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Immissionsschutz

Anlagen nach Industrie-Emissionsrichtlinie

Die europäische Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzungen), kurz IED- oder IE-Richtlinie (engl. Industrial Emissions Directive) regelt die Genehmigung, den Betrieb und die Stilllegung von Industrieanlagen in der EU. 

Tierhaltungsbetriebe, die im förmlichen Verfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigt worden sind, unterliegen aufgrund ihrer Anzahl an Tierplätzen zusätzlich der Regelungen der IED-Richtlinie.

Die Industrieemissionsrichtlinie hat das Ziel, die von Industrieanlagen ausgehenden Umweltbelastungen für Luft, Wasser und Boden zu vermeiden, zu vermindern und so weit wie möglich zu beseitigen. Um dieses Ziel zu erreichen, sieht die Richtlinie u. a. vor bestimmte Industriebranchen stärker zu überwachen. Zu diesen Branchen zählen auch die Intensivtierhaltungsbetriebe, die eine bestimmte Anlagegröße, die über die Anzahl an Tierplätzen definiert wird, überschreiten. Diese Betriebe sind von der zuständigen Behörde in regelmäßigen Abständen zu besichtigen.

Im Wesentlichen ist zu kontrollieren, ob die Stallgebäude (einschließlich der zugehörigen Nebenanlagen wie z. B. Güllelagerstätten) so betrieben werden, wie sie genehmigt worden sind. Das gilt vor allem für die Tierzahlen, die Lüftungsanlagen, Filter und Güllelagerstätten. Zusätzlich wird überprüft, ob die wasser- und abfallrechtlichen Vorschriften eingehalten werden.

Das Ergebnis der Vor-Ort-Besichtigung ist in einem Inspektionsbericht zu dokumentieren. Sollten sich Mängel ergeben, hat die zuständige Stelle zu veranlassen, dass diese beseitigt werden.

Nachfolgend finden Sie für die betreffenden Betriebe im Landkreis Leer alle seit dem 02.05.2013 erteilten Genehmigungen und Anordnungen sowie den aktuellen Fazitbogen der letzten der Vor-Ort-Besichtigungen: 

1. Schweinemastanlage Völlen

Bescheide & Anordnungen seit dem 02.05.2013:

Fazitbogen IED-Besichtigung


2. Geflügelmastanlage Potshausen

Bescheide & Anordnungen seit dem 02.05.2013:

Fazitbogen IED-Besichtigung


Kontakt

Bauamt
Bergmannstraße 37
26789 Leer (Ostfriesland)
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Telefon: 0491 926-1248
Fax: 0491 926-91248
Gebäude: D, 2. OG
Raum: 251
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