Beratungsangebote
Das Ziel des Gesundheitsamtes, die Gesundheit der Bevölkerung zu fördern, wird auch dadurch verfolgt, dass verschiedene Arten der Beratung angeboten werden. Die Mitarbeiter:innen stehen in Fragen der Gesundheitsvorsorge mit Rat und Tat zur Seite.
Beratung für sexuell übertragbare Krankheiten
Das Gesundheitsamt bietet anonym und kostenlos Beratungen zu den Themen Sexualität, Safer Sex, Benutzung von Kondomen sowie zu Übertragungswegen und Schutzmöglichkeiten vor einer Infektion mit dem HI-Virus und weiteren sexuell übertragbaren Infektionen an.
Es kann das individuelle Infektionsrisiko abgeklärt und auf Wunsch ein Test durchführt werden.
AIDS-Beratung
Der HIV-Antikörper/Antigen-Labortest („AIDS-Test“) wird bei uns vertraulich und kostenlos angeboten. Um ein sicheres Testergebnis zu erhalten muss die Risikosituation mindestens 6 Wochen zurück liegen. Die Untersuchung erfolgt durch eine Blutentnahme.
Ebenso bieten wir weitere Tests auf sexuell übertragbare Krankheiten an. Diese Tests sind in der Regel kostenpflichtig, für bestimmte Personengruppen aber kostenfrei.
Die Angebote sind offen für Menschen jeden Alters, jeder sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität. Die Beratungen und Untersuchungen finden in einer vorurteilsfreien und wertneutralen Atmosphäre statt.
Beratung Prostitutionsschutz
Das Gesetz soll dem Schutz von in der Prostitution tätigen Frauen und Männern verbessern. Es besteht eine Anmeldepflicht. Mit der Anmeldepflicht soll erreicht werden, dass Prostituierte Zugang zu umfassenden Informationen und Hilfeangeboten erhalten und so ihre Rechte besser kennen und wahrnehmen können. Sie müssen für die Anmeldung persönlich in der Behörde (Ordnungsamt des Landkreises Leer) erscheinen. Die Anmeldung ist mit einem vertraulichen Informations- und Beratungsgespräch verbunden.
Bescheinigung über eine gesundheitliche Beratung
Um sich anmelden zu können, benötigt jede Prostituierte und jeder Prostituierter eine Bescheinigung über eine gesundheitliche Beratung nach dem §10 ProstSchG - die Beratung ist in regelmäßigen Abständen zu wiederholen:
- 18 bis 21 Jahre: alle sechs Monate zur gesundheitlichen Beratung
- Ab 21 Jahre: alle zwölf Monate zur gesundheitlichen Beratung
Die Bescheinigung bekommen Sie bei uns im Gesundheitsamt des Landkreises Leer. Wir bieten eine vertrauliche und kostenlose Einzelberatung an. Bei Bedarf wird eine Sprachmittlerin von uns das Gespräch begleiten. Sollten Sie eine Dolmetscherin benötigen, teilen Sie uns dies bitte direkt bei der Terminvereinbarung mit.
Folgende Themenbereiche werden in der gesundheitlichen Beratung besprochen:
- Krankheitsverhütung
- Empfängnisregelungen/Schwangerschaft
- Absicherung im Krankheitsfall
- Soziale Absicherung
- Erreichbarkeit in Notsituationen
Schwangerenberatung in Not- & Konfliktlagen
Beratung nach §219 StGB - Beratung in einer Not- und Konfliktlage
Sie sind ungewollt schwanger? Als anerkannte Beratungsstelle beraten wir bei Schwangerschaftskonflikten gemäß der gesetzlichen Vorschriften. Die Beratung ist kostenlos, ergebnisoffen und unterliegt der gesetzlichen Schweigepflicht! Nach der Beratung wird die Beratungsbescheinigung ausgestellt. Termine werden kurzfristig vergeben. Auch nach dem Schwangerschaftsabbruch besteht die Möglichkeit eine Beratung in Anspruch zu nehmen.
