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Bekanntmachungen

Mit der sog. "ortsüblichen Bekanntmachung" informiert der Landkreis Leer durch die Veröffentlichung die Einwohner:innen über rechtlich bindende Entscheidungen.

Satzungen und Verordnungen sowie öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Leer werden online im Amtsblatt bekannt gemacht. "Ortsübliche Bekanntmachungen" erfolgen durch Veröffentlichung auf dieser Internetseite. Allgemeinverfügungen werden durch den Landkreis Leer zusätzlich noch über die hiesigen Tageszeitungen veröffentlicht.

Übersicht über aktuelle öffentlichen Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachungen

Bekanntmachungen des Bauamts

Bekanntmachungen des Ordnungs- und Straßenverkehrsamts

Bekanntmachungen zur Landtagswahl 2022 der Wahlkreise 83 und 84 (Landkreis Leer)

Bekanntmachungen zur Kommunalwahl


Öffentliche Bekanntmachungen örtlicher Verbände

aktuell keine Bekanntmachung veröffentlicht

Ausschüsse des Landkreises Leer

Bekanntmachung Planfeststellungsverfahren Ausbau L 21, Radwegeneubau Holte-Potshausen-Stickhausen

Der Landkreis Leer führt das folgende Planfeststellungsverfahren durch:

Planfeststellungsverfahren nach § 38 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) für den Ausbau der Landesstraße 21 (L21),
Radwegeneubau Holte – Potshausen – Stickhausen
in den Gemeinden Ostrhauderfehn, Rhauderfehn und Detern
- L 21 von Abs. 10/ Stat. 2,607 bis Abs. 30/ Stat. 3,731 und
L 821 Abs. 10/ Stat. 0,013 bis Stat. 0,555 -

Die Planungsunterlagen sind ab dem 30. November 2023 am Ende dieses Textes einsehbar.

I)

Das Land Niedersachsen, vertreten durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Regionaler Geschäftsbereich Aurich, hat für das vorgenannte Bauvorhaben die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens beantragt.

Für das Vorhaben besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).

Für das Vorhaben werden Grundstücke in Rhauderfehn in der Gemarkung Holte, in Ostrhauderfehn in der Gemarkung Potshausen sowie in Detern in der Gemarkung Velde beansprucht.

Für die landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden neben den Flächen im Nahbereich des Vorhabens zusätzlich Flächen in Ostrhauderfehn in der Gemarkung Holtermoor sowie in Rhauderfehn in der Gemarkung Rhaude beansprucht.

Der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) und ein Merkblatt zur Information über das Verfahren liegen gem. § 38 Abs. 4 Nr. 2 NStrG in der Zeit

vom 30.11.2023 bis einschließlich 15.12.2023

  1. im Rathaus der Gemeinde Ostrhauderfehn, Hauptstr. 117, 26842 Ostrhauderfehn, Bauamt, während der Dienststunden zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Die Dienststunden sind:

    Montag bis Freitag 08:00 – 12:00 Uhr
    Montag 14:00 – 17:00 Uhr
    Dienstag und Donnerstag 14:00 – 16:00 Uhr

    Eine Einsichtnahme in die Unterlagen ist nach vorheriger Terminabsprache (Telefon: 04952/ 805-1420) auch außerhalb der vorgenannten Zeiten möglich.

  2.  im Rathaus der Gemeinde Rhauderfehn, 1. Südwieke 2a, 26817 Rhauderfehn 2. Obergeschoss, Zimmer 220, während der Dienststunden zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Die Dienststunden sind:

    Montag bis Freitag 08:00 – 12:30 Uhr
    Montag, Dienstag u. Donnerstag 14:00 – 15:30 Uhr

    Eine Einsichtnahme in die Unterlagen ist nach vorheriger Terminabsprache (Telefon: 04952/ 903-0 oder 04952/ 903-400) auch außerhalb der vorgenannten Zeiten möglich.

  3. in der Samtgemeindeverwaltung Jümme (für die Gemeinde Detern), Rathausring 8-12, 26849 Filsum, Zimmer 30, während der Dienststunden zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Die Dienststunden sind:

    Montag bis Freitag 08:00 – 12:00 Uhr
    Dienstag 14:00 – 16:00 Uhr
    Donnerstag 14:00 – 17:30 Uhr

    Eine Einsichtnahme in die Unterlagen ist nach vorheriger Terminabsprache (Telefon: 04957/ 9180-30 oder 04957/ 9180-27) auch außerhalb der vorgenannten Zeiten möglich.

Die oben genannten Planungsunterlagen sind zudem hier auf der Internetseite einzusehen; maßgeblich ist jedoch der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen (§ 27a Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)).

