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Klärschlamm ist der in Abwasserbehandlungsanlagen für häusliches und kommunales Abwasser anfallende Schlamm.
Dazu zählt der in Kleinkläranlagen anfallende Schlamm, Klärschlammkomposte und Klärschlammgemische.
Sofern Klärschlamm auf landwirtschaftlich genutzten Flächen aufgebracht werden soll, unterliegt dieser Verwertungsweg den Regelungen der Abfallklärschlammverordnung.
Im Rahmen der Nachweispflichten ist sowohl der landwirtschaftlichen Fachbehörde (Landwirtschaftskammer) als auch dem für die Aufbringungsfläche zuständigen Landkreis die beabsichtigte Ausbringung im sogenannten Lieferscheinverfahren anzuzeigen.