Psychosoziale Beratung
Wir bieten Beratung an, wenn Sie einen unsicheren oder auffälligen Befund erhalten haben oder bei Verlust des Kindes Rat und Hilfe benötigen. Die Beratung ist kostenlos und vertraulich!
Beratung in der Schwangerschaft & Hebammenzentrale
Der Landkreis Leer bietet folgende Hilfen an:
Schwangerenberatung in Not- & Konfliktlagen
Beratung nach §219 StGB - Beratung in einer Not- und Konfliktlage
Sie sind ungewollt schwanger? Als anerkannte Beratungsstelle beraten wir bei Schwangerschaftskonflikten gemäß der gesetzlichen Vorschriften. Die Beratung ist kostenlos, ergebnisoffen und unterliegt der gesetzlichen Schweigepflicht! Nach der Beratung wird die Beratungsbescheinigung ausgestellt. Termine werden kurzfristig vergeben. Auch nach dem Schwangerschaftsabbruch besteht die Möglichkeit eine Beratung in Anspruch zu nehmen.
Psychosoziale Beratung
Wir bieten Beratung an, wenn Sie einen unsicheren oder auffälligen Befund erhalten haben oder bei Verlust des Kindes Rat und Hilfe benötigen. Die Beratung ist kostenlos und vertraulich!
Hebammenzentrale Leer
Die Hebammenzentrale für den Landkreis Leer
Sie sind schwanger und auf der Suche nach einer Hebamme? Dann sind Sie hier genau richtig. Mithilfe der Hebammenzentrale können Sie kostenlos nach einer Hebamme in Ihrer Region im Landkreis Leer suchen.
Jede Frau hat das Recht auf die Beratung und Betreuung durch eine Hebamme, sowohl während der Schwangerschaft und Geburt, als auch im Wochenbett und in der Stillzeit.
Informationen über freie Hebammen und deren Angebote zu Kursen, Schwangerenbetreuung, Schwangerenvorsorge, Geburt und Wochenbettbetreuung.
Schwangerschafts-Erstausstattung bei geringem Einkommen
Sozialberatung
Sie haben ein geringes Einkommen, sind alleinerziehend oder in einer Notsituation? Wir sind eine anerkannte Antrags- und Beratungsstelle für die Aufnahme von Anträgen bei der Bundesstiftung „Mutter und Kind“, sowie „Familie in Not“. Außerdem klären wir über finanzielle und soziale Hilfen auf. Bitte vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin.
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Wir beraten kostenlos und unabhängig von Ihrer Nationalität oder Religion! Es besteht die Möglichkeit eine Übersetzung für das Beratungsgespräch hinzuzuziehen.
Sexualpädagogische Jugendarbeit
Auf Wunsch und in Zusammenarbeit mit Schulen, Schulsozialarbeiter:innen, Jugendzentren usw. bietet das Gesundheitsamt Informationsgespräche an und führt Veranstaltungen in Schulen und anderen Einrichtungen durch.
Kostenloses Informationsmaterial ist im Gesundheitsamt oder online im Shop der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung erhältlich!
Finanzielle Unterstützung bei der Schwangerschaftsverhütung
Das Amt für Teilhabe und Soziales zahlt einen Zuschuss für:
- das Einsetzen einer Spirale
- das Einsetzen von Hormonstäbchen
- die Durchführung einer Sterilisation
Finanzielle Hilfe ist möglich, wenn Sie eine der folgenden Sozialleistungen beziehen:
- Bürgergeld
- Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch Sozialgesetzbuch XII
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch XII
- Asylbewerberleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Wohngeld
Hinweis
Es fällt eine Eigenbeteiligung in Höhe von 80 Euro an, die unter bestimmten Voraussetzungen durch die Jugendhilfe übernommen werden kann. Lassen Sie sich beraten.