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Bekanntmachungen

Mit der sog. "ortsüblichen Bekanntmachung" informiert der Landkreis Leer durch die Veröffentlichung die Einwohner:innen über rechtlich bindende Entscheidungen.

Satzungen und Verordnungen sowie öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Leer werden online im Amtsblatt bekannt gemacht. "Ortsübliche Bekanntmachungen" erfolgen durch Veröffentlichung auf dieser Internetseite. Allgemeinverfügungen werden durch den Landkreis Leer zusätzlich noch über die hiesigen Tageszeitungen veröffentlicht.

Übersicht über aktuelle öffentlichen Bekanntmachungen

Amtsblatt - das offizielle Verkündungsblatt der Kreisverwaltung

Es erscheint jeweils am 15. und am letzten Arbeitstag des Monats (an arbeitsfreien Tagen am davor liegenden Arbeitstag). Annahmeschluss ist drei Arbeitstage vor dem Erscheinungstag.

Amtsblätter online

Alle ab Januar 2002 erschienenen Amtsblätter des Landkreises Leer können an dieser Stelle im PDF-Format abgerufen werden. Aufgrund der Vielzahl der PDF-Dokumente können diese nicht im Nachhinein barrierefrei angeboten werden. Neue Amtsblätter werden barrierearm angeboten.

  1. Datum: 15.10.2024 Amtsblatt Nr. 19/2024 (15.10.2024)

    Amtsblatt Nr. 19 aus 2024 vom 15.10.2024


Amtsblatt 2024

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Amtsblatt 2019

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Amtsblatt 2002

Amtsblatt aktuell

Ausschüsse des Landkreises Leer

Aktuell wurden keine neuen Bekanntmachungen für zukünftige Ausschüsse der Kreisverwaltung veröffentlicht.

Öffentliche Bekanntmachungen

Bekanntmachungen des Bauamtes

Bekanntmachungen des Umweltamts

Bekanntmachungen zur Europawahl am 9. Juni 2024

Bekanntmachungen des Ordnungs- und Straßenverkehrsamts

Bekanntmachungen zur Landtagswahl 2022 der Wahlkreise 83 und 84 (Landkreis Leer)

Bekanntmachungen zur Kommunalwahl

Öffentliche Bekanntmachungen örtlicher Verbände

aktuell keine Bekanntmachung veröffentlicht


Bekanntmachung Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie - Rahmenbetriebsplanzulassung/Planfeststellungsbeschluss »Richtbohrungen von der Plattform N05-A in den deutschen Sektor der Nordsee einschließlich der Erdgasförderung im deutschen Hoheitsgebiet« der Firma ONE Dyas B. V. Bek. d. LBEG v. 29.08.2024 - L1.4/L67130/07-07_01/2024-0002 -

Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
Rahmenbetriebsplanzulassung/Planfeststellungsbeschluss
„Richtbohrungen von der Plattform N05-A in den deutschen Sektor der Nordsee
einschließlich der Erdgasförderung im deutschen Hoheitsgebiet“
der Firma ONE Dyas B. V.
Bek. d. LBEG v. 29.08.2024

- L1.4/L67130/07-07_01/2024-0002 -

I.

Auf Antrag der ONE Dyas B. V. vom 09.09.2022 hat das LBEG mit der Entscheidung vom 13.08.2024 – L1.4/L67130/07-07_01/2023-0005 – das Vorhaben „Richtbohrungen von der Plattform N05-A in den deutschen Sektor der Nordsee einschließlich der Erdgasförderung im deutschen Hoheitsgebiet“ gemäß § 52 Abs. 2a Bundesberggesetz (BBergG) mit den vorgelegten Planfeststellungsunterlagen zugelassen. Der verfügende Teil der Rahmenbetriebsplanzulassung/des Planfeststellungsbeschlusses wird in der Anlage öffentlich bekannt gemacht.

Zuständige Behörde für die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens ist das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie, An der Marktkirche 9, 38678 Clausthal-Zellerfeld.

Das zugelassene Vorhaben dient der Erdgasexploration und Erdgasförderung im Bereich des Erdgasfeldes N05-A, sowie der umliegenden potentiellen Erdgasvorkommen N05-A-Noord, N05-A-Südost und Diamant im deutschen Sektor der Nordsee.

Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens wurde eine Prüfung der Umweltverträglichkeit des Vorhabens durchgeführt. Die Auswirkungen der Maßnahme auf die Umwelt wurden bei den fachgesetzlichen Entscheidungen berücksichtigt.

