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Bauordnungsamt
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Bauamt

Der Landkreis Leer wird die Einführung des digitalen Bauamtes um einige Monate verschieben müssen. Der Grund sind technische Probleme. Eine digitale Antragstellung und Antragsbearbeitung werden voraussichtlich ab dem Frühjahr 2023 möglich sein. Ursprünglich war der Start um den Jahreswechsel 2022/2023 vorgesehen.

Nun soll im Januar zunächst eine Testphase beginnen, an der ausgewählte private Entwurfsverfasser beteiligt sind sowie auch zwei Gemeinden aus dem Kreisgebiet. Nach und nach soll dieser Probebetrieb ausgeweitet werden und bei einem erfolgreichen Verlauf in den Echtbetrieb übergehen.


Das Bauamt des Landkreises Leer muss vorübergehend zunächst bis Ende Februar 2023 die telefonische Erreichbarkeit einschränken.

Telefonisch sind die Mitarbeitenden der Bauaufsicht zu folgenden Zeiten erreichbar: 

  • dienstags und donnerstags von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr und
  • mittwochs von 14:00 bis 15:30 Uhr.

Nach § 58 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) ist das Bauamt als untere Bauaufsichtsbehörde für das Einhalten des öffentlichen Baurechts hinsichtlich baulicher Anlagen, Grundstücke und Baumaßnahmen zuständig, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.

Die wichtigsten Zuständigkeiten betreffen die Erteilung der Baugenehmigung, Überprüfungen und Kontrollen in Gebäuden besonderer Art und Nutzung - beispielsweise Schulen und Versammlungsstätten und die Anordnung zur Beseitigung baurechtswidriger Zustände.


Aus dieser Übersicht ergibt sich, für welche Genehmigungsverfahren der Landkreis Leer als Genehmigungsbehörde nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz zuständig ist.

Aktuelles: Novellierung der Nds. Bauordnung (NBauO)

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung der NBauO zum 01.01.2022 gehen zum Teil erhebliche Änderungen der Bauordnung – insbesondere auch der Genehmigungsverfahren  - einher. Für die unteren Bauaufsichtsbehörden wird dabei die Einführung des digitalen Baugenehmigungsverfahrens von zentraler Bedeutung sein. Dafür sind Übergangsfristen bis spätestens zum 01.01.2024 geschaffen worden.

Die Planungen im Bauamt des Landkreises Leer sind hinsichtlich der digitalen Antragstellung und -bearbeitung bereits weit fortgeschritten, so dass die Einführung des virtuellen Bauamtes voraussichtlich Ende 2022/Anfang 2023 erfolgen kann. Dazu werden rechtzeitig weitere Informationen gegeben. Bis dahin sind Anträge zunächst weiterhin in Papierform einzureichen.

Sämtliche Anträge, Anzeigen und Mitteilungen direkt beim Landkreis Leer einreichen

Jedoch sind sämtliche Anträge, Anzeigen und Mitteilungen ab dem 01.01.2022 nicht mehr über die Städte und Gemeinden, sondern direkt beim Landkreis Leer einzureichen.

Eine weitere wesentliche Verfahrensänderung ist die Pflicht der Bauaufsicht zur Vorprüfung der Bauanträge auf Vollständigkeit und die Einführung einer Rücknahmefiktion, wenn unvollständige Anträge trotz Nachforderung fehlender Unterlagen nicht vervollständigt werden. Detailfragen zum Umfang der Vorprüfung und der Mindestanforderungen an einen als vollständig geltenden Bauantrag bedürfen noch der Klärung. Sobald diese Fragen geklärt sind, werden wir zeitnah informieren.


Torfkokerei Klostermoor / Rhauderfehn

Sachstand über die Ergebnisse der durchgeführten historischen und orientierenden Erkundung

Historie und Anlass der Erkundung

Die Torfverarbeitung Klostermoor begann an der Gronewoldstraße zu Beginn des 20. Jahrhunderts vermutlich mit der Errichtung einer Torfstreufabrik auf den westlichen Flächen des Betriebsgeländes. Ab 1920 erfolgte die Errichtung der Torfkokerei, die bis 1957 an dem Standort in 26817 Rhauderfehn, Gronewoldstraße, betrieben wurde. Baugenehmigungen aus dieser Zeit stehen in meinem Archiv nur noch zum Teil zur Verfügung.In den 1960er Jahren erfolgte der Abbruch der eigentlichen Kokereianlage.  Einige Gebäude sind bis heute erhalten und teilweise in anderweitiger Nutzung.

