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Gerichtshilfen

Das Amt für Kinder, Jugend & Familie des Landkreises Leer bietet zwei Gerichtshilfen an:

  • Familiengerichtshilfe (Beratung/Vermittlung in Fragen von Trennung/Scheidung/Umgang und Sorgerecht, Stellungnahmen an das Gericht) 
  • Jugendgerichtshilfe (soziale Diagnostik bei straffällig gewordenen Jugendlichen und Heranwachsenden, deren Beratung und Unterstützung sowie Gewährung von Hilfen zur Erziehung, Mitwirkung im Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz, Kontrolle von Weisungen und Auflagen des Gerichts.
Waage, Bücher und Gerichtshammer als gemalte Iluustration
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Familiengerichtshilfe

Die Familiengerichtshilfe umfasst

  • Beratung für Eltern mit minderjährigen Kindern bei Trennung und Scheidung
  • Unterstützung, Beratung und Vermittlung bei Streitigkeiten der Umgangsregelung
  • Stellungsnahmen über die Beratungsergebnisse an das Familiengericht

Jugendgerichtshilfe

Die gesetzlich vorgeschriebene Jugendgerichtshilfe wird tätig, wenn:

ein(e) Jugendliche(r) (14 bis 17 Jahre) oder ein(e) Heranwachsende(r)  (18 bis 20 Jahre) straffällig wird und sich vor einem Gericht verantworten muss.

Aufgabenschwerpunkte:

  • Betreuung der Jugendlichen und Heranwachsenden vor, während und nach Gerichtsverhandlungen
  • Vorbringen der erzieherischen, sozialen und fürsorgerischen Gesichtspunkte vor Gericht
  • Beratung des Gerichtes über zu treffende Maßnahmen
  • Vermittlung der Arbeitsauflagen, Betreuungsweisungen, Begleitung Zahlungsschwierigkeiten in Bußgeldauflagen und Betreuung beim Strafvollzug Beratung von Eltern, Lehrkräften, jungen Menschen in Fragen der Jugendkriminalität, Jugendgerichtshilfe und Prävention
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