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Tagespflegepersonen: Tagesmütter und -väter

Eine Tagespflegeerlaubnis wird benötigt, wenn ein Kind oder mehrere Kinder in der Wohnung der Tagespflegeperson oder in Räumen Dritter mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt betreut wird oder werden und das Pflegeverhältnis länger als drei Monate andauert. Geeigneten Tagespflegepersonen wird vom Amt für Kinder, Jugend & Familie  des Landkreises Leer eine Pflegeerlaubnis erteilt, die dazu berechtigt, bis zu fünf gleichzeitig anwesende Tagespflegekinder zu betreuen.


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