Die Zulassung erfolgte nach Maßgabe der im Teil A, Ziffer 2 der Rahmenbetriebsplanzulassung vom 13.08.2024 festgestellten Unterlagen sowie der im Teil A, Ziffern 4 und 5 der Rahmenbetriebsplanzulassung enthaltenen Nebenbestimmungen und Hinweisen.

Der verfügende Teil des Planfeststellungsbeschlusses und die Rechtsbehelfsbelehrung werden gemäß § 102 a VwVfG in der aktuellen Fassung i.V.m. § 74 Abs. 5 S. 2 VwVfG in der bis zum 31.12.2023 geltenden Fassung bekannt gemacht.


II.

1.  Die Auslegung wird gemäß § 3 Abs. 1 PlanSiG durch die Veröffentlichung im Internet unter https://www.lbeg.niedersachsen.de/startseite/ unter dem Pfad „Bergbau > Genehmigungsverfahren > Aktuelle Planfeststellungsverfahren“ ersetzt.

Für die Vollständigkeit und Übereinstimmung der im Internet veröffentlichten Unterlagen mit den amtlichen Antragsunterlagen wird keine Gewähr übernommen. Der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen ist maßgeblich (§ 102 a VwVfG in der aktuellen Fassung i.V.m. § 27a Abs. 1 S. 4 VwVfG in der bis zum 31.12.2023 geltenden Fassung).

Die Veröffentlichung erfolgt in der Zeit

vom 25.09.2024 bis 09.10.2024 (jeweils einschließlich)

2.  Zusätzlich können der Planfeststellungsbeschluss und die Planunterlagen im Internet im niedersächsischen UVP-Portal unter https://uvp.niedersachsen.de/startseite eingesehen werden.

3.  Je eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses liegt zusammen mit einer Ausfertigung der festgestellten Planunterlagen als zusätzliches Informationsangebot gemäß § 3 Abs. 2 PlanSiG in der Zeit

vom 25.09.2024 bis 09.10.2024 (jeweils einschließlich)

wie folgt aus:

Stadt Borkum:

Die Auslegung erfolgt während der Öffnungszeiten

Montag                          08:30 Uhr – 13:00 Uhr

                          und      14:00 Uhr – 17:00 Uhr

Dienstag                       08:30 Uhr – 13:00 Uhr

Mittwoch                       08:30 Uhr – 13:00 Uhr

                          und      14:00 Uhr – 17:00 Uhr

Donnerstag                   08:30 Uhr – 13:00 Uhr

Freitag                           08:30 Uhr – 13:00 Uhr

im Rathaus der Stadt Borkum (Ordnungsabteilung, Zimmer 6), Neue Straße 1, 26757 Borkum.

Stadt Norderney

Die Auslegung erfolgt während der Öffnungszeiten

Montag                          08:30 Uhr – 12:30 Uhr

Dienstag                       08:30 Uhr – 12:30 Uhr

                          und      15:00 Uhr – 16:00 Uhr

Mittwoch                       08:30 Uhr – 12:30 Uhr

Donnerstag                   08:30 Uhr – 12:30 Uhr

                          und      15:00 Uhr – 16:00 Uhr

Freitag                           08:30 Uhr – 12:30 Uhr

bei der Stadt Norderney, im Flur vor dem Stadtbauamt der Stadt Norderney im Conversationshaus, Am Kurplatz 1 (2. OG), 26548 Norderney.

Inselgemeinde Juist

Die Auslegung erfolgt während der Öffnungszeiten

Montag - Donnerstag    09:00 Uhr – 12:00 Uhr und

                                      15:00 Uhr – 16:00 Uhr

Freitag                           09:00 Uhr – 12:00 Uhr

im Rathaus der Inselgemeinde Juist, 3. Stock vor Raum 31-32, Strandstraße 5, 26571 Juist.

Gemeinde Krummhörn

Die Auslegung erfolgt während der Öffnungszeiten

Montag – Freitag          08:30 Uhr – 12:00 Uhr

im Rathaus der Gemeinde Krummhörn, Zimmer Nr. 3.09, Rathausstraße 2, 26736 Krummhörn.