Für die Torfkoksgewinnung wurde Torf unter Sauerstoffausschluss und hohen Temperaturen im Schwelbrandverfahren zu Torfkohle (Torfkoks) verarbeitet. Als Nebenprodukte dieses Produktionsverfahrens fielen beim Ablöschen des fertigen Torfkoks schadstoffbelastete Abwässer (z. B. Schwelwasser) an, die einen hohen Anteil an aromatischen Kohlenwasserstoffen, insbesondere Phenole und Teerölen enthielten. Ein weiteres Nebenprodukt bildeten zähflüssige / pastöse Teerfraktionen.

Laut der Historie sollen in Klostermoor die belasteten Abwässer zu Beginn des Kokereibetriebes über die auf der Fläche vorhandenen Entwässerungsgräben in den nächsten Vorfluter abgeleitet worden sein. Später wurden die Abwässer in Versickerungsbecken auf dem Betriebsgelände gesammelt und der natürlichen Versickerung überlassen. Es ist zu vermuten, dass in den Anfängen der Torfkokerei die teerhaltigen Stoffe, ebenfalls in Ablagerungsbecken auf dem Gelände entsorgt wurden. Aus den historischen Unterlagen geht hervor, dass ab 1953 auf der südlichen Seite der Gronewoldstraße die Lagerung und Verladung der als schweres Heizöl nutzbaren Teerfraktionen erfolgte. Allerdings liegen keine genauen Zahlenangaben darüber vor, welche Mengen von welchen Nebenprodukten in der Betriebszeit der Kokerei angefallen sind und wo diese insgesamt und konkret verblieben sind.

Die umweltgefährdende Verarbeitung, Lagerung und Entsorgung der anfallenden schadstoffbelasteten Produktionsrückstände sind der damaligen Zeit, Technik und gegebenenfalls Gesetzeslage geschuldet. Wie bei vielen alten Betriebsstandorten aus dieser Zeit besteht daher aufgrund der bei der Produktion entstandenen und auf dem Betriebsgelände gelagerten, umgeschlagenen sowie auch entsorgten Materialien die Besorgnis einer Umweltgefährdung. Dazu sei erwähnt, dass in Deutschland 1972 mit dem Gesetz über die Beseitigung von Abfällen (AbfG) die erste bundeseinheitliche Regelung des Abfallrechtes geschaffen wurde.

Nach den Vorschriften des seit 1999 geltenden Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG) sind solche stillgelegten Betriebsflächen daher grundsätzlich als altlastenverdächtige Flächen einzustufen. Um diesen Altlastenverdacht zu verifizieren bzw. auszuschießen sind im ersten Schritt Untersuchungen und Bewertungen von Boden- und Grundwasserproben erforderlich und daraus Handlungsempfehlungen abzuleiten.

Nach den bodenschutzrechtlichen Regelungen erfolgt dazu eine historische und orientierende Erkundung. Diese Erkundungen wurden seitens des Landkreises Leer als kommunale Aufgabe im Zeitraum November 2019 bis Mai 2020 durchgeführt (im Wege der Amtsermittlung gemäß § 9 Abs. 1 BBodSchG).

Untersuchungsumfang der orientierenden Erkundung:

Aufbauend auf den Ergebnissen der historischen Erkundung wurden auf der gesamten Betriebsfläche verteilt 25 Kleinrammbohrungen bis in eine Tiefe von 3 m niedergebracht, um den Bodenaufbau und die Bodenbelastung auf der Fläche festzustellen. Aus diesen Bohrungen wurden 62 tiefenspezifische Bodenproben entnommen und auf die jeweiligen Verdachtsparameter wie Polcyclische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK = Summenwert aus 16 Einzelstoffen), Mineralölkohlenwasserstoffe, Phenol und BTEX (Summenwert aus den Stoffen Benzol, Toluol, Ethylbenzol und Xylol) untersucht.

An insgesamt 14 Stellen wurden Sedimentproben aus den auf dem Gelände und im nahen Umfeld angelegten Entwässerungsgräben gezogen und diese Proben insgesamt auf PAK und Phenol untersucht.

