weiterhin ohne eigene De-Mail-Adresse gestellt werden. Sobald der Antrag vollständig ausgefüllt wurde, wird eine PDF-Datei erstellt. Zu beachten ist die Liste der Unterlagen, die dem Antrag beizufügen sind.
Jetzt muss der Antrag nur noch ausgedruckt, unterschrieben und mit den notwendigen Nachweisen per Post an uns versendet oder persönlich vorbeigebracht werden.
Vorher ist der Antrag nicht wirksam gestellt. Entscheidend ist das Datum des Posteingangs.