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Als untere Abfallbehörde ist der Landkreis Leer für Entscheidungen im Vollzug abfallrechtlicher Vorschriften zuständig, die sich aus den Regelungen der europäischen Gemeinschaft sowie bundes- und landesgesetzlichen Bestimmungen ergeben.
Das Aufgabengebiet umfasst einerseits die Überwachung der ordnungsgemäßen Entsorgung von Abfällen, die auf privat oder gewerblich genutzten Grundstücken anfallen. Die abfallrechtliche Überwachung schließt erforderlichenfalls auch die Anordnung zur ordnungsgemäßen Entsorgung und deren zwangsweise Durchsetzung ein. Daneben sind Verstöße gegen diesbezüglichen Vorschriften mit Bußgeldern zu ahnden oder entsprechende Stellungnahmen im Rahmen polizeilicher oder staatsanwaltschaftlicher Ermittlungsverfahren zu fertigen.
Die Vollzugsaufgaben ergeben sich hauptsächlich aus
dem...
- Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetz
- Niedersächsischen Abfallgesetz
- Abfallverbringungsgesetz
- Batteriegesetz
- Elektro-und Elektronikgerätegesetz
der...
- Altfahrzeugverordnung
- Altölverordnung
- Bioabfallverordnung
- Gefahrstoffverordnung
- Klärschlammverordnung
- Nachweisverordnung
- Verpackungsverordnung
- Altholzverordnung
Verstöße in diesem Zusammenhang sind z. B. verbotswidrige Abfallablagerungen in der freien Landschaft wie Haus- und Sperrmüll, Autowracks ölhaltige Gebinde usw.
Illegale Abfallablagerungen können als Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen geahndet werden. Schwerwiegende Verstöße werden als Straftat verfolgt.