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Amtsvormundschaften & Pflegschaften

Vormundschaften

Eine Vormundschaft beinhaltet die umfassende gesetzliche Vertretung für ein minderjähriges Kind oder eine/n Jugendliche/n. Aufgrund gesetzlicher Regelungen oder richterlicher Anordnung kann es unter bestimmten Bedingungen zu einem vollständigen oder teilweisen Entzug der elterlichen Sorge kommen. Der Vormund ist ausschließlich dem Kindeswohl verpflichtet. Sofern die Vormundschaft durch das Jugendamt ausgeübt wird, bezeichnet man diese als Amtsvormundschaft. Ausdrücklich vorrangig zu bestellen sind ehrenamtliche Vormünder.

Pflegschaften

Die Pflegschaft beinhaltet im Gegensatz zur Vormundschaft nur die Ausübung eines oder mehrerer Teilbereiche/s der elterlichen Sorge. So kann die elterliche Sorge auf verschiedenen Personen verteilt sein (Eltern, Pfleger:in des Jugendamtes, ehrenamtlicher Pfleger).

Für nähere Informationen nehmen Sie gerne Kontakt zu den Mitarbeiter:innen auf. 

Erwachsener und Kind gehen gemeinsam an der Hand
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Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

  • Moormerland: Telefon 0491 926-1725
  • Jemgum, Leer, Uplengen: Telefon 0491 926-1367
  • Hesel, Jümme, Weener: Telefon  0491 926-1765
  • Bunde, Ostrhauderfehn, unbegleitete minderjährige Ausländer:innen: Telefon 0491 926-1764
  • Borkum, Rhauderfehn, Westoverledingen:  Telefon 0491 926-1542
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