Trinkwasser
Trinkwasser zählt in Deutschland zu den am besten kontrollierten Lebensmitteln und ist das Lebensmittel Nummer eins. Neben dem Trinken und der Zubereitung von Speisen kommt es für häusliche Zwecke wie Körperreinigung und Wäschewaschen zum Einsatz. Die Qualität des Trinkwassers muss in Deutschland hohen Anforderungen genügen, diese sind in der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) verbindlich geregelt. Ihr Wasserversorger ist verpflichtet, Sie durch geeignetes und aktuelles Informationsmaterial über die Qualität des Trinkwassers zu informieren (z. B. über die Analysedaten und weitere Informationen im Internet).
Zum Untersuchungsumfang zählen mikrobiologische, chemische und physikalische Parameter. Bei den mikrobiologischen Parametern werden so genannte Indikatorbakterien erfasst, die auf Verschmutzungen des Wassers hinweisen und damit eine mögliche Belastung mit Krankheitserregern anzeigen können.
Schützen Sie das Trinkwasser innerhalb Ihres Hauses vor Problemen und Verunreinigungen, indem Sie Arbeiten an der Trinkwasser-Installation nur von Fachbetrieben ausführen lassen. Der Installationsbetrieb sollte für Leitungen und Armaturen nur Produkte mit dem Prüfzeichen eines akkreditierten Zertifizierers verwenden.
Wasserversorger:
- Stadtwerke Leer
- Wasserversorgungsverband Rheiderland
- Wasserversorgungsverband Overledingen
- Wasserversorgungsverband Moormerland-Uplengen-Hesel-Jümme
- Stadtwerke Borkum
Legionellen
Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) sieht differenzierte Regelungen für die Überwachung im Hinblick auf Legionellen vor.
Die Betreiber von Trinkwasser-Installationen, in denen sich eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung befindet, müssen, sofern aus dieser Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit abgegeben wird (zum Beispiel in größeren Wohngebäuden), das Trinkwasser routinemäßig alle drei Jahre untersuchen lassen.
Meldungen an das Gesundheitsamt sind nötig, wenn der technische Maßnahmenwert für Legionellen überschritten wird.