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Beistand

Eine Beistandschaft ist ein kostenloses Hilfsangebot des Amtes für Kinder, Jugend & Familie.

Eine Beistandschaft kann für die Feststellung der Vaterschaft oder die Geltendmachung von Kindesunterhalt beantragt werden. Das Amt für Kinder, Jugend & Familie wird durch die Einrichtung einer Beistandschaft zum gesetzlichen Vertreter des Kindes und kann im Bedarfsfall in dessen Namen Unterhaltsansprüche gerichtlich geltend machen oder ein gerichtliches Vaterschaftsfeststellungsverfahren beantragen. Die elterliche Sorge wird nicht eingeschränkt.

Möchten Sie eine Beistandschaft einrichten oder durch unsere Beistände beraten werden, vereinbaren Sie vorab bitte unbedingt telefonisch einen Termin. Gleiches gilt, wenn Sie eine Beurkundung wünschen. 

Beraterin erklärt einem Paar etwas in den Unterlagen
© contrastwerk-stock.adobe.com

Welche Unterlagen werden benötigt? 

Für das Einrichten einer Beistandschaft benötigen wir: 

  • Kopie der Geburtsurkunde des Kindes/der Kinder
  • Nachweis über die Sorgerechtsregelung (sofern vorhanden)
  • sofern Sie geschieden sind: Kopie des rechtskräftigen Scheidungsurteils
  • sofern Unterhalt bereits festgesetzt wurde: vollstreckbare Ausfertigung des aktuellen Unterhaltstitels (z.B. Jugendamtsurkunde, Beschluss, Urteil, Vergleich)

Wann endet die Beistandschaft?

Die Beistandschaft kann jederzeit vom Antragsteller durch schriftliche Erklärung beendet werden. Die Beistandschaft endet automatisch, wenn der Antragssteller die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt und spätestens, wenn das Kind volljährig wird.

Weitere Angebote

Auch ohne die Einrichtung einer Beistandschaft werden nachstehende Dienstleistungen angeboten:

  • Beratung und Unterstützung alleinerziehender Elternteile bei der Feststellung der Vaterschaft und der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen eines Kindes
  • Beratung und Unterstützung junger Volljähriger bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
  • Beurkundungen (Vaterschaftsanerkennungen, Unterhaltsverpflichtungen, Sorgeerklärungen)

Möchten Sie eine dieser Dienstleistungen in Anspruch nehmen, vereinbaren Sie vorab bitte unbedingt telefonisch einen Termin.

Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Ihnen gern für Fragen zur Verfügung. Die Zuständigkeit richtet sich in der Regel nach dem Nachnamen des Kindes. 

Beistandschaften und Beurkundungen

Nachname
Telefonnummer

A - Bus

0491 926-1372

But - Her

0491 926-1726

Hes - L

0491 926-1776

- Pa

0491 926-1472

Pb - Sq

0491 926-1747

Sr - Z

0491 926-3130

Unterhaltsvorschuss: Bewilligung

Nachname
Telefonnummer

A - G

0491 926-1778

H - K

0491 926-1466

L - Sc

0491 926-1832

Sd - Z

0491 926-1333

Unterhaltsvorschuss: Heranziehung

Nachname/Thema
Telefonnummer

Widersprüche, gerichtliche Verfahren

0491 926-1841

A - Breh

0491 926-1743

Brei - Free

0491 926-1148

Fref - Hilb

0491 926-1343

Hilc - Kan

0491 926-1722

Kao - Luek

0491 926-1723

Leul - Ple

0491 926-1850

Roen - Spei

0491 926-1853

Spej - Wed

0491 926-1861

Wee - Z

0491 926-1260

Zentrale Unterhaltsstelle (Unterhaltsheranziehung SGB II / SGB XII)

Nachname
Telefonnummer

- Gri (SGB II)

0491 926-1792

Grj - Kol (SGB II)

0491 926-1791

Kom - Ros (SGB II)

0491 926-1795

Rot - Z (SGB II)

0491 926-1793

A - I (SGB XII + Selbstständige SGB II + Klagen)

0491 926-1867

J - Z (SGB XII +Selbstständige SGB II + Klagen)

0491 926-1780

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