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Bauordnungsamt
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Genehmigungspflicht von Baumaßnahmen


In der Regel ist für eine Baumaßnahme eine Baugenehmigung erforderlich. Es gibt jedoch Ausnahmen. Man unterscheidet die Bauvorhaben hinsichtlich einer Genehmigungserfordernis wie folgt:

Genehmigungsfreie Baumaßnahmen

Genehmigungsfreie Wohngebäude (Bauanzeige)

Genehmigungspflichtige Bauvorhaben

 


Formulare und Erklärungsvordrucke für genehmigungsfreie Wohngebäude und das Baugenehmigungsverfahren.

 

 

 




 

Kontakt

Bergmannstraße 37
26789 Leer (Ostfriesland)
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Telefon: 0491 926-0 (Zentrale)
Telefon: Telefonisch sind die Mitarbeitenden der Bauaufsicht dienstags und donnerstags von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr und mittwochs von 14:00 bis 15:30 Uhr erreichbar.
Fax: 0491 926-1754
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