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Gewerbliche Baustellenabfälle

Baustellenabfälle sind bereits auf der Baustelle weitestgehend gemäß Gewerbeabfallverordnung in die verwertbaren Stoffe Bauschutt, Metall, Holz und Transportverpackungen zu trennen und einer stofflichen Verwertung zuzuführen.
Die verbleibenden gemischten Bauabfälle können zum Entsorgungszentrum Breinermoor verbracht werden, wo diese dann einer Gewerbeabfallvorbehandlungsanlage zugeführt werden.

Hinweise zur Entsorgung

  • In den separierten Bauschutt gehören Mauerbruch, Steine, Dachziegel, Fliesen etc.
  • Zu Altmetall gehören Eisenmetalle und Nicht-Eisenmetalle/Buntmetalle
  • Zur Fraktion Altholz gehören Spannblatten, Balken, Bretter, Verschnittmaterial etc.
  • Bei der Entsorgung von gefährlichen Abfällen (zum Beispiel asbesthaltige und/oder mineralfaserhaltige Abfälle, AIV-Holz/teerhaltige Hölzer) ist das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV) zu beachten
  • Zu den Transportverpackungen gehören u.a. Verpackungsfolien, Kartonagen, Einwegpaletten, Umreifungsbänder
  • Auch Fässer, Kanister, Dosen, Eimer, Kartuschen müssen separat entsorgt werden
  • Verbleibende Bauabfälle (z.B. Baustyropor, Trockenbauverschnitt, Baumaterial mit Anhaftungen, sonstige Sortierreste) können gemischt im Entsorgungszentrum Breinermoor abgegeben werden.


Verpackungsmaterialien

  • Geben Sie Transportverpackungen von Baumaterialien gemäß der Verpackungsverordnung an den Hersteller oder Vertreiber zurück oder nutzen Sie die Abgabemöglichkeit über Entsorgungsfirmen.
  • Leere Verpackungen und Gebinde mit dem Grünen Punkt können Sie über die Gelben Säcke / Gelbe Tonne entsorgen.


Asbesthaltige Abfälle / mineralfaserhaltige Dämmstoffe

Asbesthaltige Abfälle (z.B. Dachwellplatten) und Mineralfaserdämmstoffe gelten als gesundheitsgefährdend und dürfen nur von sachkundigem Personal und unter Beachtung besonderer Sicherheitsvorkehrungen ausgebaut und transportiert werden.

Vorgaben bei der Anlieferung von asbesthaltigen Abfällen/Mineralfaserdämmstoffen:

Für die gewerbliche Entsorgung asbesthaltiger Abfälle, z.B. Eternitplatten oder schadstoffbelasteter Bauabfälle bedarf es der Zustimmung weiterer Behörden.
Nähere Auskünfte erteilt die ALL Container-Service GmbH.

Gewerbliche schadstoffhaltige Abfälle

Gewerbebetriebe können bei der Schadstoffsammelstelle im Entsorgungszentrum Breinermoor schadstoffhaltige Abfälle in Mengen bis zu 2.000 kg/Jahr kostenpflichtig abgeben. Gewerbetreibende, auf der Insel Borkum, können den jährlichen Besuch der mobilen Schadstoffsammelstelle, auf der Abfallumschlaganlage Borkum, nutzen. Die Termine werden dort, vor Ort, kommuniziert. Es gilt die Preisliste der Schadstoffsammelstelle in Breinermoor.

Als Nachweis für die ordnungsgemäße Entsorgung stellen wir einen Übernahmeschein aus.
Sie können gewerbliche Sonderabfallkleinmengen selbst anliefern, hierfür benötigen Sie weder eine Transportgenehmigung noch einen Entsorgungsnachweis. Es gelten aber die Vorschriften der Gefahrgutverordnung Straße (GGVS). Insbesondere muss die Sicherung der Ladung gewährleistet sein.
Befördern Sie die schadstoffhaltigen Abfälle möglichst in den Original-Gebinden, da diese Verpackungen den Vorschriften der Gefahrgutverordnung Straße (GGVS) entsprechen müssen.

Annahmemodalitäten bei gewerblichen schadstoffhaltigen Abfällen

Die Annahme der Problemstoffe ist kostenpflichtig. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Anlieferung gültigen Entsorgungskosten.
Bei Anlieferung Ihrer schadstoffhaltigen Abfälle erhalten Sie von uns einen ausgestellten Übernahmeschein als Nachweis für die ordnungsgemäße Entsorgung Ihrer Abfälle.

Die Rechnung über die Annahme von schadstoffhaltigen Abfällen wird Ihnen im Nachgang zugestellt.

