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Bei Vorliegen von Energie- und/oder Mietkostenrückständen kann auf Antrag ein Darlehen gewährt werden, sofern die notwendigen Voraussetzungen gemäß § 36 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) erfüllt sind.
Der Antrag ist im Sozialamt der zuständigen Gemeinde-, Samtgemeinde- oder Stadtverwaltung am Wohnort zu stellen. Dort erhalten Sie auch den entsprechenden Vordruck in Papierform.
Dieser ist mit Nachweisen zu Einkommen, Belastungen u.s.w. dort wieder einzureichen.