Vormundschaften & Pflegschaften
Pflegschaften
Die Pflegschaft beinhaltet im Gegensatz zur Vormundschaft nur die Ausübung eines oder mehrerer Teilbereiche/s der elterlichen Sorge. So kann die elterliche Sorge auf verschiedenen Personen verteilt sein (Eltern, Pfleger:in des Jugendamtes, ehrenamtlicher Pfleger).
Für nähere Informationen nehmen Sie gerne Kontakt zu den Mitarbeiter:innen auf.
Amtsvormundschaften
Eine Vormundschaft beinhaltet die umfassende gesetzliche Vertretung für ein minderjähriges Kind oder eine/n Jugendliche/n. Aufgrund gesetzlicher Regelungen oder richterlicher Anordnung kann es unter bestimmten Bedingungen zu einem vollständigen oder teilweisen Entzug der elterlichen Sorge kommen. Der Vormund ist ausschließlich dem Kindeswohl verpflichtet. Sofern die Vormundschaft durch das Jugendamt ausgeübt wird, bezeichnet man diese als Amtsvormundschaft. Ausdrücklich vorrangig zu bestellen sind ehrenamtliche Vormünder.
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
- Moormerland: Telefon 0491 926-1725
- Jemgum, Leer, Uplengen: Telefon 0491 926-1367
- Hesel, Jümme, Weener: Telefon 0491 926-1765
- Bunde, Ostrhauderfehn, unbegleitete minderjährige Ausländer:innen: Telefon 0491 926-1764
- Borkum, Rhauderfehn, Westoverledingen: Telefon 0491 926-1542
Ehrenamtliche Vormundschaften
Jedes Kind braucht einen verlässlichen Fürsprecher, der seine Interessen vertritt. Wenn die Eltern diese Funktion nicht übernehmen können, bestellt das Familiengericht einen Vormund. Der Vormund vertritt die Interessen des Kindes, bis es selbst Entscheidungen treffen kann oder die Eltern die Verantwortung wieder übernehmen können. Die Bestellung eines Vormunds erfolgt immer durch das Familiengericht – etwa, wenn Eltern versterben oder sich nicht kümmern können.
Das Amt für Kinder, Jugend und Familie schlägt geeignete Personen vor und berät und begleitet ehrenamtliche Vormünder in ihren Aufgaben. Während berufliche Vormünder viele Fälle betreuen, kümmern sich Ehrenamtliche meist nur um ein oder zwei Kinder – und können so eine enge, tragfähige Beziehung aufbauen, die oft über die Volljährigkeit hinaus bestehen bleibt. Die jungen Menschen leben dabei in der Regel nicht im Haushalt des Vormunds.
Die Koordinierungsstelle für ehrenamtliche Vormundschaften im Landkreis Leer fördert seit Oktober 2024 ehrenamtlich engagierte Menschen, die sich zur Übernahme einer Vormundschaft bereiterklären. Die Koordinierungsstelle schlägt dem Familiengericht diese ehrenamtliche Personen als Vormund vor.
Auf einen Blick
Um wen geht es?
Als ehrenamtlicher Vormund begleiten Sie Kinder und Jugendliche, die nicht unter elterlicher Sorge stehen.
Wer kann mitmachen?
Sie sind ein engagierter Freiwilliger, der sich vorstellen kann, Verantwortung für einen jungen Menschen zu übernehmen und seine Entwicklung zu begleiten. Sie leben in tragfähigen Lebensverhältnissen und es treffen keine gesetzlichen Ausschlusskriterien zu.
Um was geht es?
Sie übernehmen als ehrenamtlicher Vormund an Stelle der Eltern die elterliche Sorge und gestalten das Leben des jungen Menschen in wichtigen Angelegenheiten – zum Beispiel, indem Sie gemeinsam eine passende Schulform auswählen, das Kind in einem Sportverein anmelden oder Anträge auf Hilfeleistungen stellen.
Was ist nicht gemeint?
Das Kind, um das es geht, lebt in aller Regel nicht bei Ihnen in Ihrem Haushalt, sondern ist in einer Wohngruppe oder bei Verwandten untergebracht. Falls Sie Pflegeeltern sind und Vormund Ihres Pflegekindes werden möchten, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Ansprechpartner im Amt für Kinder, Jugend und Familie.
Wo führen Sie Ihre Aufgabe aus?
Sie selbst leben im Landkreis Leer – und auch das Kind hat seinen Lebensmittelpunkt im Landkreis Leer. Es ist allerdings nicht ausgeschlossen, dass es später den Wohnort wechselt, weil es zum Beispiel eine Ausbildung außerhalb des Kreisgebiets aufnimmt. Auch ist es möglich, dass einige Ihrer Ansprechpartner außerhalb des Landkreises leben oder arbeiten.
Mit wem arbeiten Sie zusammen?
Während der Vormundschaft werden Sie durch das Amt für Kinder, Jugend und Familie („Jugendamt“) und das Familiengericht des Amtsgerichts Leer unterstützt. Sie arbeiten zum Beispiel mit der jeweiligen Schule und anderen Institutionen zusammen, die das Kind betreuen und fördern. Sie stehen mit den Eltern des Kindes in Kontakt.
Was sind die einzelnen Stationen bis zur Bestellung als Vormund?
Wenn Sie ehrenamtlicher Vormund werden möchten, lernt die Koordinierungsstelle Sie persönlich kennen und erarbeitet mit Ihnen eine Eignungseinschätzung – zum Beispiel wird ein Führungszeugnis benötigt und ein Fragebogen bearbeitet. Im Anschluss nehmen Sie an einer Grundlagenschulung teil, die Ihnen das Basiswissen über Vormundschaften vermittelt. Wenn Sie die gesetzlich vorgegebenen Eignungskriterien erfüllen, können Sie dem Familiengericht in der Folge als ehrenamtlicher Vormund vorgeschlagen werden. Dabei steht im Mittelpunkt, dass Sie als Vormund möglichst gut mit dem Kind zusammenpassen. Sind Sie Vormund geworden, erhalten Sie Unterstützung durch das Amt für Kinder, Jugend und Familie sowie das Familiengericht.