Gewerbliche Entsorgung von asbesthaltigen Abfällen, mineralfaserhaltigen Dämmstoffen und AIV Altholz (teerbehandelte Hölzer)

Diese gelten als gesundheitsgefährdend und dürfen nur von sachkundigem Personal und unter Beachtung besonderer Sicherheitsvorkehrungen ausgebaut und transportiert werden.

Gewerbliche Transporte dürfen nur von zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben mit einem Entsorgungsnachweis oder Unternehmen mit einer Beförderungsgenehmigung und Entsorgungsnachweis unter Beachtung des Abfallrechts durchgeführt werden. Nähere Auskünfte erteilt die ALL Container-Service GmbH.

  • Vermischung mit Bauschutt oder anderen Abfällen ist nicht erlaubt.
  • Für asbesthaltige Abfälle sind nur zugelassene Big-Bags mit Asbestaufdruck und Hebeschlaufen zu verwenden
  • Für künstliche Mineralwolle (KMF) sind nur zugelassene KMF-Säcke mit Warnaufdruck "Mineralwolle" zu verwenden
  • Alle zuvor genannten Transsportmittel können im Entsorgungszentrum Breinermoor und auf der Abfallumschlaganlage Borkum gekauft werden. Fragen Sie auch bei Ihrem Baustoffhändler vor Ort nach.
  • Achten Sie darauf, die Transportbehältnisse nicht zu hoch zu packen, so dass sie noch gut zugebunden werden können
  • In Folie eingeschlagene Asbestabfälle sind von der Annahme ausgeschlossen

Diese Abfälle können über die Hauptwaage auf der Mechanischen Abfallvorbehandlungsanlage ausschließlich von montags bis freitags angeliefert werden.
Nähere Hinweise zur Verpackung des Materials.

Übersteigt die Anlieferungsmenge mehr als zwei Tonnen pro Jahr muss eine Transportgenehmigung nach § 54 KrWG und ein eigener Entsorgungsnachweis vorliegen. Für die Ausstellung der Transportgenehmigung ist das Gewerbeaufsichtsamt in Hildesheim zuständig. Hinsichtlich des Entsorgungsnachweises wenden Sie sich bitte an die ALL Container-Service GmbH.

Gewerbe: Kosten für Entsorgungssäcke 2024

Entsorgungszentrum Breinermoor

Asbesthaltige Abfälle

Big Bag Asbest (Größe S)*
90 x 90 x 110 cm (ca. 1 Kubikmeter)

Kosten Entsorgungssack (zzgl. MwSt.)

6,72 Euro

Entsorgungskosten (zzgl. MwSt.)

120 Euro / Tonne

Big Bag Asbest (Größe M)*
210 x 125 x 45 cm (ca. 1,5 Kubikmeter)

Kosten Entsorgungssack (zzgl. MwSt.)

8,40 Euro

Entsorgungskosten (zzgl. MwSt.)

120 Euro / Tonne

Big Bag Asbest (Größe L)*
320 x 125 x 30 cm (ca. 1,5 Kubikmeter)

Kosten Entsorgungssack (zzgl. MwSt.)

9,24 Euro

Entsorgungskosten (zzgl. MwSt.)

120 Euro / Tonne

Mineralfaserabfälle (KMF)

Big Bag KMF*
90 x 90 x 110 cm (ca. 1 Kubikmeter)

Kosten Entsorgungssack (zzgl. MwSt.)

6,72 Euro

Entsorgungskosten (zzgl. MwSt.)

146 Euro / Tonne

KMF-Sack*
50 x 140 x 220 cm (ca. 1,5 Kubikmeter)

Kosten Entsorgungssack (zzgl. MwSt.)

2,52 Euro

Entsorgungskosten (zzgl. MwSt.)

146 Euro / Tonne


Abfallumschlaganlage Borkum

Asbesthaltige Abfälle

Big Bag Asbest (Größe S)*
90 x 90 x 110 cm (ca. 1 Kubikmeter)

Kosten Entsorgungssack (zzgl. MwSt.)

6,72 Euro

Entsorgungskosten (zzgl. MwSt.)

250 Euro / Tonne

Big Bag Asbest (Größe M)*
210 x 125 x 45 cm (ca. 1,5 Kubikmeter)

Kosten Entsorgungssack (zzgl. MwSt.)

8,40 Euro

Entsorgungskosten (zzgl. MwSt.)

250 Euro / Tonne

Big Bag Asbest (Größe L)*
320 x 125 x 30 cm (ca. 1,5 Kubikmeter)

Kosten Entsorgungssack (zzgl. MwSt.)

9,24 Euro

Entsorgungskosten (zzgl. MwSt.)

250 Euro / Tonne

Mineralfaserhaltige Abfälle (KMF)

Big Bag KMF*
90 x 90 x 110 cm (ca. 1 Kubikmeter)

Kosten Entsorgungssack (zzgl. MwSt.)

