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Haushalt

Der Landkreis Leer hat zahlreiche Aufgaben zu bewältigen, darunter beispielsweise die Bearbeitung und Leistung von Hilfen nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende ), XII (Sozialhilfe) und VIII (Kinder- und Jugendhilfe), aber auch Schulträgeraufgaben für alle weiterführenden Schulen des Landkreises, Aufgaben der Bauordnung, des Umwelt- und Naturschutzes, des Straßenbaus, der Wirtschaftsförderung, des Veterinärwesens, der Wasserwirtschaft, des Straßenverkehrs- und Ordnungsbereichs, der Krankenhausversorgung und der Kultur sowie verschiedene Weitere. Diese Aufgaben brauchen zur Umsetzung finanzielle Ressourcen, die wiederum durch verschiedene Einnahmequellen generiert werden.

In Ermangelung eigener Steuereinnahmen finanziert sich der Landkreis in erster Linie durch die Erhebung der Kreisumlage von den kreisangehörigen Städten und Gemeinden. Weitere wichtige Erträge bilden die Schlüsselzuweisungen des Landes Niedersachsen, sowie die direkten Erstattungen von Bund, Land und Sonstigen für erbrachte Leistungen.

Diese Erträge und Aufwendungen, aber auch notwendige Investitionen, werden mithilfe des Haushaltsplans vorausschauend prognostiziert. Der kommunale Haushalt wird dabei in einen Ergebnis- und einen Finanzhaushalt unterteilt.

Der Kreistag hat die Budgethoheit und beschließt den Haushaltsplan. Der Haushalt wird anschließend dem Ministerium für Inneres und Sport als Kommunalaufsichtsbehörde zur Genehmigung (im Rahmen der genehmigungspflichtigen Teile) vorgelegt.

 

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Kämmerei
Sachgebiet Haushalt und Finanzen
Friesenstraße 34/36
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Fax: 0491 926-91290
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Dokumente

Haushaltsplan 2022 - Landkreis Leer (PDF, 7.3 MB)