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Antragsstellung

Von der Projektidee zur Umsetzung

Allgemeine Informationen

Projektideen können jederzeit beim Regionalmanagement eingereicht, diskutiert und eventuell im Sinne der Entwicklungsstrategie weiterentwickelt werden.

Bitte wenden Sie sich frühzeitig an die Geschäftsstelle. Ein Vorlauf von mehreren Wochen von der Idee bis zur Antragstellung muss eingeplant werden.

1. Projektidee und Beratung

Jedes Projekt ist einzigartig und muss daher als Einzelfall betrachtet werden. Daher sollte bereits frühzeitig das Regionalmanagement kontaktiert werden. 
Auch wenn die Idee zum Vorhaben noch ganz am Anfang steht und noch nicht ausgereift ist, hilft das Regionalmanagement gerne bei der Konkretisierung.
Zur Prüfung des Vorhabens auf grundsätzliche Förderfähigkeit benötigt das Regionalmanagement folgende Dokumente:

  • Kurze Beschreibung der Projektidee
  • ausgefüllter Projektsteckbrief
  • Kostenschätzung/ Kostenvoranschlag
  • Bestätigung einer öffentlichen Ko-Finanzierung von mind. 25% der Fördersumme


2. Formale und inhaltliche Prüfung

Ein Projekt ist im Rahmen von LEADER förderfähig, wenn es die inhaltlichen und formalen Kriterien erfüllt:

  • das Projekt liegt in der LEADER-Region Fehngebiet
  • konkret ausgearbeitetes Projekt (weitgehende Umsetzungsreife mit realistischem Zeitplan)
  • nachvollziehbarer Kosten- und Finanzplan mit einer gesicherten Ko-Finanzierung
  • das Fördervolumen liegt über 2.500 Euro und unter 200.000 Euro
  • Konformität mit der LEADER-Richtlinie
  • Übereinstimmung mit den Zielsetzungen der Region und Zuordnung zu mindestens einem der Entwicklungsziele, Handlungsfelder und Fördertatbestände.


3. Diskussion und Beschluss durch die lokale Aktionsgruppe (LAG)

Ist das Projekt grundsätzlich förderfähig und in der Planung weit genug fortgeschritten, wird es der LAG in der nächsten Sitzung zur Erörterung, Auswahl und Beschlussfassung vorgelegt. Die Dokumente aus ① sollten dazu bis mind. 3 Wochen vor dem nächsten Sitzungstermin vorliegen. Idealerweise stellen die Projektträger ihr Projekt dort persönlich vor, um das Gremium zu  überzeugen.
Je nachdem, wie gut das Projekt die inhaltlichen Kriterien erfüllt, erhält es einen höheren Platz im Ranking der auszuwählenden Vorhaben.
Für Projekte, die aufgrund begrenzter Mittel nicht zur Förderung ausgewählt werden, besteht die Möglichkeit des Nachrückens, falls ein ausgewählter Antragsteller sein Projekt zurückzieht.  
Nach der Sitzung des Auswahlausschusses werden die Projektträger zeitnah vom Regionalmanagement über den Beschluss informiert und zur formalen Antragsstellung beim Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) aufgefordert.


4. Einreichung des Förderantrags

Nach positivem Beschluss ist der formale Förderantrag bei der zuständigen Bewilligungsstelle – dem Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) Weser-Ems – einzureichen. Innerhalb einer bestimmten Frist müssen dort alle notwendigen Antragsunterlagen eingegangen sein.
Besonders zu beachten ist, im Zuwendungsantrag alle beantragten Kosten zu plausibilisieren, d.h. die Höhe der Ausgaben für die einzelnen Posten zu belegen. Wie dieser Nachweis erbracht werden muss, ist abhängig von der Art des Projektes und daher immer direkt mit dem ArL zu klären. Bei öffentlichen Antragstellern ersetzt das Vergabeverfahren die Kostenplausibilisierung.
Bis zur Bewilligung kann es dann einige Wochen oder gar Monate dauern. Erst nach Erhalt der Förderzusage, darf mit dem Projekt begonnen werden – das gilt auch für die Erteilung von Aufträgen.


5. Projektumsetzung

Nach positiver Prüfung des Projektantrags stellt das ArL den Zuwendungsbescheid aus. Dieser beinhaltet auch weitere Informationen zur korrekten Vorgehensweise bei der Umsetzung Ihres Projektes:

  • Bewilligungszeitraum und festgesetzter Termin zur Abrechnung
  • Mitteilungspflicht bei Abweichungen der beantragten Mittel
  • Zweckbindungsfrist
  • Vorgaben zum Monitoring
  • Prinzip der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei Direktaufträgen
  • Publizitätsvorschriften bei der Öffentlichkeitsarbeit (Pressearbeit, Internet, etc.)

Bei zeitlichen Verzögerungen oder einer Kostenerhöhung besteht die Möglichkeit, einen Änderungsantrag einzureichen. In diesem Falle ist frühzeitig das Regionalmanagement zu informieren.

Die Förderung erfolgt nach dem Erstattungsprinzip, d.h die Ausgaben müssen vorfinanziert werden.


6. Projektabrechnung

Nach Abschluss aller Projektmaßnahmen kann auf Basis der bezahlten Rechnungen ein Verwendungsnachweis beim ArL gestellt werden.
Der Verwendungsnachweis besteht aus zwei Teilen: dem Sachbericht zur Projektumsetzung und dem rechnerischen Nachweis zur zweckentsprechenden Verwendung der Mittel.
Im Verwendungsnachweis können nur die Ausgaben gefördert werden, die Gegenstand des Kosten- und Finanzierungsplans sind und damit dem im Zuwendungsbescheid festgelegten Zweck dienen.
Die Ausgaben müssen durch entsprechende Rechnungen und Zahlungsnachweise belegt werden können. Außerdem müssen sie durch den Zuwendungsempfänger getätigt worden sein, d.h. nur er kann Adressat der Rechnungen sein.
Die Förderung von Mehrkosten ist ausgeschlossen. Diese müssen durch Eigenmittel ausgeglichen werden. Fallen die Ausgaben geringer aus als veranschlagt, verringert sich auch die Fördersumme.

7. Auszahlung

Nachdem das ArL den Auszahlungsantrag geprüft hat, wird mit Ausstellung des Festsetzungsbescheides der darin genannte Förderbetrag überwiesen.
Die Prüfung kann einige Zeit in Anspruch nehmen.
Wichtig: alle Unterlagen, Aufzeichnungen, Belege, Bücher und Baupläne sowie sonstige Antragsunterlagen, die im Zusammenhang mit der Förderung stehen, sind mindestens sechs Jahre nach Vorlage des (Schluss-)Verwendungsnachweises aufzubewahren.

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