Tagespflegepersonen: Tagesmütter und -väter
Eine Tagespflegeerlaubnis wird benötigt, wenn ein Kind oder mehrere Kinder in der Wohnung der Tagespflegeperson oder in Räumen Dritter mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt betreut wird oder werden und das Pflegeverhältnis länger als drei Monate andauert. Geeigneten Tagespflegepersonen wird vom Amt für Kinder, Jugend & Familie des Landkreises Leer eine Pflegeerlaubnis erteilt, die dazu berechtigt, bis zu fünf gleichzeitig anwesende Tagespflegekinder zu betreuen.
Dokumente
- Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur KindertagespflegePDF-Datei: (190 kB)
- Rahmenrichtlinie für die Erlaubsniserteilung in der KindertagespflegePDF-Datei: (246 kB)
- Informationen zum Datenschutz TagespflegeerlaubnisPDF-Datei: (452 kB)