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Energie- und Mietkostenrückstände

Bei Vorliegen von Energie- und/oder Mietkostenrückständen kann auf Antrag ein Darlehen gewährt werden, sofern die notwendigen Voraussetzungen gemäß § 36 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) erfüllt sind.

Der Antrag ist im Sozialamt der zuständigen Gemeinde-, Samtgemeinde- oder Stadtverwaltung am Wohnort zu stellen. Dort erhalten Sie auch den entsprechenden Vordruck in Papierform.

Dieser ist mit Nachweisen zu Einkommen, Belastungen u.s.w. dort wieder einzureichen.

Kontakt

Amt für Teilhabe und Soziales
Bavinkstaße 23
26789 Leer (Ostfriesland)
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Telefon: 0491 926-1350
Fax: 0491 926-91350
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