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Eigentumsförderung
Wenn Sie ein Eigenheim bauen möchten oder den Erwerb von selbst genutzten Wohnraum planen oder Ihre selbst genutzte Bestandsimmobilie modernisieren wollen (einschließlich altersgerechter beziehungsweise barrierefreier Modernisierung oder energetischer Modernisierung), können Sie staatliche Fördermöglichkeiten im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung in Anspruch nehmen.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet für Privatpersonen zur Finanzierung selbst genutzten Wohneigentums zinsgünstige Darlehen an. Diese können ergänzend zur Hausbank beziehungsweise Bausparfinanzierung zusammen mit den Wohnraumfördermitteln in Anspruch genommen werden.
Informationen zu den Förderprogrammen der KfW erhalten Sie bei der KfW-Bankengruppe oder bei Ihrer Hausbank.
Der Neubau, Aus- oder Umbau und die Erweiterung von Gebäuden kann als
mit staatlichen Fördermitteln im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung unterstützt werden in Form
Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.
Bereits begonnene Maßnahmen dürfen nicht gefördert werden.
Produktinfos mit den Voraussetzungen finden Sie auf den Internetseiten der NBank.
Nähere Auskünfte gibt gerne die nebenstehende Mitarbeiterin.
Erwerb von Belegungs- und Mietbindungen
Diese Förderung unterstützt Sie bei der Einräumung von Miet- und Belegungsbindungen für freie allgemeine Mietwohnungen für Mieterhaushalte mit geringem Einkommen oder im unmittelbaren Anschluss an auslaufende Belegungs- und Mietbindungen.
Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.
Produktinfos mit den Voraussetzungen finden Sie auf den Internetseiten der NBank.
Nähere Auskünfte gibt gerne die nebenstehende Mitarbeiterin.
Modernisierung von Mietwohnraum
staatliche Fördermöglichkeit durch
für Mietwohnungen, die vor dem 01.02.2002 fertiggestellt sind
in Form eines
Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.
Bereits begonnene Maßnahmen dürfen nicht gefördert werden.
Produktinfos mit den Voraussetzungen finden Sie auf den Internetseiten der NBank.
Nähere Auskünfte gibt gerne die nebenstehende Mitarbeiterin.
Wenn Wohnungen mit öffentlichen Mitteln gefördert worden sind, benötigt der Mieter beim Einzug einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Der WBS berechtigt nur grundsätzlich zum Bezug der Wohnungen, er stellt aber keine "Wohnungszuweisung" dar.
Wesentliche Voraussetzung für das Erteilen des Wohnberechtigungsscheins ist, dass der Antragsteller und seine Haushaltsangehörigen bestimmte Einkommensgrenzen einhalten und die Wohnungsgröße angemessen ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Wohnberechtigungsschein, Antrag auf Erteilung (PDF, 416 kB)
Informationen zum Datenschutz (PDF, 624 kB)
Wohnraumversorgungskonzept (PDF, 7.4 MB)