6,72 Euro

Entsorgungskosten (zzgl. MwSt.)

310 Euro / Tonne

KMF-Sack*
50 x 140 x 220 cm (ca. 1,5 Kubikmeter)

Kosten Entsorgungssack (zzgl. MwSt.)

2,52 Euro

Entsorgungskosten (zzgl. MwSt.)

310 Euro / Tonne

* Im Entsorgungszentrum in Breinermoor und bei der Abfallumschlaganlage Borkum erhältlich

Gefährliche Abfälle wie Asbest- und Mineralfaserabfälle können nur im Entsorgungszentrum in Breinermoor oder der Abfallumschlaganlage Borkum entsorgt werden.

Information zur Entsorgung von Asbestabfällen

Voraussetzung zur Teilnahme am eANV-Nachweisverfahren

Seit dem 01.04.2010 ist jeder Abfallwirtschaftsbeteiligte – Ausnahmen gelten für Kleinmengenerzeuger und bei der Führung von Übernahmescheinen (vgl. siehe unten) – verpflichtet, Nachweise für gefährliche Abfälle in elektronischer Form zu führen. Die elektronische Nachweisführung ermöglicht den Austausch von Nachweisdaten der Abfallwirtschaftsbeteiligten untereinander, die Übermittlung von Nachweisdaten an die Behörden sowie den Austausch von Daten der Behörden untereinander. Die wesentlichen Rahmenbedingungen sind im Einzelnen in §§ 17 ff der Nachweisverordnung (NachwV) geregelt. Gewerbliche Lieferanten liefern im Entsorgungszentrum Breinermoor meist asbesthaltige Abfälle, Mineralfaserabfälle oder AIV-Altholz an.

Kleinmengenerzeuger

Ausnahmen Von der Verpflichtung zur elektronischen Nachweisführung gibt es Ausnahmen; die wichtigsten Ausnahmen sind Folgende: -Kleinmengenerzeuger sind generell nicht zur elektronischen Nachweisführung verpflichtet. Kleinmengenerzeuger ist ein Erzeuger aber nur dann, wenn die Summe aller gefährlichen Abfälle (bezogen auf alle als gefährlich eingestuften Abfallschlüssel) die Grenze von 2 t/a nicht übersteigt; Kleinmengenerzeuger führen weiterhin einen Übernahmeschein in Papierform.

Sammelkunden im Rahmen der Sammelentsorgung

Die wichtigste Ausnahme ist die Sammelentsorgung von gefährlichen Abfällen. In diesen Fällen werden die Nachweise elektronisch nur durch den Einsammler geführt, für die Übernahmescheine zwischen Abfallerzeuger und Einsammler kann es weiter bei der Papierform bleiben. Diese Nachweisform kommt für zahlreiche gefährliche Abfälle in Betracht, ist aber mengenmäßig begrenzt: die bei dem Abfallerzeuger am jeweiligen Standort anfallende Menge darf 20 t je Abfallschlüssel und Kalenderjahr nicht übersteigen. Maßgebend ist die „angefallene“ Menge, d. h. sie kann nicht überschritten werden, indem mehrere Einsammler eingeschaltet werden.

Weitere Ausnahmen

Weitere Ausnahmen von der elektronischen Nachweisführung betreffen Sonderfälle, wie z. B. die Eigenentsorgung gefährlicher Abfälle durch den Erzeuger oder die verordnete Rücknahme, z. B. nach dem Elektro- und Elektronikaltgerätegesetz. Batteriegesetz, Verpackungsgesetz etc.

Entsorgung von LED- und Energiesparlampen

Im Gegensatz zu den alten Glühbirnen, die man bedenkenlos in den grauen Restabfallsack werfen kann, enthalten alle Leuchtstoff- und Energiesparlampen giftiges Quecksilber.

Leuchtmittel können in der Schadstoffsammelstelle in Breinermoor, auf der Abfallumschlaganlage Borkum und bei den mobilen Schadstoffsammelstellen kostenfrei abgegeben werden.

Die im Kreisgebiet vorhandenen Wertstoffhöfe können aus genehmigungs-rechtlichen Gründen keine Gasentladungslampen annehmen, da diese abfallrechtlich als "gefährlicher Abfall" eingestuft werden.

Alle im Kreisgebiet erfassten Energiesparlampen werden in Breinermoor und auf der Insel Borkum zu größeren Transporteinheiten zusammengefasst und über die Stiftung Elektro-Altgeäte Register (EAR) mit Sitz in Fürth einer umweltgerechten Entsorgung zugeführt. Wertstoffe wie Glas, Metalle und Kunststoffe werden zurückgewonnen und das giftige Schwermetall umweltgerecht entsorgt.






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