4.  Der Planfeststellungsbeschluss gilt mit Ende der Auslegungsfrist allen Betroffenen und denjenigen gegenüber, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, als zugestellt (§ 102 a VwVfG in der aktuellen Fassung i.V.m. § 74 Abs. 5 S. 3 VwVfG in der bis zum 31.12.2023 geltenden Fassung), soweit eine Zustellung nicht postalisch erfolgt. Dies gilt ebenso für Vereinigungen im Sinne von § 102 a VwVfG in der aktuellen Fassung i.V.m. § 73 Abs. 4 S. 5 VwVfG in der bis zum 31.12.2023 geltenden Fassung, die keine Stellungnahmen abgegeben haben.

5.  Bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist kann der Planfeststellungsbeschluss von den Betroffenen und denjenigen, die Einwendungen rechtzeitig erhoben haben, beim LBEG, An der Marktkirche 9, 38678 Clausthal-Zellerfeld, schriftlich angefordert werden.

III.

Vorhabenbeschreibung

Gegenstand des Vorhabens „Richtbohrungen von der Plattform N05-A in den deutschen Sektor der Nordsee einschließlich der Erdgasförderung im deutschen Hoheitsgebiet“ sind sämtliche Richtbohrungen von der Plattform N05-A nach Übergang vom niederländischen Hoheitsgebiet ins deutsche Hoheitsgebiet, einschließlich der Erdgasförderung im deutschen Hoheitsgebiet.

Insgesamt sind maximal neun Richtbohrungen mit zusätzlichen Ablenkungen aus diesen Bohrungen auf deutschen Hoheitsgebiet in das grenzüberschreitende Erdgasfeld N05-A sowie in die das Erdgasfeld N05-A umliegenden potenziellen Erdgasvorkommen N05-A Noord, N05-A-Südost und Diamant vorgesehen.

Die Richtbohrungen werden in einer Teufe von 1.500 m bis 4.000 m vom niederländischen Hoheitsgebiet ins deutsche Hoheitsgebiet abgelenkt. Die erwartete technisch förderbare Erdgasmenge des gesamten Vorhabens wird insgesamt auf 4,5 bis 13 Mrd. Normkubikmeter (Nm³) Erdgas geschätzt.

Weder die Errichtung und der Betrieb der Bohr- und Förderplattform N05-A auf niederländischem Hoheitsgebiet, die Errichtung und der Betrieb der Pipeline zum Transport des geförderten Erdgases auf niederländischem Hoheitsgebiet, noch das Stromkabel von der Plattform N05-A zum Offshore Windpark Riffgat (OWP) sind Gegenstand des beantragten Vorhabens.

IV.

Verfügender Teil des Planfeststellungsbeschlusses

Teil A: Verfügender Teil

1.   Tenor

Der von der Firma ONE-Dyas B.V., Parnassusweg 815,1082 LZ Amsterdam eingereichte Rahmenbetriebsplan für das Vorhaben „Richtbohrungen von der Plattform N05-A in den deutschen Sektor der Nordsee einschließlich der Erdgasförderung im deutschen Hoheitsgebiet“ für dessen Zulassung ein Planfeststellungsverfahren gem. § 57a Bundesberggesetz (BBergG) durchzuführen war, wird

-     unter Berücksichtigung der bergrechtlichen Voraussetzungen für die Zulassung eines Rahmenbetriebsplanes aufgrund der §§ 48 Abs. 2 und 55 BBergG,

-     nach Maßgabe der für die nach § 57a Abs. 4 Satz 1 BBergG eingeschlossenen Entscheidungen geltenden Vorschriften,

 -     nach Prüfung aller Einwendungsgründe und der von den Fachbehörden, Trägern öffentlicher Belange sowie den anerkannten Naturschutzvereinigungen abgegebenen Stellungnahmen und

-     unter Berücksichtigung des Ergebnisses der durchgeführten Umweltverträglichkeitsprüfung 

gem. § 52 Abs. 2b BBergG unter Aufnahme von Nebenbestimmungen und Vorbehalten zugelassen.

Die in diesem Planfeststellungsbeschluss zugelassen Vorhaben umfassen:

-     Projektbestandteil Bohrungen:

Explorationsbohrungen und Produktionsbohrungen sowie zusätzliche Ablenkungen aus diesen Bohrungen von der Plattform N05-A in den sich auf deutschem Hoheitsgebiet befindlichen Teil des Erdgasfeldes N05-A, sowie in die sich auf deutschem Hoheitsgebiet befindlichen Teile der potenziellen Erdgasvorkommen N05-A Noord, N05-A Südost und Diamant.

