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Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten sind insbesondere Maßnahmen, die einem Nichtsesshaften die Wiedereingliederung in die Gesellschaft ermöglichen sollen. Diese können sowohl ambulant, als auch stationär sein.
Antragsformulare erhalten Sie im Kreissozialamt oder in den Ortsverwaltungen (Städte, Gemeinden und Samtgemeinden).