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Einreise aus einem Risikogebiet/Hochinzidenzgebiet?
Grundlage für die folgenden Informationen ist die Niedersächsische Quarantäne-Verordnung (PDF) und die Coronavirus-Einreiseverordnung (PDF).
Personen, die aus dem Ausland in die Bundesrepublik Deutschland einreisen und sich in den letzten 10 Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, zur Abgabe einer digitalen Einreiseanmeldung verpflichtet.
Darüber hinaus besteht gemäß § 3 der Coronavirus-Einreiseverordnung eine Einreisetestpflicht und zwar müssen die genannten Personen, wenn sie sich
Die Testung darf höchstens 48 Stunden vor der Einreise vorgenommen worden sein.
Der zugrunde liegende Test muss die Anforderungen des Robert-Koch-Instituts erfüllen: https://www.rki.de/covid-19-tests
Das Testergebnis auf Papier oder in einem elektronischen Dokument ist in deutscher, englischer oder französischer Sprache innerhalb von 10 Tagen nach der Einreise auf Anforderung des Gesundheitsamtes unverzüglich vorzulegen.
Über die sog. Anmelde- und Einreisetestpflicht hinaus ist nach der Einreise grundsätzlich eine 14-tägige Quarantänezeit einzuhalten. Die Personen müssen sich auf direktem Wege in die eigene Wohnung, an den Ort des gewöhnlichen Aufenthalts oder in eine andere geeignete Unterkunft begeben und sich dort ständig für einen Zeitraum von 14 Tagen nach der Einreise absondern.
Sofern die Einreise nicht aus einem Hochinzidenz- oder Variantengebiet erfolgt ist, kann die Quarantänezeit frühestens ab dem 5. Tag nach der Einreise abgekürzt werden, wenn
Die Testung müsste bei einem Hausarzt oder einer Teststation durchgeführt werden, nicht beim Gesundheitsamt.
Bei dieser Testung muss es sich um eine molekularbiologische Untersuchung auf das Corona-Virus SARS-CoV-2 handeln (PCR-Test).
Bitte berücksichtigen Sie, dass sowohl bei der Berechnung der 14-tägigen Quarantänezeit als auch der 5-tägigen Verkürzungsfrist der Einreisetag nicht einbezogen werden darf.
Einreise aus anderen Gebieten?
Zudem warnt das Auswärtige Amt vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in eine Vielzahl an Ländern. Seit dem 1. Oktober 2020 gelten dabei wieder länderspezifische Reise- und Sicherheitshinweise. Reisende sollten generell besondere Vorsicht walten lassen und sich vorab über die Reise- und Sicherheitshinweise über die Situation in ihrem Reiseland informieren.