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Im FSJ Kultur lernen Jugendliche im Laufe eines Jahres die Arbeit ihrer Einrichtung kennen. Sie erarbeiten im Team einProjekt und betreuen es. Neben der kreativen Arbeit gibt es natürlich auch einen Arbeitsalltag und Jobs, die einfach dazugehören, wenn man Kultur organisiert, verwaltet und möglich macht. Der Landkreis Leer bietet das Freiwillige Soziale Jahr – Kultur in der Ehemaligen Jüdischen Schule und imEnsemble Evenburg/ Kreismusikschule Leer an.
Die LKJ Niedersachsen – Landesvereinigung kulturelle Jugendbildung – koordiniert das Freiwillige Jahr – Kultur in Niedersachsen und Bremen. Der Landkreis Leer ist Einsatzstelle für das FSJ Kultur unter dem Dachverband der LKJ Niedersachsen.
Um beim FSJ Kultur mitmachen zu können, dürfen Freiwillige während ihres FSJ nicht 27 Jahre alt werden. Alle Bewerbenden müssen die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben. Das bedeutet, dass Bewerbende das 9. Schuljahr beendet haben müssen.
Bewerbungszeitraum ist vom 01.01.-31.03. jeden Jahres. Das FSJ Kultur beginnt jeweils am 1. September.
Die LKJ Niedersachsen ist zuständig für die Vorauswahl und die Weitervermittlung der Bewerbungen an den Landkreis Leer. Bewerbungen sind daher an die LKJ Niedersachsen zu richten.
Hier der Link zum Online-Bewerberverfahren der LKJ Niedersachsen: https://fsjkultur.lkjnds.de/bewerbung.html
In der Einsatzstelle gibt es eine Person, die das ganze Jahr lang den oder die Freiwilligen bei den Aufgaben anleitet und unterstützt. Diese Person ist eine Fachkraft und arbeitet im gleichen Bereich wie die Freiwilligen.
Während des FSJ – Kultur nehmen die Freiwilligen an 25 Bildungstagen teil, welche meist auf 5 Seminarwochen aufgeteilt werden.
Die Freiwilligen erhalten während des Freiwilligendienstes ein monatlichen Taschengeld in Höhe von 320,00 €.
Alle Freiwilligen müssen sozialversichert werden. Das bedeutet, dass sie während der Zeit ihres Freiwilligendienstes in der gesetzlichen Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versichert sind. Die Versicherungsbeiträge werden von der Einsatzstelle oder vom Träger bezahlt.
Freiwillige müssen in einer gesetzlichen Krankenversicherung sein. Sie dürfen also nicht in einer privaten Krankenversicherung sein. Außerdem müssen sich Freiwillige selbst versichern: Sie dürfen nicht in einer Familienversicherung über die Eltern oder den Ehepartner versichert sein. Das heißt in der Fachsprache: Während des Freiwilligendienstes sind Freiwillige als eigenständige Mitglieder pflichtversichert in einer gesetzlichen Krankenkasse. Die Kosten bezahlt die Einsatzstelle.
Die Freiwilligen erhalten für 12 Monate einen Anspruch auf 25 Urlaubstage.
Alle Freiwilligen im FSJ Kultur bekommen nach ihrem Freiwilligendienst ein Zertifikat, wenn sie mindestens 11 Monate einen Freiwilligendienst gemacht haben und bei 25 Bildungstagen waren. Die Einsatzstelle, der Träger und die Freiwilligen schreiben das Zertifikat gemeinsam.
Wenn Freiwillige ein Arbeitszeugnis haben möchten, können sie die Einsatzstelle danach fragen.
Weitere Informationen zum FSJ erhalten Sie unter: https://lkjnds.de/lkj-portal.html und unter: http://www.fsjkultur.de/start.html
Bitte beachten Sie folgende Hinweise, wenn Sie sich beim Landkreis Leer bewerben.