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© Landkreis Leer 
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Landrat

Landrat Matthias Groote (SPD) ist Chef der Kreisverwaltung und zugleich oberster Repräsentant des Landkreises Leer. Die Bürger wählten ihn im Jahr 2016 mit 56,8 Prozent direkt ins Amt. Er wurde auf fünf Jahre gewählt. Die neue Amtszeit hat am 1. November 2016 begonnen. Groote war zuvor Mitglied des Europäischen Parlaments.

Matthias Groote


   Persönlich:  

  • geboren am 21. Oktober 1973 in Leer
  • Familienstand: verheiratet
  • Kinder: zwei Töchter
  • wohnt in Ostrhauderfehn
  • Beruf: Diplom-Wirtschaftsingenieur


   Beruflich:  

    • 1991 bis 1995
      Berufsausbildung zum Industriemechaniker bei der Deutschen
      Bahn AG  
    • 1995 bis 1996
      Zivildienst beim Deutschen Roten Kreuz

    • 1996 bis 1998
      Weiterbildung zum Maschinentechniker - Betriebstechnik

    • 1998 bis 2005
      Studium an der Fachhochschule Wilhelmshaven mit dem Abschluss Diplom-Wirtschaftsingenieur

    • 2005 bis 2016
      Mitglied des Europäischen Parlaments, davon in der Zeit von 2012 bis 2014 Vorsitzender des Umweltausschusses (ENVI) im Europäischen Parlaments

  • seit dem 1. November 2016
    Landrat des Landkreises Leer

 

Aufgaben des Landrats

Der Landrat ist nicht nur gesetzlicher Vertreter, sondern auch gleichzeitig „Chef der Kreisverwaltung" und politischer Repräsentant des Landkreises. Der Landrat ist Vorsitzender des Kreisausschusses und verantwortlich für die Vorbereitung und Ausführung der Beschlüsse des Kreistags. Er nimmt an den Sitzungen des Kreistags teil und erledigt die Geschäfte der laufenden Verwaltung. Er nimmt zudem die Außenvertretung des Landkreises in Rechts- und Verwaltungsgeschäften und in gerichtlichen Verfahren wahr.


Die wesentlichen Aufgaben sind:
  • Leitung der Verwaltung 
  • Repräsentative Vertretung des Landkreises
  • Vertretung des Landkreises nach außen in Rechts- und Verwaltungsgeschäften und in gerichtlichen Verfahren
  • Vorbereitung der Beschlüsse des Kreisausschusses; dabei sollen die Fachausschüsse des Kreistages beteiligt werden
  • Führung des Vorsitzes im Kreisausschuss
  • Ausführung der Beschlüsse des Kreistages und des Kreisausschusses
    Einspruchspflicht bzw. Verpflichtung, die Aufsichtsbehörde zu informieren, wenn ein Beschluss des Kreistages oder Kreisausschusses rechtswidrig ist.

 

Nebentätigkeiten des Landrates

Landrat Matthias Groote übt eine Reihe von Nebentätigkeiten aus, die teilweise an seine Funktion als Landrat geknüpft sind. Darüber hinaus hat er weitere öffentliche Ehrenämter und weitere Nebentätigkeiten angenommen - eine Auflistung sämtlicher Nebentätigkeiten finden Sie zum Download in dieser Übersicht:

Übersicht der Nebentätigkeiten des Landrates Matthias Groote (Stand 01.01.2023) (PDF, 438 kB)

Vergütungen für Nebentätigkeiten werden vom Landrat entsprechend der §§ 9 und 10 der Niedersächsischen Nebentätigkeitsverordnung (NNVO) an den Landkreis abgeführt, soweit sie jährlich in der Gesamtsumme den Betrag von 9.300,00 € übersteigen.

Kontakt

Bergmannstraße 37
26789 Leer (Ostfriesland)
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Telefon: 0491 926-1266
Fax: 0491 926-1200
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Pressestelle
Bergmannstraße 37
26789 Leer (Ostfriesland)
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Telefon: 0491 926-1254
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Vertreter des Landrats

Der Landrat hat eine allgemeine Vertreterin -die Erste Kreisrätin- und drei ehrenamtliche Stellvertreter, die ihn bei repräsentativen Anlässen vertreten.

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