Wahlen
Wahlen sind die Basis unseres demokratischen Rechtsstaats. Im Grundgesetz (GG) für die Bundesrepublik Deutschland ist der Grundsatz fest verankert: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus" - Art. 20 Abs. 2 GG
Damit an den Wahltagen ein reibungsloser Ablauf gewährleistet ist, müssen die Wahlen gründlich vorbereitet werden. Das übernimmt beim Landkreis Leer das Kreiswahlbüro unter Leitung der Kreiswalleiterin/ des Kreiswahlleiters.
Bundestagswahl
Zuletzt wurde am Sonntag, 26. September 2021, in Deutschland der 20. Deutsche Bundestag gewählt.
Der Kreiswahlausschuss hat in seiner Sitzung am 29.09.2021 das amtliche Endergebnis für den Wahlkreis 25 Unterems festgestellt: Die Bewerberin Gitta Connemann, CDU hat im Wahlkreis 25 Unterems die meisten Stimmen auf sich vereinigt und ist damit als Wahlkreisabgeordnete gewählt.
Rechtsgrundlagen
Rechtliche Grundlagen für die Bundestagswahl sind das Bundeswahlgesetz und die Bundeswahlordnung.
Wahlkreis
Das Bundesgebiet ist in 299 Wahlkreise eingeteilt. Der Landkreis Leer gehört zusammen mit neun Gemeinden aus dem Landkreis Emsland zum Wahlkreis 25 Unterems.
Kommunalwahlen
Auch im Landkreis Leer wurden am Sonntag, 12. September 2021 ein neuer Kreistag, die Stadträte, die Gemeinderäte, die Samtgemeinderäte und die Ortsräte neu gewählt. Die Zahl der zu wählenden Kreistagsabgeordneten betrug 54. Am gleichen Tag fand im Landkreis Leer auch die Landratswahl sowie zahlreiche Bürgermeisterwahlen statt.
Rechtsgrundlagen
Die rechtlichen Grundlagen für die Kommunalwahlen ergeben sich aus dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG), dem Niedersächsischen Kommunalwahlgesetz (NKWG) und der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO).
Landtagswahl
Der Niedersächsische Landtag ist als gewählte Vertretung des Volkes das oberste Verfassungsorgan des Landes Niedersachsen. Er verabschiedet die Landesgesetze, beschließt den Landeshaushalt und wählt die Ministerpräsidentin oder den Ministerpräsidenten. Außerdem wirkt der Landtag an der Regierungsbildung mit und kontrolliert die Landesregierung.
Wahlgebiet
Der Landkreis Leer besteht aus zwei Wahlkreisen:
- Wahlkreis 83 Leer
Dazu zählen die Stadt Leer, die Samtgemeinden Hesel und Jümme und die Gemeinden Ostrhauderfehn, Rhauderfehn und Uplengen. - Wahlkreis 84 Leer/Borkum
Dazu zählen die Städte Borkum und Weener und die Gemeinden Bunde, Jemgum, Moormerland und Westoverledingen.
Europawahl
Das Europäische Parlament ist das einzige direkt gewählte Organ der Europäischen Union und repräsentiert mit seinen Abgeordneten aus 27 Mitgliedstaaten die zweitgrößte Demokratie der Welt.
Auf vielfältige Weise nimmt die Arbeit des Europäischen Parlaments und des Ministerrats der Europäischen Union erheblichen Einfluss auf zahlreiche Lebensbereiche der EU-Bürger. Die Europäische Union ist in vielen Politikfeldern aktiv und greift unmittelbar oder mittelbar durch Richtlinien, Verordnungen, Finanzzuweisungen und Zuschüsse in die Politik der Mitgliedstaaten und das Leben ihrer Unionsbürger ein.
Rechtsgrundlagen
Die rechtlichen Grundlagen für die Wahl des Europäischen Parlaments bilden unter anderem das Europawahlgesetz und die Europawahlordnung.