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Teilhabe für Erwachsene

Für volljährige Menschen, die Leistungen zur Eingliederung in Anspruch nehmen möchten, finden Sie hier die Ansprechpartner im Amt für Teilhabe und Soziales.

Leistungen

Im Rahmen der Eingliederungshilfe für erwachsene Personen können unter anderem folgende Hilfen gewährt werden:

  • Leistungen im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen bzw. bei einem anderen Leistungsanbieter
  • Budget für Arbeit und Budget für Ausbildung
  • Assistenzleistungen (ehemals ambulante Wohnbetreuung)
  • Assistenzleistungen in Form von Autismustherapie
  • Assistenzleistungen in besonderen Wohnformen (ehemals stationär) sowie der heiminternen Tagesstruktur
  • Leistungen in Tagesstätten
  • Leistungen in Tagesförderstätten
  • Leistungen zur Mobilität
  • Hilfsmittel

Auch die Leistungsgewährung in Form eines Persönlichen Budgets ist möglich. Die Notwendigkeit der Hilfen wird durch das Amt für Teilhabe und Soziales immer individuell geprüft. Es kann daher vorkommen, dass die tatsächlich bewilligte Hilfe von der beantragten Leistung abweicht.

Beratung

Beratung und Informationen zu Leistungen der Eingliederungshilfe sind vertraulich und kostenfrei. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

Für weitergehende Fragen zum Thema Rehabilitation und Teilhabe stehen zudem bundesweit die Beratungsangebote der Ergänzenden Unabhängigen Teilberatungen (EUTB) zur Verfügung.

Antrag & Ablauf

Nach Antragstellung beim Amt für Teilhabe und Soziales werden durch die Sachbearbeitung die grundsätzliche Zuständigkeit und die Vollständigkeit des Antrages geprüft. Eventuell werden auch weitere benötigte Unterlagen angefordert.

Gleichzeitig werden pädagogische Mitarbeiter:innen der Bedarfsermittlung beauftragt den individuellen Unterstützungsbedarf sowie die Wünsche und Ziele der betreffenden Person zu erheben. Gespräche finden üblicherweise im Amt für Teilhabe und Soziales statt. Bei vorhandenen Einschränkungen der Mobilität können auch Hausbesuche durchgeführt werden. Zur Abstimmung erfolgt daher eine telefonische oder postalische Kontaktaufnahme.

Die konkreten Verfahrensschritte und die Dokumentation erfolgen anhand eines standardisierten Verfahrens, dem Bedarfsermittlungsinstrument Niedersachsen B.E.Ni.

Nach der vollständigen Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie von der Sachbearbeitung einen rechtsgültigen Bescheid. Mit dem Vorliegen eines Bewilligungsbescheides zur Kostenübernahme kann anschließend eine geeignete Einrichtung bzw. ein Leistungserbringer die bewilligte Hilfe umsetzen.

Foto von Geschäftsfrauen im Rollstuhl mit erhobenen Händen und ihren Kollegen, die gemeinsam den Geschäftserfolg feiern © .shock - AdobeStock.com

Hier erhalten Sie Hilfe

Für eine effektive Bearbeitung richtet sich die Zuständigkeit der Ansprechpartner:innen nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens der antragstellenden Person.

Für Fragen zur Antragstellung, einzureichenden Unterlagen oder zu erhaltenen Bescheiden wenden Sie sich bitte an die zuständige Person aus der Sachbearbeitung. Für vorrangig sozialpädagogische Fragestellungen (bspw. inhaltliche Fragen zu beantragten oder laufenden Hilfen, Rückfragen zu Zielplanungen, erhaltene Gesprächstermine) wenden Sie sich bitte an die zuständige Person aus der Bedarfsermittlung.

Sachbearbeitung

Nachname
Telefonnummer

A-Busr

0491 926 1362

Buss-Fra

0491 926 1530

Frb-Hei

0491 926 1477

Hej-Kog

0491 926 1473

Koh-Muk

0491 926 1689

Mul-Rom

0491 926 1522

Ron-Sm

0491 926 1649

Sn-Ter

0491 926 1515

Tes-Z

0491 926 1190

Hilfsmittel, Budget für Arbeit, Wohnraumveränderung

Weitere Informationen und die Möglichkeit Fragen zu stellen telefonisch unter 0491 926 1864.

Bedarfsermittlung

Nachname
Telefonnummer

A - Bos

0491 926 1525

Bot - Eh

0491 926 1679

Ei - Grn

0491 926 1933

Gro - H

0491 926 1692

I - Koo

0491 926 1510

Kop - Md

0491 926 1570

Me - Pem

0491 926 1536

Pen - Ros

0491 926 1645

Rot - Schul

0491 926 1932

Schum - Tq

0491 926 1703

Tr - Wh

0491 926 1496

Wi - Z

0491 926 1874

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