-     Projektbestandteil Erdgasförderung:

Förderung von Erdgas aus den sich auf deutschem Hoheitsgebiet befindlichen Teil des Erdgasfeldes N05-A, sowie Förderung von Erdgas aus den sich auf deutschem Hoheitsgebiet befindlichen Teilen der möglichen Erdgasfelder N05-A Noord, N05-A Südost und Diamant.

Dieser Beschluss wirkt auch für und gegen etwaige Rechtsnachfolger der Antragstellerin.

2.   Festgestellte Planunterlagen1

3.   Eingeschlossene Entscheidungen

Gem. § 75 Abs. 1 VwVfG wird durch diesen Planfeststellungsbeschluss die Zulässigkeit des Vorhabens einschließlich der notwendigen Folgemaßnahmen an anderen Anlagen im Hinblick auf alle von ihm berührten öffentlichen Belange festgestellt. Neben der Planfeststellung sind andere behördliche Entscheidungen, insbesondere öffentlich-rechtliche Genehmigungen, Verleihungen, Erlaubnisse, Bewilligungen, Zustimmungen und Planfeststellungen nicht erforderlich.

Im Folgenden werden einige der von der Konzentrationswirkung des § 75 Abs. 1 VwVfG erfassten behördlichen Entscheidungen aufgeführt. Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Aufzählung nicht vollständig sein soll. Auch hier nicht erwähnte behördliche Entscheidungen, die für die Umsetzung der vorgelegten Planung erforderlich sind, werden von dieser Planfeststellung miteingeschlossen. Dass es hinsichtlich der eingeschlossenen Entscheidungen ihrer gesonderten Erwähnung im Planfeststellungsbeschluss nicht bedarf, entspricht dem Regelungsgehalt des § 75 Abs. 1 VwVfG.

3.1 Naturschutzrechtliche Entscheidungen

Naturschutzrechtliche Befreiung

Gem. § 5 der Verordnung über das Naturschutzgebiet „Borkum Riff' in der niedersächsischen 12-Seemeilen-Zone der Nordsee (NSG-VO „Borkum Riff“) i. V. m. § 67 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG wird von dem Verbot des § 3 Abs.1 Ziff.1. NSG-VO „Borkum Riff“ für das beantragte Vorhaben eine Befreiung erteilt.

4.   Nebenbestimmungen1

5.   Allgemeine Hinweise1

6.   Zusagen der Vorhabenträgerin, die den Gegenstand des Planfeststellungsbeschlusses betreffen1

7.   Zusagen der Antragstellerin, die nicht den Gegenstand des Planfeststellungsbeschlusses betreffen1

8.   Umweltverträglichkeitsprüfung

Die vorgesehenen Maßnahmen bedurften der formellen Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i. V. m. der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben (UVP-V Bergbau) (vgl. Teil B, Ziffer 1.8 – Verfahren/UVP – und Ziffer 2.3 – materiell-rechtliche Bewertung/UVP-Erfordernis – in diesem Beschluss).

9.    Entscheidung über Stellungnahmen und Einwendungen

Die Stellungnahmen und Einwendungen werden, soweit ihnen nicht durch Zusagen der Antragstellerin oder durch Inhalts- und Nebenbestimmungen entsprochen worden ist oder sie sich auf andere Art und Weise im Laufe des Verfahrens erledigt haben, zurückgewiesen (§ 74 Abs. 2 Satz 1 VwVfG).

Stellungnahmen und Einwendungen, die durch Zusagen der Antragstellerin Berücksichtigung gefunden haben, werden für erledigt erklärt.

Etwaige sich durch das Vorhaben ergebende Entschädigungsansprüche werden ggfs. in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt.

10.  Kostenentscheidung

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Planfeststellungsverfahrens. Die Entscheidung über die Höhe der Kosten (Gebühren und Auslagen) erfolgt in einem gesonderten Bescheid.

Teil B: Entscheidungsgründe1

Teil C: Ergebnis1

Teil D: Kostenentscheidung1

Teil E: Sofortige Vollziehbarkeit1

Teil F:  Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht, Uelzener Straße 40, 21335 Lüneburg, erhoben werden.

Abkürzungen und Fundstellen1

Gesetze, Verordnungen, Vorschriften1

1) hier nicht abgedruckt

2) hier nicht vollständig abgedruckt


Bekanntmachung des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie zum Download (nicht barrierefrei)


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