Zur Beurteilung, ob im oberflächennahen Bereich (bis 35 cm)  Bodenbelastungen vorliegen, von denen eine Gefahr für die Menschen (durch Direktkontakt) oder für Nutzpflanzen (landwirtschaftliche Flächen) ausgeht, wurden in verschiedenen Teilbereichen (Bereich der Wohnnutzung sowie der landwirtschaftlich genutzten Flächen) Oberflächenmischproben  entnommen. Die Beprobungstiefe 0,0 – 0,35 m ergibt sich dabei aus Anhang 1, Tabelle 1 zur Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV). Sie stellt die durchschnittliche Mächtigkeit aufgebrachter Bodenschichten dar; zugleich die maximal von Kindern erreichbare Tiefe.

In dem Zusammenhang wurden insgesamt sechs Mischproben auf die gemäß dem Bodenschutzgesetz erforderlichen Parameter (Schwermetalle, PCB, PAK, Cyanide, MKW, EOX) analysiert.

Zur Erkundung des durch die Fläche ggf. verunreinigten Grundwassers sind grundsätzlich entsprechende Grundwassermessstellen im An- und Abstrom einer Altlastenverdachtsfläche niederzubringen und zu beproben. Nachdem die Ergebnisse der Bodenuntersuchungen vorlagen und einer ersten Auswertung unterzogen worden waren, erfolgte die Entnahme von Grundwasserproben mittels direct-push-Verfahren (Hohlbohrverfahren, bei dem in verschiedenen Bodentiefen gezielt temporär Grundwasserproben entnommen werden). Die Auswahl dieser Messstellenstandorte und der Entnahmetiefe der Grundwasserproben erfolgte einerseits entsprechend der vorab lokalisierten Kontaminationsbereiche im Boden sowie andererseits nach Lage und Tiefe der bereits vorhandenen Grundwassermessstellen. So wurden südlich der Gronewoldstraße an vier Punkten Grundwasserproben aus 8 m Tiefe im direct-push-Verfahren entnommen. An der Nordseite der Gronewoldstraße  wurden in vier solcher Bohrungen jeweils aus den Tiefenbereichen 4 m und 8 m Grundwasserproben gewonnen.

Zeitgleich wurden aus den im Umfeld des Standortes bereits vorhandenen 13 Grundwassermessstellen Proben entnommen. Im Zuge der Erkundungen für die südlich an das Kokereigelände angrenzenden Autoteststrecke wurden u. a. acht Grundwassermessstellen mit einer 2 m – 20 m mächtigen Filterstrecke im Umfeld des Kokereigeländes errichtet worden. Diese Filterstrecken ließen jedoch keine konkrete tiefendifferenzierte Bewertung der Proben hinsichtlich einer möglichen Schadstoffquelle zu.

Südlich der Gronewoldstraße konnten weitere 5 Grundwassermessstellen (6 m Tiefe, 3 m Filterstrecke) genutzt werden, die auf Eigeninitiative des dortigen Flächeneigentümers vor geraumer Zeit bereits eingerichtet wurden.

Nach Auswertung dieser Grundwasseranalysen wurden an der nordöstlichen Grenze des Kokereigeländes drei Doppelgrundwassermessstellen eingerichtet, die jeweils in den Tiefen 6 m – 8 m und 10 m – 12 m verfiltert wurden. Auch diese Messstellen wurden anschließend beprobt und die Proben analysiert.

Insgesamt wurden 27 Grundwasserproben mittels einer bodenschutzrechtlich erforderlichen Vollanalyse bewertet.

Ergebnis der Erkundung:

Nördlich der Gronewoldstraße zeigten die Bodenaufschlüsse in den westlich, nördlichen und östlich  bewaldeten Flächenbereichen noch nicht abgetorftes aber durch engmaschiges Grabensystem entwässertes Hochmoor in einer Stärke von 1,1 m – 1,9 m. Darunter schließt sich Feinsand an. Im nordwestlichen Waldbereich ist der Moorhorizont geringmächtiger (ca. 0,7 m)  und bis zu 1,2 m mit künstlich aufgefüllten Torfmull überlagert. Im nordöstlichen Bereich ist der Moorhorizont mit Auffüllungen überlagert, die teilweise aus einer mehreren Dezimeter mächtigen Sand-Torfkoksschicht besteht und im oberflächennahen Bereich mit einer dünnmächtigen Sandschicht überdeckt ist. Die übrigen bebauten und genutzten Flächen nördlich und südlich der Gronewoldstraße weisen flächenhaft Auffüllungen aus sandigem Material mit künstliche Auffüllungen (Ziegel, Bauschutt, Schotter) in unterschiedlichen Anteilen auf. Diese Auffüllungen reichen teilweise bis 1,60 m unter Geländeoberkante. Darunter steht i. d. R. eine Torfschicht mit max. Schichtstärke von 0,9 m an, die von gewachsenen Feinsandschichten unterlagert sind.

