Teilhabe für Erwachsene
Für volljährige Menschen, die Leistungen zur Eingliederung in Anspruch nehmen möchten, finden Sie hier die Ansprechpartner im Amt für Teilhabe und Soziales.
Leistungen
Im Rahmen der Eingliederungshilfe für erwachsene Personen können unter anderem folgende Hilfen gewährt werden:
- Leistungen im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen bzw. bei einem anderen Leistungsanbieter
- Budget für Arbeit und Budget für Ausbildung
- Assistenzleistungen (ehemals ambulante Wohnbetreuung)
- Assistenzleistungen in Form von Autismustherapie
- Assistenzleistungen in besonderen Wohnformen (ehemals stationär) sowie der heiminternen Tagesstruktur
- Leistungen in Tagesstätten
- Leistungen in Tagesförderstätten
- Leistungen zur Mobilität
- Hilfsmittel
Auch die Leistungsgewährung in Form eines Persönlichen Budgets ist möglich. Die Notwendigkeit der Hilfen wird durch das Amt für Teilhabe und Soziales immer individuell geprüft. Es kann daher vorkommen, dass die tatsächlich bewilligte Hilfe von der beantragten Leistung abweicht.
Beratung
Beratung und Informationen zu Leistungen der Eingliederungshilfe sind vertraulich und kostenfrei. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
Für weitergehende Fragen zum Thema Rehabilitation und Teilhabe stehen zudem bundesweit die Beratungsangebote der Ergänzenden Unabhängigen Teilberatungen (EUTB) zur Verfügung.
Antrag & Ablauf
Nach Antragstellung beim Amt für Teilhabe und Soziales werden durch die Sachbearbeitung die grundsätzliche Zuständigkeit und die Vollständigkeit des Antrages geprüft. Eventuell werden auch weitere benötigte Unterlagen angefordert.
- A - Antrag Eingliederungshilfe (nicht barrierefrei)PDF-Datei: (620 kB)
- B - Persönliche Daten (nicht barrierefrei)PDF-Datei: (913 kB)
- C - Familien- und Haushaltsmitglieder (nicht barrierefrei)PDF-Datei: (847 kB)
- D - Einkommen (nicht barrierefrei)PDF-Datei: (549 kB)
- E - Wohn- und Mietverhältnissen (nicht barrierefrei)PDF-Datei: (80 kB)
- F - Vorgeschichte und aktuelle Situation (nicht barrierefrei)PDF-Datei: (893 kB)
Sofern Schulassistenz beantragt wird:
- Elternfragebogen fur SchulbegleitungPDF-Datei: (561 kB)
- Schulfragebogen zum Antrag fur eine schulbegleitende MaßnahmePDF-Datei: (655 kB)
Gleichzeitig werden pädagogische Mitarbeiter:innen der Bedarfsermittlung beauftragt den individuellen Unterstützungsbedarf sowie die Wünsche und Ziele der betreffenden Person zu erheben. Gespräche finden üblicherweise im Amt für Teilhabe und Soziales statt. Bei vorhandenen Einschränkungen der Mobilität können auch Hausbesuche durchgeführt werden. Zur Abstimmung erfolgt daher eine telefonische oder postalische Kontaktaufnahme.
Die konkreten Verfahrensschritte und die Dokumentation erfolgen anhand eines standardisierten Verfahrens, dem Bedarfsermittlungsinstrument Niedersachsen B.E.Ni.
Nach der vollständigen Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie von der Sachbearbeitung einen rechtsgültigen Bescheid. Mit dem Vorliegen eines Bewilligungsbescheides zur Kostenübernahme kann anschließend eine geeignete Einrichtung bzw. ein Leistungserbringer die bewilligte Hilfe umsetzen.
Hier erhalten Sie Hilfe
Für eine effektive Bearbeitung richtet sich die Zuständigkeit der Ansprechpartner:innen nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens der antragstellenden Person.
Für Fragen zur Antragstellung, einzureichenden Unterlagen oder zu erhaltenen Bescheiden wenden Sie sich bitte an die zuständige Person aus der Sachbearbeitung. Für vorrangig sozialpädagogische Fragestellungen (bspw. inhaltliche Fragen zu beantragten oder laufenden Hilfen, Rückfragen zu Zielplanungen, erhaltene Gesprächstermine) wenden Sie sich bitte an die zuständige Person aus der Bedarfsermittlung.
Sachbearbeitung
Nachname | Telefonnummer |
---|---|
A-Busr |
0491 926 1362 |
Buss-Fra |
0491 926 1530 |
Frb-Hei |
0491 926 1477 |
Hej-Kog |
0491 926 1473 |
Koh-Muk |
0491 926 1689 |
Mul-Rom |
0491 926 1522 |
Ron-Sm |
0491 926 1649 |
Sn-Ter |
0491 926 1515 |
Tes-Z |
0491 926 1190 |
Hilfsmittel, Budget für Arbeit, Wohnraumveränderung
Weitere Informationen und die Möglichkeit Fragen zu stellen telefonisch unter 0491 926 1864.
Bedarfsermittlung
Nachname | Telefonnummer |
---|---|
A - Bos |
0491 926 1525 |
Bot - Eh |
0491 926 1679 |
Ei - Grn |
0491 926 1933 |
Gro - H |
0491 926 1692 |
I - Koo |
0491 926 1510 |
Kop - Md |
0491 926 1570 |
Me - Pem |
0491 926 1536 |
Pen - Ros |
0491 926 1645 |
Rot - Schul |
0491 926 1932 |
Schum - Tq |
0491 926 1703 |
Tr - Wh |
0491 926 1496 |
Wi - Z |
0491 926 1874 |