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Allgemeine Vorschrift

Das Land Niedersachsen hat mit der Neuregelung des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes (NNVG) dem Landkreis Leer als kommunalen Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs auch die Auszahlung der Ausgleichsleistungen gemäß § 7a NNVG für rabattierte Schul- und Ausbildungsverkehre übertragen.

Der Kreistag des Landkreises Leer hat in seiner Sitzung am 07.12.2017 die Allgemeine Vorschrift über die Anwendung und Abgeltung gemeinwirtschaftlicher Pflichten aus der Anwendung des Gemeinschaftstarifs des Verkehrsverbundes Ems-Jade gemäß der Verordnung (EG) 1370/2007 in Form einer Satzung beschlossen.

Am 09.12.2021 hat der Kreistag die Änderung der Satzung zum 01.01.2022 beschlossen. In rechtlicher Hinsicht betrifft die Änderung die rechtssichere Ergänzung der vorhandenen Allgemeinen Vorschrift dahingehend, dass eine verursachungsgerechte Finanzierung der Verbesserungen des ÖPNV- bzw. Tarifangebots sichergestellt ist. Zudem soll eine rechtliche Grundlage zur Implementierung des niedersächsischen Schüler- und Azubi-Tickets in die Allgemeinen Vorschriften aufgenommen werden.

Näheres ist der Satzung des Landkreises Leer zu entnehmen.

Allgemeine Vorschrift - Satzung mit Anlagen 

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