Der Grundwasserflurabstand beträgt 1,5 m – 2,5 m. Nördlich der Gronewoldstraße konnte in der aktuellen Untersuchung die regionale Grundwasserfließrichtung mit Nordwest ermittelt werden. Südlich der Gronewoldstraße ergaben die aktuellen und die seitens des Grundstückseigentümers vorliegenden Grundwasserstandsdaten eine Fließrichtung nach West bis Nordwest. Im östlichen Bereich dieser Fläche zeigte sich zeitweise eine Wasserscheide, wodurch sich eine nördliche und östliche Abstromrichtung einstellte.

Bei einem ermittelten Grundwassergefälle von i = 0,001 und einem effektiven Porenvolumen von ne= 0,15 ergibt sich eine Abstandgeschwindigkeit von ca. 50 m/Jahr.

Im nördlichen Bereich konnten anhand der historischen Erkundung ein Versickerungs- und ein Ablagerungsbecken ermittelt werden. Zwei Bohrungen wurden im Bereich des vermuteten Ablagerungsbeckens für Teerrückstände niedergebracht. In einer Bohrung zeigte sich in der oberen Auffüllungsschicht eine mehrere Dezimeter mächtige Torfkoksschicht. Die Bodenprobe aus diesem Tiefenbereich von 0,1 m – 1,0 m wies eine massive Bodenbelastung mit Maximalwerten dieser Erkundung von 1.340 mg/kg PAK; 500 mg/l Phenolindexgehalt; 150.000 mg/kg Mineralölkohlenwasserstoffe; 12 mg/kg Benzol und 97 mg/kg BTEX auf.

Diese Werte überschreiten die Orientierungswerte für Bodenbelastungen die seitens der LAWA (Ländergemeinschaft Wasser) zur Erkundung von Grundwasserschäden empfohlen wurden und die Maßnahmenschwellenwerte (Werte bei deren Überschreitung weitergehende Maßnahmen wie Erkundungen oder ggf. Sanierungen erforderlich sind) beinhalten, um ein Vielfaches.

In der darunter liegenden 1,0 m – 2,0 m mächtigen Torfschicht lagen die Werte mit 21 mg/l Phenolindexgehalt; 1,4 mg/kg PAK; 0,71 mg/kg Benzol und 6,7 mg/kg BTEX innerhalb der Maßnahmenschwellenwerte der LAWA.

Die zwei Bohrungen im vermuteten Versickerungsbecken zeigten in einer Probe aus dem Tiefenhorizont 0,2 m – 1,2 m mit 16,6 mg/kg PAK und 4.000 mg/kg Mineralölkohlenwasserstoffen sowie in dem Tiefenhorizont 1,2 m – 1,7 m  einen auffälligen Wert von 17 mg/l Phenolindexgehalt und 840 mg/kg Mineralölkohlenwasserstoffe eine Belastung im Maßnahmenschwellenwertbereich.

Eine Probe aus dem mittleren Bereich der Fläche wies im Bodenhorizont 0,3 – 0,7 m einen PAK-Wert von 1.260 mg/kg und einen Phenolindexgehalt von 250 mg/l und damit ebenfalls Überschreitungen der Orientierungswerte der LAWA auf. Die hohen Werte und die massiven Bauschutt- und Fundamentreste lassen vermuten, dass die Probe aus dem Bereich der früheren Kokereianlage (Retorten) entnommen wurde.

Südlich der Gronewoldstraße konnte in einer Probe aus dem Tiefenhorizont 0 m – 0,5 m mit einem PAK-Wert von 467 mg/kg und 1.400 mg/kg Mineralölkohlenwasserstoffe eine Überschreitung der LAWA-Maßnahmenschwellenwerte nachgewiesen werden.

