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Nach der Niedersächsischen Landkreisordnung wählt der Kreistag in seiner ersten Sitzung die repräsentativen Vertreter des Landrats. Die Stellvertretenden Landräte müssen dem Kreisausschuss angehören.
Der Kreistag hat dem Landrat für die Wahlperiode 2016 bis 2021 drei Stellvertreter an die Seite gestellt. Wenn der Landrat verhindert ist, nehmen die stellvertretenden Landräte Sascha Laaken, Grietje Oldigs-Nannen und Gerda Wille die repräsentative Vertretung des Landkreises wahr.
Darüber hinaus vertreten sie den Landrat bei der Einberufung des Kreistags und des Kreisausschusses und leiten die Sitzungen des Kreisausschusses.© J. Bambrowicz |
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