Die Tätigkeit der Mitarbeiter des Gebäudemanagements erstreckt sich auf das Erstellen und Betreuen kreiseigener Gebäude und Liegenschaften.
Zum einen werden die Architektenleistungen für die Planung, den Entwurf und die Ausführung von kreiseigenen Neu-, Um- und Erweiterungsbauten erbracht.
Zum anderen obliegt dem Gebäudemanagement das bauliche Unterhalten sowie Bewirtschaften für alle kreiseigenen Hochbauanlagen, „Technische Anlagen" sowie Einrichtungen, die zur Funktions- und Substanzerhaltung erforderlich sind.