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Unternehmensförderung

Die Wirtschaftsförderung verfolgt hauptsächlich die Ziele, Wirtschaftskraft, Arbeits- und Ausbildungsplätze, Steuerkraft und unternehmerische Kompetenz im Kreisgebiet Leer zu halten und auszubauen.

Es gibt eine Vielzahl an verschiedenen Förderprogrammen für Unternehmen. Die Wirtschaftsförderung geht jeden Tag mit Förderprogrammen um und kann so zielgerichtet prüfen, helfen und beraten, welche Unterstützungsmöglichkeiten für die Unternehmen bestehen.

Aktuell hat der Landkreis Leer zusammen mit den kreisangehörigen Kommunen ein Förderprogramm für kleine Unternehmen (FKU 2026) aufgelegt.

Förderung kleiner Unternehmen (FKU 2026)

Antragsberechtigt sind

  • kleine gewerbliche Unternehmen aus Industrie, Handwerk, Handel, Bau-, Verkehrs-, Beherbergungs- und Dienstleistungsgewerbe (nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige, WZ 2008) sowie Freiberufler mit Sitz im Landkreis Leer
  • Existenzgründer aus diesen Bereichen, die beabsichtigen, einen Betrieb im Landkreis Leer zu gründen

Fördervoraussetzungen und Bestimmungen

Grundvoraussetzung für einen Investitionszuschuss ist die Sicherung vorhandener und die Schaffung zusätzlicher Dauerarbeitsplätze beziehungsweise das Erfüllen des Investitionskriteriums.

Gefördert werden

  • materielle und immaterielle Vermögenswerte des Sachanlagevermögens
    (u. a. bei der Existenzgründung, Erweiterung, Verlagerung mit Erweiterungscharakter oder beim Erwerb einer von Stilllegung bedrohten oder bereits stillgelegten Betriebsstätte)
  • nichtinvestive, aber im weiteren Sinne investitionsvorbereitende Maßnahmen (und anderem die erstmalige Teilnahme an bestimmten Messen)

Wichtig:
Mit dem Vorhaben darf erst begonnen werden, wenn der formelle Förderantrag nebst Investitionsgüterliste und Vorhabensbeschreibung vor Beginn des Vorhabens beim Landkreis Leer eingegangen ist. Dabei ist als Vorhabenbeginn grundsätzlich der Abschluss eines dem Vorhaben zuzurechnenden Liefer-, Leistungs- oder Arbeitsvertrages zu werten.

Verfahren

Ausgangspunkt für die Antragstellung ist zunächst die Erstellung einer Vorhabenbeschreibung. Hierfür wird je ein Leitfaden bei Existenzgründungen und Betriebserweiterungen zur Verfügung gestellt. Neben der Investitionsgüterliste kann die Förderrichtlinie und eine Kurzfassung mit den Eckpunkten der Fördervoraussetzungen abgerufen werden.

Beratung

Eine detaillierte Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung gibt es bei den Ansprechpartnern der Wirtschaftsförderung des Landkreises Leer.

Dokumente

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