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Umtausch alter Papierführerscheine

Führerscheine sollen künftig EU-weit (EU-Richtlinie 2006/126/EG) fälschungssicher und einheitlich sein. Die alten Papier-Führerscheine (ausgestellt bis 31.12.1998) müssen in den kommenden Jahren in den neuen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden.

Führerscheine sollen künftig EU-weit (EU-Richtlinie 2006/126/EG) fälschungssicher und einheitlich sein. Die alten Papier-Führerscheine (ausgestellt bis 31.12.1998) müssen in den kommenden Jahren in den neuen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden.

Wer muss wann seinen Führerschein tauschen?

Vom Umtausch betroffen sind alle sogenannten "Papierführerscheine", die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind. Damit der Umtauschprozess geregelt abläuft, gibt es nach dem Geburtsjahr gestaffelte Fristen.

Geburtsjahr Inhaber:in der Fahrerlaubnis
Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

vor 1953

19.01.2033

1953 bis 1958

19.01.2022

1959 bis 1964

19.01.2023

1965 bis 1970

19.01.2024

1971 oder später

19.01.2025

Scheckkartenführerscheine, die zwischen dem 1.1.1999 und 18.1.2013 ausgestellt worden sind, müssen bis frühestens 2026 umgetauscht werden.


Wo müssen die Papierführerscheine getauscht werden?

Der Umtausch der alten Papierführerscheine kann in der Führerscheinstelle des Landkreises Leer in der Ringstraße 26 in 26789 Leer vorgenommen werden. Der alte Führerschein wird vor Ort befristet, damit der neue Führerschein von der Bundesdruckerei per Einwurfeinschreiben nach Hause geschickt werden kann.

Sollte Ihr alter Führerschein von einem anderen Landkreis, Stadt o.ä. ausgestellt worden sein, so nehmen Sie bitte mit der Führerscheinstelle der ausstellenden Behörde Kontakt auf, damit diese eine Karteikartenabschrift zur Führerscheinstelle Leer senden kann per Fax: 0491/926-91819 oder per Mail: fs@lkleer.de. Beim Tausch eines Kartenführerscheins ist eine Karteikartenabschrift nicht nötig.

Was muss  mitgebracht werden?

Für den Umtausch des Führerscheins bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

Zusätzlich besteht die Möglichkeit den Antrag zu Hause auszufüllen und der Führerscheinstelle per Post zu senden. Dann kann der neue Führerschein jedoch nicht nach Hause geschickt werden und muss nach Antragsbearbeitung abgeholt werden. Es erfolgt eine Benachrichtigung, sobald der Führerschein zur Abholung bereitliegt.

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