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Erziehungshilfen innerhalb und außerhalb der Familie

Die sozialen Dienste bieten grundsätzlich familienbezogene Hilfen an, und zwar in ambulanter, teilstationärer und stationärer Form.

Die Hilfen sollen Notsituationen von Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und deren Familien beseitigen beziehungsweise verhindern und wenn möglich, bereits vorbeugend eingesetzt werden.

Antragstellung und Kontaktaufnahme erfolgt bei den Sozialarbeitern, die für die verschiedenen Städte, Gemeinden und Samtgemeinden zuständig sind. Die kreisangehörigen Kommunen sind in Bezirke aufgeteilt.

Silhouette in verschiedenen Farben von Menschen im Profil
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Erziehungshilfen innerhalb der Familie

Ambulante Hilfen

  • Sozialpädagogische und allgemeine Familienhilfe nach § 31 SGB VIII
  • Soziale Gruppenarbeit nach § 29 SGB VIII
  • Erziehungsbeistandschaften § 30 SGB VIII
  • Sozialpädagogische Lernhilfen als freiwilliges Angebot der Jugendhilfe nach § 27 (3) SGB VIII
  • Allgemeine Beratung (Trennung, Scheidung, Umgangsregelung, Erziehung und viele weitere Themen) nach § 17 SGB VIII 
  • Betreuung / Versorgung von Kindern in Notsituationen nach § 20 SGB VIII

Teilstationäre Hilfe

  • Tagesgruppenbetreuung nach § 32 SGB VIII


Erziehungshilfen außerhalb des Elternhauses

Heimerziehung

Wenn Zuhause gar nichts mehr geht und alle anderen Hilfen ausgeschöpft sind, kann der vorübergehende Aufenthalt eines Kindes oder Jugendlichen in einem Heim die notwendige Hilfe sein. Diese Hilfe soll so lange wie nötig und so kurz wie möglich sein. Wenn es irgendwie möglich ist, soll der Aufenthalt in einem Heim in der Nähe des sozialen Umfeldes sein, manchmal ist aber auch eine größere Entfernung sinnvoll.

Diese Hilfe wird von den Eltern oder den Personensorgeberechtigten, manchmal auch vom Vormund beim Amt für Kinder, Jugend & Familie beantragt. Ob und in welchem Heim diese Hilfe durchgeführt wird, entscheidet im Amt eine Helferkonferenz, auch Erziehungskonferenz genannt, in der verschiedene Fachleute zu einer Entscheidung kommen. Da diese Hilfe sehr kostenintensiv ist, werden die Eltern zu den Kosten herangezogen und andere Leistungen, wie Kindergeld zieht das Amt für Kinder, Jugend & Familie ein.

Es gibt eine Vielfalt von Heimen, unter anderem:

  • Kleinstheime mit familiären Charakter
  • Heilpädagogische oder therapeutische Heime
  • Große Heime mit Sonderschulen und beruflichen Qualifikationen
  • Wohngemeinschaften
  • Betreutes Wohnen
  • Heime mit besonderen pädagogischen Angeboten

Schutz- & Inobhutmaßnahmen

Das Amt für Kinder, Jugend & Familie ist nach § 42 SGB VIII verpflichtet, Kinder und Jugendliche in seine Obhut zu nehmen, wenn das Kind oder der Jugendliche um Obhut bittet.

Das Amt hat für das Wohl des Kindes oder Jugendlichen zu sorgen, zu beraten und Möglichkeiten der Hilfe und Unterstützung aufzuzeigen.

Die Personensorgeberechtigten müssen benachrichtigt werden und innerhalb von 24 Stunden müssen die Erziehungsberechtigten entweder ihr Einverständnis für die Unterbringung geben oder, wenn die Kinder oder Jugendlichen nicht zurück ins Elternhaus können, das Vormundschaftsgericht einschalten.

Kinder werden in eine Schutzstelle aufgenommen und Jugendliche in eine Jugendhilfsstelle.

In diesen Hilfsstellen werden Kinder und Jugendliche vorübergehend betreut und versorgt bis ihr weiterer Verbleib geklärt ist.

Auch von der Polizei aufgegriffene Jugendliche, die von Zuhause oder aus einem Heim ausgerissen sind, werden in Obhut genommen und ihren Eltern oder den betreffenden Einrichtungen zugeführt.

Pflegefamilien

Der Pflegekinderdienst (PKD) vermittelt Erziehungshilfe außerhalb des Elternhauses in Form von Familienpflege, wenn die Erziehung eines Kindes oder Jugendlichen in der eigenen Familie nicht möglich ist und eine Heimunterbringung nicht sinnvoll erscheint.

Die Hilfe soll dem Alter, der Entwicklung und den persönlichen Bindungen des Kindes entsprechen und ihm eine zeitlich befristete oder auf Dauer angelegte Lebensform bieten.

Der Pflegekinderdienst bietet:

  • Pflegeelternseminare zur Vorbereitung und Qualifizierung
  • Beratung und Unterstützung von Pflegefamilien und leiblichen Familien
  • Betreuung von Pflegekindern, auch über das Pflegeverhältnis hinaus (Rückkehr ins Elternhaus, Verselbständigung)

Sozialpädagogische Einzelbetreuung & Wohnprojekte

Sozialpädagogische Einzelbetreuung soll Jugendlichen und Heranwachsenden gewährt werden, die einer Unterstützung zur sozialen Integration und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung bedürfen.

Die Verselbständigung der jungen Menschen wird angestrebt und soll eine Hilfe zur Selbsthilfe sein.

Aufgaben:

  • sozialpädagogische Unterstützung der Jugendlichen und jungen Volljährigen bei der Übernahme ihrer Eigenverantwortung für ihre Zukunft
  • Hilfe zur Bewältigung von Alltagsproblemen, bei der Wohnungs- und Ausbildungsplatzsuche etc.
  • Vorbereitung auf die Selbständigkeit für Jugendliche und junge Volljährige nach Betreuung in Heimen und anderen stationären Hilfen.

Im Rahmen der sozialpädagogischen Einzelbetreuung gibt es auch das Angebot, in eines der Wohnprojekte in Leer einzuziehen. Gleiches gilt auch für den "Ökohof" des Arbeitskreis Schule Rhauderfehn in Burlage.

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