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Eingliederungshilfe seelische Beeinträchtigung

Mit dem Schuleintritt teilt sich im Landkreis Leer der Zuständigkeitsbereich der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche auf. Möchten Sie Leistungen für Kinder und Jugendliche mit einer vorrangig seelischen Beeinträchtigung oder die von seelischer Behinderung bedroht sind (§ 35a Sozialgesetzbuch VIII), finden Sie hier die Ansprechpartner:innen im Amt für Kinder, Jugend & Familie. 

Gruppe von Kindergartenkindern, die zusammen mit der Betreuerin auf dem Boden sitzen.
© Okdana Shufrych-AdobeStock.com

Möchten Sie Leistungen für Kinder und Jugendliche mit einer körperlich, geistigen oder Mehrfachbeeinträchtigung beantragen, finden Sie hier die Ansprechpartner:innen im Amt für Teilhabe & Soziales.

Ambulante Eingliederungshilfen

Therapeutische/heilpädagogische Maßnahmen, die der Entwicklung des Kindes/Jugendlichen und der Entfaltung seiner Persönlichkeit dienen und eine drohende Behinderung vermeiden, beziehungsweise eine vorhandene Behinderung mildern helfen.

Teilstationäre Eingliederungshilfe

Betreuung eines seelisch behinderten oder von einer seelischen Behinderung bedrohten Kindes in einem Heilpädagogischen Kindergarten oder in Form eines Integrationsangebotes in Regelkindergärten.

Stationäre Eingliederungshilfen

Betreuung und Versorgung von seelisch behinderten Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen in Heimen, die ihr Angebot speziell auf die Bedürfnisse von seelisch behinderten jungen Menschen ausgerichtet haben.


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