Die stationäre Hilfe zur Pflege umfasst:
- die Übernahme der im Pflegeheim anfallenden, ungedeckten Heimpflegekosten unter Berücksichtigung des jeweiligen Einkommens und des Vermögens,
- die Beratung und Information von Senioren und deren Angehörige (Kostenfrage),
- die Unterhaltsüberprüfung von Angehörigen (Beratung, Berechnung u.s.w.).
Bei Fragen zur stationären Hilfe zur Pflege wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter/innen.
Amt für Teilhabe und Soziales - Ansprechpartner zur Stationären Hilfe zur Pflege
Stationäre Hilfe zur Pflege - Kontakt
Die Zuständigkeit ergibt sich aus dem ersten Buchstaben des Familiennamens der/des Hilfebedürftigen.
Telefonnummer | Buchstabenverteilung |
---|
0491 - 926 1351 |
A - F
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0491 - 926 1838 |
G - Le
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0491 - 926 1360 |
Li - Re
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0491 - 926 1594 |
Rh - Schm
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0491 - 926 1651 |
Schn - Z
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Für die ambulante Hilfe zur Pflege ist das Amt für Teilhabe und Soziales ebenfalls zuständig. Bitte wenden Sie sich an unsere Mitarbeiterinnen.
Amt für Teilhabe und Soziales - Ansprechpartner Ambulante Hilfe zur Pflege
Ambulante Hilfe zur Pflege - Kontakt
Die Zuständigkeit ergibt sich aus dem ersten Buchstaben des Familiennamens der/des Hilfebedürftigen.
Telefonnummer | Buchstabenverteilung |
---|
0491 - 926 1524 |
A - R und Sch
|
0491 - 926 1594 |
Sa, Se - Z
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Das Antragsformular für erhalten Sie persönlich im Amt für Teilhabe und Soziales oder auf telefonische Anfrage gerne per Post. Zudem steht Ihnen das Formular im PDF-Format zum Download zur Verfügung.