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Landrat Matthias Groote

Chef der Kreisverwaltung und zugleich oberster Repräsentant des Landkreises Leer ist Landrat Matthias Groote (SPD).

Der Landrat ist der Hauptverwaltungsbeamte (HVB) des Landkreises und damit der oberste Kommunalbeamte. Der Landrat hat vielfältige Aufgaben. Er ist Repräsentant und Chef der Kreisverwaltung in Leer mit rund 1.400 Mitarbeiter:innen und einem Finanzvolumen von über 450 Millionen Euro - er führt die sogenannten „Geschäfte der laufenden Verwaltung“. Der Landrat ist Mitglied des Kreistags und führt den Vorsitz im Kreisausschuss.

Weiterhin obliegt ihm die repräsentative Vertretung des Landkreises. Er vertritt den Landkreis Leer in Rechts- und Verwaltungsgeschäften nach außen sowie in gerichtlichen Verfahren.

Lebenslauf

Matthias Groote wurde am 21. Oktober 1973 in Leer geboren, ist verheiratet und hat zwei Kinder. Er absolvierte bis 1995 eine Berufsausbildung zum Industriemechaniker bei der Deutschen Bahn. Nach der Ausbildung, einem Zivildienst beim Deutschen Roten Kreuz und einer Weiterbildung zum Maschinentechniker im Bereich Betriebstechnik studierte er bis 2005 an der Fachhochschule Wilhelmshaven mit dem Abschluss Diplom-Wirtschaftsingenieur. Groote war von 2005 bis 2016 Mitglied des Europäischen Parlaments, davon in der Zeit von 2012 bis 2014 Vorsitzender des Umweltausschusses (ENVI).

Seit 2016 ist Matthias Groote Landrat des Landkreises Leer. Die Bürger:innen wählten ihn mit 56,8 Prozent direkt ins Amt. Im September 2021 wurde Matthias Groote mit 81,25 % der Stimmen wiedergewählt und damit im Amt bestätigt.

Allgemeine Vertreterin: Erste Kreisrätin Jenny Daun

Der Landrat hat eine allgemeine Vertreterin, die Erste Kreisrätin Jenny Daun, und drei ehrenamtlich tätige Stellvertreter:innen, die ihn bei repräsentativen Anlässen vertreten.


Erste Kreisrätin Jenny Daun ist die allgemeine Vertreterin des Landrats und vertritt ihn in allen Angelegenheiten des Landkreises Leer. Dazu gehören alle Entscheidungen auf Verwaltungsebene.

So leitet und beaufsichtigt sie beispielsweise in Abwesenheit des Landrats den Geschäftsgang der Verwaltung und bereitet Beschlüsse des Kreisausschusses sowie des Kreistags vor und führt diese aus.

Daun ist seit Juli 2018 Erste Kreisrätin beim Landkreis Leer. Sie folgte damit auf Rüdiger Reske.

Daun leitet das Dezernat III der Kreisverwatung wozu das Gebäudemanagement, das Planungsamt, das Umweltamt, das Bauamt, das Straßen- und Tiefbauamt, das Amt für Wasserwirtschaft und der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Leer gehören.

Portraitaufnahme Erste Kreisrätin Jenny Daun
© C. Ortgies

Ehrenamtliche Stellvertreter:innen bei repräsentativen Anlässen

Der Landrat hat eine allgemeine Vertreterin, die Erste Kreisrätin Jenny Daun, und drei ehrenamtlich tätige Stellvertreter:innen, die ihn bei repräsentativen Anlässen vertreten.

Nach dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz wählt der Kreistag in seiner ersten Sitzung die repräsentativen Vertretungen des Landrats. Die stellvertretenden Landrätinnen und Landräte müssen dem Kreisausschuss angehören.

Der Kreistag hat dem Landrat für die Wahlperiode 2021 bis 2026 drei Stellvertretungen an die Seite gestellt. Wenn der Landrat verhindert ist, nehmen die stellvertretenden Landräte Sascha Laaken, Dieter Baumann und die stellvertretende Landrätin Gerda Wille die repräsentative Vertretung des Landkreises wahr.

Darüber hinaus vertreten sie den Landrat bei der Einberufung des Kreistags und des Kreisausschusses und leiten die Sitzungen des Kreisausschusses.


Nebentätigkeiten des Landrates

Landrat Matthias Groote übt eine Reihe von Nebentätigkeiten aus, die teilweise an seine Funktion als Landrat geknüpft sind. Darüber hinaus hat er weitere öffentliche Ehrenämter und weitere Nebentätigkeiten angenommen - eine Auflistung sämtlicher Nebentätigkeiten finden Sie zum Download in dieser Übersicht:

Übersicht der Nebentätigkeiten des Landrates Matthias Groote (Stand 01.02.2024) - PDF 643 kB

Vergütungen für Nebentätigkeiten werden vom Landrat entsprechend der §§ 9 und 10 der Niedersächsischen Nebentätigkeitsverordnung (NNVO) an den Landkreis abgeführt, soweit sie jährlich in der Gesamtsumme den Betrag von 9.300,00 Euro übersteigen.

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