Neben den vorstehend genannten Hauptkontaminationspunkten zeigten die Analysenergebnisse von sieben Bodenproben aus Tiefenhorizonten ab 0,3 m Kokerei typische PAK-Werte, die die geltenden Orientierungswerte für Bodenbelastungen zur Beurteilung einer vorliegenden Grundwassergefährdung zwar nicht überschreiten, jedoch auf eine flächendeckende „erhöhte Hintergrundbelastung“ hinweisen.

Bei den Oberflächenmischproben wurde in einer Probe aus dem Tiefenhorizont von 0,1 m - 0,35 m der gemäß Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV) geltende Prüfwert von 2 mg/kg für den PAK-Leitparameter Benzo(a)pyren erreicht. Darüber hinaus werden geltende Prüfwerte gemäß BBodSchV in den Proben der Wohnbereiche wie auch der landwirtschaftlichen Bereiche eingehalten.

In den Sedimentproben wurden in 11 von 14 Proben PAK-Gehalte von 0,38 mg/kg bis 22,7 mg/kg nachgewiesen. Die höchsten Werte finden sich in den Gräben auf der ehemaligen Betriebsfläche. Insgesamt überschreiten die festgestellten Gehalte nicht die geltenden Orientierungswerte für Bodenbelastungen zur Beurteilung einer vorliegenden Grundwassergefährdung. Die Werte weisen – wie bei den Bodenproben - jedoch auf eine Kokerei bedingte erhöhte „Hintergrundbelastung“ hin.

Aufgrund der Ergebnisse der Bodenuntersuchung und auffälligen Werte für Phenolindexgehalt, PAK und Benzol in einer Grundwasseranalyse aus den direct-push-Messungen (tiefenspezifische Grundwassersondierung, bei der eine spezielle Filtersonde mit einem nachfolgenden Hohlbohrgestänge direkt bis zur gewünschten Tiefe in den Grundwasserleiter vorgetrieben wird) am Nordrand der Fläche wurden an der nördlichen Grenze des Kokereigeländes drei tiefe Doppelmessstellen mit jeweils Filterstrecken von 6 m – 8 m und 10 m – 12 m zur Beprobung des Grundwassers eingerichtet. Diese Messstellen erfassen unmittelbar den nördlichen Grundwasserabstrom des Kokereigeländes auf Höhe des vermuteten belasteten Teerablagerungsbeckens.

In den Analysen zeigten sich bei fünf von sechs Grundwasserproben auffällige Gehalte für die Kokerei typischen Parameter. In der am stärksten belasteten Messstelle wurde in der Beprobungstiefe von 12 m ein Phenolindex von 120 mg/l; ein Naphthalinwert (PAK-Einzelstoff) von 690 µg/l sowie ein BTEX-Wert von 151 µg/l – darin enthalten  ein Benzolwert von 52 µg/l - festgestellt. Diese Werte überschreiten die Prüfwerte der Bundesbodenschutzverordnung (2 µg/l für Naphthalin; 0,02 mg/l für Phenolindex; 20 µg/l für BTEX und 1 µg/l für Benzol) massiv. Nördlich dieser belasteten Doppelmessstelle zeigte die Beprobung einer bestehenden und ca. 100 m entfernten Grundwassermessstelle (Filtertiefe 2,1 m – 10,6 m) einen Naphthalinwert von 0,52 µg/l und einem Phenolwert von 0,025 mg/l und damit die Einhaltung der Prüfwerte gemäß der Bundesbodenschutzverordnung. Südlich der Gronewoldstraße lag der höchste Wert in einer der bestehenden Grundwassermessstellen mit 0,25 µg/l PAK knapp über dem bodenschutzrechtlichen Prüfwert von 0,2 µg/l.

Bewertung der Ergebnisse und des Handlungsbedarfes insgesamt:

Im Gartenbereich der Wohngrundstücke liegt eine „Hintergrundbelastung“ durch PAK vor. Diese sind jedoch nicht unmittelbar in dem oberflächennahen Bereich von 0 m – 0,35 m festgestellt worden, so dass keine Gefahr für die sich dort aufhaltenden Personen vorliegt.

Bei Erd- und Bauarbeiten kann jedoch auf den Grundstücken Bodenaushub anfallen, der aus abfallrechtlicher Sicht nicht uneingeschränkt verwertet werden darf. Zur Festlegung des Entsorgungsweges sind dann Analysen des Aushubmaterials erforderlich. Erd- und Bauarbeiten sind daher vorab mit dem Landkreis Leer abzustimmen.