Hinweise:

  1. Jeder, der sich von dem geplanten Bauvorhaben betroffen fühlt, kann bis spätestens drei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das heißt
    bis einschließlich 05.01.2024,
    beim Landkreis Leer, Planungsamt, Bergmannstraße 37, 26789 Leer oder bei der Gemeinde Ostrhauderfehn, Hauptstr. 117, 26842 Ostrhauderfehn, der Gemeinde Rhauderfehn, 1. Südwieke 2a, 26817 Rhauderfehn, sowie der Gemeinde Detern (über Samtgemeinde Jümme), Rathausring 8-12, 26849 Filsum, Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift erheben.
    Nach Ablauf dieser Frist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 73 Abs. 4 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG).
    Einwendungen und Stellungnahmen der anerkannten Naturschutzvereinigungen sind nach Ablauf dieser Frist ebenfalls ausgeschlossen (§ 73 Abs. 4 Satz 5 VwVfG).
    Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen (§ 73 Abs. 4 Satz 1 VwVfG).
    Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen. Andernfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben (§ 17 Abs. 2 Satz 1 VwVfG).

  2. Rechtzeitig erhobene Einwendungen werden in einem Termin erörtert (§ 73 Abs. 6 VwVfG). Dieser wird ortsüblich bekannt gemacht. Diejenigen, die fristgerechte Einwendungen erhoben haben, bzw. bei gleichförmigen Einwendungen der Vertreter, werden von dem Termin gesondert benachrichtigt.
    Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können sie durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden (§ 73 Abs. 6 S. 4 VwVfG).
    Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben ist.
    Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Das Anhörungsverfahren ist mit Ablauf des Erörterungstermins beendet.

  3. Die durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehenden Kosten werden nicht erstattet.

  4. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt.

  5. Über die Einwendungen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfest­stellungsbehörde entschieden (§ 74 Abs. 2 VwVfG). Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an die Einwender kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind (§ 74 Abs. 5 Satz 1 VwVfG).

  6. Vom Beginn der Auslegung des Planes treten die Anbaubeschränkungen nach § 24 Abs. 4 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) und die Veränderungssperre nach § 29 Abs. 1 NStrG in Kraft.

Diese Bekanntmachung dient auch der Benachrichtigung der Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Entscheidung nach § 74 VwVfG einzulegen; diese können innerhalb der oben genannten Frist Stellungnahmen zu dem Plan abgeben.

Hinweis zur Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO):

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit in dem o. g. Planfeststellungsverfahren werden die erhobenen Einwendungen und darin mitgeteilte personenbezogene Daten ausschließlich für das Planfeststellungsverfahren von der Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde (Landkreis Leer, Planungsamt, Bergmannstraße 37, 26789 Leer) erhoben, gespeichert und verarbeitet. Die persönlichen Daten werden benötigt, um die Betroffenheit beurteilen zu können. Sie werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Die Daten können an den Vorhabenträger und seine mitarbeitenden Büros zur Auswertung der Stellungnahmen weitergegeben werden. Insoweit handelt es sich um eine erforderliche und somit rechtmäßige Verarbeitung aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung gem. Art. 6 Abs. 1 Satz 1 c) DS-GVO.

II)

Der oben genannte Erörterungstermin gemäß § 73 Abs. 6 VwVfG findet

am 04.04.2024, um 10.00 Uhr,

im Mariko (2. OG, großer Sitzungssaal), Bergmannstraße 36, 26789 Leer statt.

Der Erörterungstermin wird hiermit gem. § 73 Abs. 7 VwVfG öffentlich bekannt gemacht.

  1. Die Teilnahme am Termin ist jedem, dessen Belange durch den Plan berührt werden, freige­stellt.
    Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächti­gung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungs­behörde zu geben.

  2. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden kann, dass verspätete Einwendungen ausgeschlossen sind und dass das Anhörungs­verfahren mit Schluss der Verhandlung beendet ist.

  3. Kosten, die durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehen, können nicht erstattet werden.

  4. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Die Teilnahme ist beschränkt auf diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben, sowie auf Betroffene.

  5. Soweit über Entschädigungsansprüche nicht in der Planfeststellung dem Grund nach zu entscheiden ist, werden sie nicht in dem Erörterungstermin behandelt sondern in einem gesonderten Verfahren.

Auf die ortsüblichen Bekanntmachungen der Gemeinde Ostrhauderfehn (durch Veröffentlichung im General-Anzeiger, sowie durch Aushang im Aushangkasten der Gemeinde Ostrhauderfehn und unter www.ostrhauderfehn.de), der Gemeinde Rhauderfehn (durch Veröffentlichung im General-Anzeiger und durch Aushang an der Gemeindetafel am Rathaus) sowie der Gemeinde Detern (durch Veröffentlichung durch Aushang an den festgelegten Standorten laut Hauptsatzung) weise ich hiermit hin.

Planungsunterlagen Ausbau L 21, Radwegeneubau Holte-Potshausen-Stickhausen

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Amtsblatt - das offizielle Verkündungsblatt der Kreisverwaltung

Es erscheint jeweils am 15. und am letzten Arbeitstag des Monats (an arbeitsfreien Tagen am davor liegenden Arbeitstag). Annahmeschluss ist drei Arbeitstage vor dem Erscheinungstag.

Amtsblätter online

Alle ab Januar 2002 erschienenen Amtsblätter des Landkreises Leer können an dieser Stelle im PDF-Format abgerufen werden. Aufgrund der Vielzahl der PDF-Dokumente können diese nicht im Nachhinein barrierefrei angeboten werden. Neue Amtsblätter werden barrierearm angeboten.


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