In der Regel ist für eine Baumaßnahme eine Baugenehmigung erforderlich. Es gibt jedoch Ausnahmen. Man unterscheidet die Bauvorhaben hinsichtlich einer Genehmigungserfordernis wie folgt:
Telefon: 0491 926-0 (Zentrale)
Telefon: Telefonisch sind die Mitarbeitenden der Bauaufsicht dienstags und donnerstags von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr und mittwochs von 14:00 bis 15:30 Uhr erreichbar.
Fax: 0491 926-1754
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