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Balkonkraftwerke - Förderung im Landkreis Leer

Die eingegangenen Anträge sind geprüft. Die Bescheide wurden versandt.
Zum Abruf der Bescheiddokumente: https://openkreishaus.lkleer.de/

Erklärtes Ziel des Pariser Abkommens ist es dem Klimawandel durch Klimaschutz und Klimaanpassungsmaßnahmen entgegenzutreten. Dafür ist innerhalb kürzester Zeit ein weitreichender Transformationsprozess auf allen Ebenen notwendig, der auch die Umstellung der Energiegewinnung auf erneuerbare Ressourcen miteinschließt. Photovoltaik-Anlagen besitzen ein großes Potential zur Energiebereitstellung, welches auch von Privathaushalten genutzt werden kann. Über die Installation von Balkonkraftwerken kann die dezentrale Erzeugung von erneuerbarem Strom auch im Landkreis Leer gefördert werden.

Um dieses Ziel zu unterstützen hat der Landkreis im Sommer 2023 eine „Richtlinie über die Förderung von sogenannten Balkonkraftwerken im Landkreis Leer“ erarbeitet und umgesetzt. Insgesamt werden 60.000 € an Haushaltsmitteln bereitgestellt. Pro Haushalt wird ein nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 150,00 € gewährt.

Der gesamte Förderbetrag wurde bereits ausgeschöpft. Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich.

Für bereits genehmigte Anträge sind weiterhin die folgenden Informationen relevant:

Es besteht eine Anmeldepflicht der steckerfertigen Erzeugungsanlage. Um ein Balkonkraftwerk anzumelden, ist es sinnvoll zunächst die Anmeldung beim Netzbetreiber und danach die Registrierung im Marktstammdatenregister vorzunehmen. Die EWE NETZ GmbH stellt auf ihrer Seite zudem ein Hinweisblatt zu steckerfertigen Erzeugungsanlagen und eine Klickanleitung zum Ausfüllen der Online-Anmeldung zur Verfügung.

Wir möchten hierzu auch auf die weiterführenden Informationen und Veranstaltungen der Verbraucherzentrale verweisen.


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