Eingeschränkte telefonische Erreichbarkeit in der Wohngeldabteilung - für eine schnellstmögliche Bearbeitung Wegen der weiterhin hohen Zahl der zu bearbeitenden Wohngeldanträge werden alle Möglichkeiten ausgeschöpft, um den Berechtigten schnellstmöglich die zustehenden Leistungen zu gewähren. Um dies zu ermöglichen, sollte grundsätzlich von allgemeinen Anfragen zum Bearbeitungsstand abgesehen werden. Die telefonische Erreichbarkeit in der Wohngeldabteilung ist
Antragsformulare sind auch bei den örtlichen Gemeindeverwaltungen erhältlich. |
In berechtigten Fällen zahlt das Kreissozialamt Wohngeld. Das Wohngeld wird grundsätzlich auf Antrag als
gewährt. Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat einen Rechtsanspruch auf Wohngeld.
Ob Wohngeld in Anspruch genommen werden kann, und ggf. in welcher Höhe, hängt von folgenden Faktoren ab:
Antragsformulare sind beim Kreissozialamt sowie in Ihrer Ortsverwaltung erhältlich und können dort auch wieder abgegeben werden.
Die Stadt Leer bearbeitet die Anträge aus dem Stadtgebiet selbst. Für die übrigen Städte, Gemeinden und Samtgemeinden ist die Kreisverwaltung zuständig.
Telefon | Gemeindeaufteilung |
0491 - 926 1673 |
Detern, Uplengen |
0491 - 926 1677 |
Borkum, Bunde Moormerland (Buchstaben P-Z) |
0491 - 926 1527 |
Ostrhauderfehn |
0491 - 926 1481 |
Brinkum, Firrel, Hesel, Jemgum, Neukamperfehn und Schwerinsdorf |
0491 - 926 1474 |
Moormerland (Buchstaben A-O), Weener (Buchstaben P-Z) |
0491 - 926 1441 |
Rhauderfehn |
0491 - 926 1523 |
Weener (Buchstaben I-O) |
0491 - 926 1478 |
Holtland Westoverledingen (Buchstaben A-L) |
0491 - 926 1538 |
Filsum, Nortmoor |
0491 - 926 1678 |
Weener (Buchstaben A-H) |
0491 - 926 1479 | Sachgebietsleiter Wohngeld |