Die Oberbodenmischproben der auf dem ehemaligen Betriebsgelände landwirtschaftlich genutzten Fläche wie auch auf den nördlich angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen zeigen keine auffälligen Werte. Einschränkungen für die landwirtschaftliche Nutzung ergeben sich daher nicht.

Im Rahmen der orientierenden Erkundung konnten vier Schwerpunktbereiche der Bodenkontamination mit den Parametern Phenole, PAK, Mineralölkohlenwasserstoffe und BTEX ermittelt werden. Der erhöhte PAK-Summenwert liegt ursächlich am Einzelstoff Naphthalin und einiger weiterer gering kondensierter PAK-Einzelstoffe. Diese weisen eine gewisse Wasserlöslichkeit auf und können somit potentiell mit dem Sickerwasser ins Grundwasser gelangen. Südlich der Gronewoldstraße weist der PAK-Summenwert kaum den Einzelstoff Naphthalin auf. Der PAK-Gehalt lässt sich für diese Proben jedoch auch anhand des Anteils an gering kondensierender, wasserlöslicher PAK-Einzelstoffe erklären.

An der nördlichen Grenze des Kokereistandortes konnte eine Grundwasserbelastung mit Phenolen, Naphthalin und BTEX bis zur Endteufe der durchgeführten Sondierungen (12 m) festgestellt werden. Für die weitere Abgrenzung der Grundwasserbelastung in die Tiefe wie auch in der weiteren Abstromrichtung muss eine weitergehende Detailuntersuchung erfolgen. Im Zuge dessen ist zu erkunden, inwieweit die im Boden vorhandenen Kokereireststoffe eine anhaltende Nachlieferung von Schadstoffen ins Grundwasser verursachen.

Südlich der Gronewoldstraße konnten Belastungen nur noch in geringem Umfang nachgewiesen werden. Die Grundwassersituation ist aufgrund der festgestellten möglichen Fließrichtungsumkehr jedoch anhand von weitergehenden Erkundungen abschließend einzugrenzen.

Die PAK-Belastungen in den Entwässerungsgräben können teilweise eine potentielle Belastung des Oberflächenwassers darstellen. Dieser Pfad ist daher ebenfalls detaillierter zu untersuchen.

Im Rahmen der Beprobungen zeigten sich Anhaltspunkte auf mikrobiologische Aktivität im Grundwasserleiter, die ggf. eine natürliche Reduzierung der Schadstoffe bewirken. Die Überprüfung dieses natürlichen Schadstoffabbaus ist in den weitergehenden Erkundungen zu berücksichtigen.

Weiteres Vorgehen:

Dem Landkreis Leer obliegt i. d. R. gem. § 9 Absatz 1 Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) die Durchführung der ersten orientierenden Erkundung, wenn Anhaltspunkte für das Vorliegen von schädlichen Bodenveränderungen und einer davon ausgehenden Gefahr für den Wirkungspfad Boden-Mensch und/oder Boden-Grundwasser auf dem ehemaligen Betriebsgelände vorliegen. Mit den Ergebnissen der orientierenden Erkundung wurden diese Anhaltspunkte konkretisiert und der Verdacht auf das Vorliegen einer Grundwasserbelastung im unmittelbaren Bereich des Kokereigeländes hinreichend bestätigt.

Nach momentanem Kenntnisstand liegen die Hauptbelastungsbereiche des Bodens im nördlichen Waldstreifen und dort aufgrund der geringen Überdeckung relativ oberflächennah. Das Betreten der Waldflächen ist daher bis auf Weiteres untersagt.

Gemäß § 3 Abs. 4 Bundesbodenschutzverordnung ist im nächsten Schritt eine weitergehende Detailuntersuchung auf Grundlage der Ergebnisse der orientierenden Erkundung erforderlich. Bei der Detailuntersuchung handelt es sich um eine vertiefte weitere Untersuchung zur abschließenden Gefährdungsabschätzung, die insbesondere der Feststellung von Menge und räumlicher Verteilung von Schadstoffen, ihrer mobilen oder mobilisierbaren Anteile, ihrer Ausbreitungsmöglichkeiten in Boden, Gewässer und Luft sowie der Möglichkeit ihrer Aufnahme durch Menschen, Tiere und Pflanzen dient. Darüber hinaus sind anhand der Ergebnisse der Detailuntersuchung Aussagen zu gegebenenfalls notwendigen Sanierungsmaßnahmen zu treffen.

