Förderbedingungen
Wenn Sie eine konkrete Projektidee haben, nehmen Sie als erstes Kontakt zum Regionalmanagement auf. So können Fragen direkt und frühzeitig geklärt werden. Denn jedes Projekt ist einzigartig und muss daher als Einzelfall betrachtet werden.
Förderbedingungen
Die Grundvoraussetzungen für eine Förderung sind erfüllt, wenn das Projekt
- in der LEADER-Region Fehngebiet liegt,
- mit den Zielen der Entwicklungsstrategie übereinstimmt und sich zu mindestens einem der Entwicklungsziele, Handlungsfelder und Fördertatbestände im Regionalen Entwicklungskonzept zuordnen lässt,
- weitgehende Umsetzungsreife mit realistischem Zeitplan besitzt,
- noch nicht begonnen worden ist,
- über einen nachvollziehbaren Kosten- und Finanzplan mit einer gesicherten Ko-Finanzierung verfügt,
- im allgemeinen Interesse und/ oder öffentlich zugänglich ist,
- konform mit der LEADER-Richtlinie ist.
Zuwendungsempfänger:innen
Antragsberechtigt sind
- Privatpersonen,
- Unternehmen,
- Verbände, Vereine, Stiftungen,
- Kommunen, Kirchen und Kammern
mit Sitz in Niedersachsen, die ein Projekt in der LEADER-Region Fehngebiet planen.
Fördersätze und Zuwendungshöhe
Für LEADER-Projekte in der Region Fehngebiet gilt ein grundsätzlicher Brutto-Fördersatz von 55 % bzw. ein Netto-Fördersatz von 60 % einheitlich für alle Zuwendungsempfänger:innen.
Bei der Bemessung der förderfähigen Kosten wird darauf geachtet, ob der Antragsteller ggf. vorsteuerabzugsberechtigt ist. In diesem Fall werden die Netto-Kosten und damit ein Fördersatz von 60 % zugrunde gelegt. Für Projekte mit besonderen Qualitäten kann bei erreichen sogenannter Bonuskriterien ein höherer Fördersatz bewilligt werden. Die Erhöhung des Fördersatzes bei investiven Projekten ist auf maximal 65% brutto bzw. 70% netto möglich. Bei nicht-investiven Projekten ist eine Förderung von maximal 80% möglich.
Die Zuwendungshöhe der LEADER-Fördermittel je (Kooperations-)Projekt beträgt mindestens 2.500 Euro (Bagatellgrenze) und höchstens 200.000 Euro.
Überblick Bonuskriterien
- Projektausrichtung
Bei der Projektausrichtung handelt es sich um ein rein konzeptionelles bzw. strategisches Projekt. Das bedeutet, dass es ein rein nicht-investives Projekt ist. - Verbundcharakter
Durch das Projekt wird die Zusammenarbeit zwischen Gemeinden oder Trägern gestärkt, da an der Realisierung des Projektes mind. zwei (Samt-)- Gemeinden oder Städte bzw. Projektpartner aus mehr als zwei (Samt-)Gemeinden oder Städten des Fehngebietes beteiligt sind. - Klimaschutz-/ Klimaanpassungsmaßnahmen, Umwelt/ Naturschutz
Durch das Projekt wird ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet oder es werden durch das Projekt Klimaanpassungsmaßnahmen unterstützt. Das Projekt leistet einen Beitrag zum Umwelt- oder Naturschutz. - Bebauung/ Flächennutzung
Das Projekt leistet einen Beitrag zur Reduzierung leerstehender Bestandsgebäude oder zur Re duzierung der Flächennutzung z.B. indem leerstehende Gebäude bei der Projektplanung direkt berücksichtigt bzw. einer neuen Nutzung zugeführt oder Flächen entsiegelt werden. - Überregionale Kooperation
Das Projekt stärkt durch die direkte und kontinuierliche Einbindung von Partnern aus anderen (LEADER-)Regionen in die Projektumsetzung die Vernetzung und fördert die Zusammenarbeit mit anderen (LEADER-)Regionen in Niedersachsen, Deutschland oder Europa, wodurch das Fehnge biet neue Erfahrungen sammelt. - Modellcharakter für die Region
Das Projekt ist aufgrund seines innovativen Charakters (z.B. als Pilotprojekt) modellhaft für das gesamte Fehngebiet. Es greift u.a. für das Fehngebiet neue Themen auf, verknüpft neue Themen bereiche miteinander, führt neue Herangehensweisen ein, erprobt neue Lösungsansätze oder nutzt neuartige (technische, organisatorische, digitale) Entwicklungen.
Öffentliche Kofinanzierung
Projektträger müssen eine öffentliche Kofinanzierung in Höhe von 25 % der LEADER-Förderung nachweisen. Das heißt, dass neben der Eigenbeteiligung zusätzlich öffentliche Gelder zur Finanzierung des Projektes nötig sind. Stellen, die eine öffentliche Kofinanzierung leisten können, sind z. B. die Kommunen, Landkreise, Kirchen und bestimmte Stiftungen. Private Träger und Vereine sollten daher frühzeitig mit der zuständigen Gemeinde- oder Kreisverwaltung oder ihrem jeweiligen Landesverband Kontakt aufnehmen, um die Möglichkeit einer Kostenbeteiligung zu eruieren.