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Wahlen sind die Basis unseres demokratischen Rechtsstaats. Im Grundgesetz steht geschrieben: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volk in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“ Wahlen sollen also den Willen des Volkes widerspiegeln.
Damit an den Wahltagen ein reibungsloser Ablauf gewährleistet ist, müssen die Wahlen gründlich vorbereitet werden. Das übernimmt beim Landkreis Leer das Kreiswahlbüro unter Leitung des Kreiswahlleiters.