Den Empfehlungen des beauftragten Gutachters zum weiteren Vorgehen war zu entnehmen, dass im nächsten Schritt detaillierte weitere Ermittlungen durchzuführen seien, u. a. hinsichtlich der vertikalen und horizontalen Ausdehnung der vorgefundenen Schadstoffe (Detailuntersuchung gemäß § 9 Abs. 2 des Bundes-Bodenschutzgesetzes (im Folgenden als DU bezeichnet)). Es war damit zu prüfen, welcher der aktuell verantwortlichen Grundstückseigentümer oder sonstiger Verpflichteter in Anspruch zu nehmen ist, um die entsprechende Detailuntersuchung für das gesamte ehemalige Kokereigelände durch einen zugelassenen Gutachter zu veranlassen. Im Gegensatz zur orientierenden Untersuchung nach § 9 Abs. 1 BBodschG (Ersterkundung), die im Wege der Amtsermittlung veranlasst wurde, ist es zunächst grundsätzlich Aufgabe verschiedener Betroffener, die in § 4 Abs. 3, 5 und 6 BBodschG genannt sind (Verursacher einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast sowie dessen Gesamtrechtsnachfolger, der Grundstückseigentümer und der Inhaber der tatsächlichen Gewalt über ein Grundstück oder ein früherer Eigentümer),  die  Detailuntersuchung gemäß § 9 Abs. 2 BBodSchG zu veranlassen. Damit war aus dem Kreis der verschiedenen Eigentümer / sonstiger verantwortlicher Personen eine natürliche bzw. juristische Person auszuwählen, welche die DU für die Flächen des ehemaligen Kokereigelände zu veranlassen hat.

Dabei ist von der Gleichrangigkeit der Verantwortlichen auszugehen. Die Behörde hat sich in erster Linie vom Grundsatz der Effektivität der Gefahrenabwehr leiten zu lassen.

Im vorliegenden Fall wird es allerdings für nicht zielführend gehalten, für die Gesamtheit der aktuellen Eigentümer der ehemaligen Betriebsfläche der Kokerei jeweils entsprechende Einzelanordnungen nach § 9 Abs. 2 BBodSchG zu treffen mit dem Ziel, dass mehrere Detailuntersuchungen durch zugelassene Gutachter veranlasst werden. Dies würde ein unübersehbares Stückwerk einzelner Verwaltungsvorgänge einschließlich möglicher verschiedenartiger, langwieriger Rechtsbehelfsverfahren verursachen. Vielmehr handelt es sich um eine ehemalige Gesamtfläche des Betriebsgeländes, welche insgesamt im Rahmen einer Detailuntersuchung zu betrachten ist. Auf der Grundlage eines Beschlusses des Kreisausschusses vom 07.05.2021 veranlasst der Landkreis Leer die Detailuntersuchung für das gesamte ehemalige Torfkokereigelände selbst. Ohne diese zwingend notwendige Detailuntersuchung könnte neben einer erforderlichen Aussage zur horizontalen und vertikalen Ausdehnung der kokereibedingten Schadstoffe auch die Frage, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang eine Sanierung erforderlich wird, nicht beantwortet werden.

Die Zustimmung zum Betreten / Befahren der Flächen für die Arbeiten anlässlich der Detailuntersuchung wurde von den betroffenen Eigentümern bereits eingeholt bzw. bei fehlendem Einverständnis schriftlich angeordnet. Der Auftrag zur Detailuntersuchung ist bereits erteilt worden. Wie zügig die dazu notwendigen Arbeiten vorankommen, wird auch vom Wetter in den kommenden Monaten abhängig sein.  Mit Ergebnissen ist nicht vor dem Frühjahr 2022 zu rechnen. 

Kontakt

Bergmannstraße 37
26789 Leer (Ostfriesland)
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Telefon: Telefonisch sind die Mitarbeitenden der Bauaufsicht dienstags und donnerstags von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr und mittwochs von 14:00 bis 15:30 Uhr erreichbar.
Fax: 0491 926-1754
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