Balkonkraftwerke - Förderung im Landkreis Leer
Erklärtes Ziel des Pariser Abkommens ist es dem Klimawandel durch Klimaschutz und Klimaanpassungsmaßnahmen entgegenzutreten. Dafür ist innerhalb kürzester Zeit ein weitreichender Transformationsprozess auf allen Ebenen notwendig, der auch die Umstellung der Energiegewinnung auf erneuerbare Ressourcen miteinschließt. Photovoltaik-Anlagen besitzen ein großes Potential zur Energiebereitstellung, welches auch von Privathaushalten genutzt werden kann. Über die Installation von Balkonkraftwerken kann die dezentrale Erzeugung von erneuerbarem Strom auch im Landkreis Leer gefördert werden.
Um dieses Ziel zu unterstützen hat der Landkreis im Sommer 2023 eine „Richtlinie über die Förderung von sogenannten Balkonkraftwerken im Landkreis Leer“ erarbeitet und umgesetzt. Insgesamt wurden 60.000 € an Haushaltsmitteln bereitgestellt. Pro Haushalt wurden ein nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 150,00 € gewährt.
Die Förderrichtlinie ist inzwischen ausgelaufen. Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich.
Weiterführende Informationen zu Balkonkraftwerken sind über die Verbraucherzentrale abrufbar.