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Bauordnungsamt
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Altlasten

Der Begriff Altlasten steht allgemein für „Gefahrenquellen aus früherer Zeit“. Die Ursachen für die Entstehung sind u. a. dem unsachgemäßen und unkontrollierten Umgang mit umweltgefährdenden Stoffen vor Inkrafttreten des Abfallbeseitigungsgesetzes 1972 zuzuschreiben.

Altlasten im Sinne des seit 1999 geltenden Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG) sind

1. Altablagerungen: stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (z. B. ehemalige Müllkippen)

2. Altstandorte: Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist (z.B. stillgelegte Industrie- und Gewerbegrundstücke wie Tankstellen, Schießstände, usw.)  

durch die schädliche Bodenveränderungen (Beeinträchtigung der natürlichen Bodenfunktion) oder sonstige Gefahren (vom abgelagerten Abfall selbst) für den einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden.

Die Flächen gelten jedoch erst dann definitiv als Altlast, wenn anhand von Untersuchungen und Bewertung der Ergebnisse eine schädliche Bodenveränderung oder sonstige Gefahr für den einzelnen oder die Allgemeinheit nachgewiesen wurde. Solange dieser Nachweis nicht vorliegt, werden Altablagerungen und Altstandorte als altlastenverdächtige Flächen eingestuft.

Altlastenkataster

Im Rahmen des Altlastenprogrammes Niedersachsen wurde 1985 landesweit mit der Erkundung und Bewertung der Altablagerungsstandorte begonnen. In einer ersten Ermittlung wurde jedem erfassten Standort je nach Lage und vermuteten abgelagerten Abfallstoffen eine Bewertungszahl (1- 100) zugeordnet und ab einer Bewertungszahl von 60 durch die jeweiligen Kommunen einer weitergehenden Erkundung zur Abschätzung der genauen Ausdehnung, Abfallzusammensetzung sowie der Sanierungsbedürftigkeit unterzogen. Für eine flächendeckende Erfassung der Altstandorte wurde im April 1987 eine Umfrage bei den Gemeinden durchgeführt. Da die Ermittlung der Verdachtsflächen, vor allem der möglichen Altstandorte, sich maßgeblich auf die Aussagen von "Zeitzeugen" stützt, kann die Zahl der Altablagerungen und Altstandorte variieren.

Das Bauverwaltungsamt führt als zuständige untere Bodenschutzbehörde auf der Grundlage des Liegenschaftskatasters ein Verzeichnis der altlastenverdächtigen Flächen und Altlasten, das insbesondere Informationen über Lage und Zustand der Flächen enthält. Auf entsprechenden Antrag können aus dem Altlastenkataster Auskünfte erteilt werden, hierzu ist gegebenenfalls eine Vollmacht des Grundstückseigentümers nötig. Die Auskunft ist gebührenpflichtig.

Die bisher landesweit erfassten Altablagerungen können ebenfalls auf dem online verfügbaren NIBIS Kartenserver des Landesamtes für Bergbau und Energie (LBEG) eingesehen werden.

 

Kontakt

Bauamt
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26789 Leer (Ostfriesland)
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Fax: 0491 926-91317
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