Förderbedingungen
Wenn Sie eine konkrete Projektidee haben, nehmen Sie als erstes Kontakt zum Regionalmanagement auf. So können Fragen direkt und frühzeitig geklärt werden. Denn jedes Projekt ist einzigartig und muss daher als Einzelfall betrachtet werden.
Förderbedingungen
Die Grundvoraussetzungen für eine Förderung sind erfüllt, wenn das Projekt
- in der LEADER-Region Fehngebiet liegt,
- mit den Zielen der Entwicklungsstrategie übereinstimmt und sich zu mindestens einem der Entwicklungsziele, Handlungsfelder und Fördertatbestände im Regionalen Entwicklungskonzept zuordnen lässt,
- weitgehende Umsetzungsreife mit realistischem Zeitplan besitzt,
- noch nicht begonnen worden ist,
- über einen nachvollziehbaren Kosten- und Finanzplan mit einer gesicherten Ko-Finanzierung verfügt,
- im allgemeinen Interesse und/ oder öffentlich zugänglich ist,
- konform mit der LEADER-Richtlinie ist.
Zuwendungsempfänger:innen
Antragsberechtigt sind
- Privatpersonen,
- Unternehmen,
- Verbände, Vereine, Stiftungen,
- Kommunen, Kirchen und Kammern
mit Sitz in Niedersachsen, die ein Projekt in der LEADER-Region Fehngebiet planen.
Fördersätze und Zuwendungshöhe
Für LEADER-Projekte in der Region Fehngebiet gilt ein grundsätzlicher Brutto-Fördersatz von 55 % bzw. ein Netto-Fördersatz von 60 % einheitlich für alle Zuwendungsempfänger:innen.
Bei der Bemessung der förderfähigen Kosten wird darauf geachtet, ob der Antragsteller ggf. vorsteuerabzugsberechtigt ist. In diesem Fall werden die Netto-Kosten und damit ein Fördersatz von 60 % zugrunde gelegt. Für Projekte mit besonderen Qualitäten kann ein höherer Fördersatz bewilligt werden. Die Erhöhung des Fördersatzes bei investiven Projekten ist auf maximal 65% brutto bzw. 70% netto möglich. Bei nicht-investiven Projekten ist eine Förderung von maximal 80% möglich.
Die Zuwendungshöhe der LEADER-Fördermittel je (Kooperations-)Projekt beträgt mindestens 2.500 Euro (Bagatellgrenze) und höchstens 200.000 Euro.
Öffentliche Kofinanzierung
Projektträger müssen eine öffentliche Kofinanzierung in Höhe von 25 % der LEADER-Förderung nachweisen. Das heißt, dass neben der Eigenbeteiligung zusätzlich öffentliche Gelder zur Finanzierung des Projektes nötig sind. Stellen, die eine öffentliche Kofinanzierung leisten können, sind z. B. die Kommunen, Landkreise, Kirchen und bestimmte Stiftungen. Private Träger und Vereine sollten daher frühzeitig mit der zuständigen Gemeinde- oder Kreisverwaltung oder ihrem jeweiligen Landesverband Kontakt aufnehmen, um die Möglichkeit einer Kostenbeteiligung zu eruieren.