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© J. Bambrowicz 
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Kreistag

Der Kreistag legt die Grundsätze für die Verwaltung des Landkreises Leer fest und entscheidet über alle Angelegenheiten des Kreises, soweit nicht der Landrat kraft Gesetzes zuständig ist oder ihm der Kreistag bestimmte Angelegenheiten überträgt.
 
Die Kreistagstätigkeit ist keine Berufstätigkeit, sondern wird von den Mandatsträgern neben ihren normalen Berufen und Tätigkeiten ehrenamtlich ausgeübt.

Wahlperiode

Der Kreistag wird für eine Wahlperiode von fünf Jahren gewählt. Die letzte Wahl war am 12. September 2021, die laufende Wahlperiode hat am 1. November 2021 begonnen. Dem Kreistag des Landkreises Leer gehören neben dem Landrat 54 Kreistagsabgeordnete an.

Der Kreistag mit seinen gewählten Vertretern (den Kreistagsabgeordneten) ist das Hauptorgan des Landkreises. Im Zentrum der Zuständigkeit stehen die Aufgaben, die dem Kreistag im Gesetz vorbehalten werden und die wegen ihrer Wichtigkeit nicht auf andere Kreisorgane delegiert werden dürfen. Der Kreistag trifft die kommunalpolitischen Grundsatzentscheidungen und entscheidet etwa über den Erlass oder die Änderungen von Satzungen, die Festsetzung öffentlicher Abgaben, den Haushalt des Landkreises, die Verfügung über Kreisvermögen und die Aufnahme von Krediten.

Der Kreistag tagt je nach Geschäftslage etwa viermal pro Jahr und wird vom Landrat eingeladen. Die Sitzungen sind öffentlich. Den Vorsitz im Kreistag führt ein hierzu gewähltes Kreistagsmitglied.

Informationen

Informationen über die Zusammensetzung des Kreistages, des Kreisausschusses sowie der Ausschüsse des Kreistages erhalten Sie im Kreistagsinformationssystem.

 

 

Kontakt

Büro des Landrats
Kreistagsbüro
Bergmannstraße 37
26789 Leer (Ostfriesland)
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Telefon: 0491 926-1236
Fax: 0491 926-91236
Gebäude: C, 1.OG
Raum: 137
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Links

Weitere Informationen über Kreistag, Kreisausschuss 
sowie Fachausschüsse im Kreistagsinformationssystem.