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Planung

Von der übergeordneten Raumordnungs-Planung bis hin zur detaillierten Bauleitplanung. Die Raumordnung hat vereinfacht beschrieben die Aufgabe, den ‚Raum’ zu ‚ordnen’. Gleichwertige Lebensbedingungen für die Menschen in allen Teilräumen des Landkreises.

Regionalplanung im Landkreis Leer

Raumordnungsprogramm von 2006

Der Landkreis Leer ist als sogenannter ‚Träger der Regionalplanung’ verpflichtet, ein Regionales Raumordnungsprogramm (RROP) für sein Gebiet auf der Grundlage des Landesraumordnungsprogrammes aufzustellen sowie Raumordnungsverfahren durchzuführen. Mit Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 12/2006 für den Landkreis Leer vom 03.07.2006 ist das RROP des Landkreises Leer in Kraft getreten. Die ursprüngliche Geltungsdauer von zehn Jahren wurde, nachdem die allgemeinen Planungsabsichten zur Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms bekannt gemacht worden sind (Amtsblatt Nr. 9/2016 vom 17.05.2016), verlängert. Das RROP von 2006 ist somit bis zum Inkrafttreten des neuen RROP weiterhin rechtskräftig, maximal jedoch weitere zehn Jahre (bis 2026).

Das Regionale Raumordnungsprogramm 2006 mit seiner Begründung liegt zu jedermanns Einsicht beim Landkreis Leer, Amt für Planung und Naturschutz, Bergmannstraße 37, Gebäude D, 1. OG, Zimmer 145, aus. Der Download als PDF:

Regionales Raumordnungsprogramm 2006 - Geodaten (nicht barrierefrei)

Hinweis:
Durch rechtskräftiges Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 31. März 2011, Az.: 12 KN 187/08, wurde das RROP 2006 des Landkreises Leer hinsichtlich des Teilbereichs Windenergie für unwirksam erklärt. Mit dem Urteil des Nds. OVG vom 27.07.2011, Az.: 1 KN 224/07, wurde das RROP 2006 hinsichtlich der Regelungen zu Kapitel D 3.4 08, 10 und 11 (Rohstoffgewinnung Quarzsand) für unwirksam erklärt.



Regionales Raumordnungsprogramm - Neuaufstellung -

Der Kreisausschuss des Landkreises Leer hat in seiner Sitzung am 17.03.2016 beschlossen, das RROP gemäß des gesetzlich vorgegeben Turnus von zehn Jahren fortzuschreiben und das Neuaufstellungsverfahren einzuleiten. Die öffentliche Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten erfolgte im Amtsblatt Nr. 9/2016 vom 17.05.2016. Daraufhin wurde durch die Verwaltung ein Entwurf erarbeitet.

Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Landkreis Leer

Der Kreistag des Landkreises Leer hat in seiner Sitzung am 11. September 2023 beschlossen, das Beteiligungsverfahren zum Entwurf der Neuaufstellung des RROP einzuleiten.


Das öffentliche Beteiligungsverfahren wurde vom 1. Dezember 2023 bis zum 31. Januar 2024 durchgeführt. Die vollständige Bekanntmachung findet sich im Amtsblatt des Landkreises Leer Nr. 21/2023

Aktueller Verfahrensstand

Die eingegangenen Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange sowie von privaten Stellungnehmern wurden umfassend geprüft und ausgewertet. 

Im Ergebnis haben sich keine auslegungsrelevanten Veränderungsbedarfe ergeben, so dass das RROP (Arbeitstitel RROP 2024) der Kreispolitik zum Beschluss vorgelegt werden konnte.

In seiner Sitzung am 19. September 2024 hat der Kreistag des Landkreises Leer das RROP 2024 als Satzung beschlossen. Die Neuaufstellung des RROP ist hiermit inhaltlich abgeschlossen und die Unterlagen werden der zuständigen Genehmigungsbehörde, dem Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems (ArL WE), zur Genehmigung vorgelegt. Zur Genehmigung hat das ArL WE drei Monate Zeit. 

Mit der Bekanntmachung der Genehmigung wird das RROP rechtswirksam. Das Inkrafttreten des neuen RROP (RROP 2024) ist somit voraussichtlich bis Ende 2024/ Anfang 2025 zu erwarten.

Die Unterlagen zum RROP 2024 können auf dieser Seite abgerufen werden.

Die Festlegungen der zeichnerischen Darstellung des RROP 2024 sind zudem auf der Plattform des Landkreises Leer für Geodaten (nicht barrierefrei) einzusehen.

Soweit es neue Informationen zum Verfahrensstand gibt, werden diese hier veröffentlicht.

Unterlagen zur Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (Stand Juni 2024)

Die Dateien ggf. nicht barrierefrei.

Anlagen zur Begründung: 




Bauleitplanung & Planfeststellung

Bei der Bauleitplanung ist das Sachgebiet Planung federführend für die vom Landkreis Leer zu vertretenden Fachbelange verantwortlich und Ansprechpartner sowie Berater für die Städte und Gemeinden in allen Fragen des Städtebaus und des Planungsrechtes. 

Flächennutzungspläne

Bauleitpläne sind der vorbereitende Flächennutzungsplan und der aus dem Flächennutzungsplan entwickelte und einzelne Baugebiete regelnde Bebauungsplan. Planungsträger ist die zuständige Stelle, welche im Rahmen ihrer grundgesetzlich gesicherten Planungshoheit für ihre städtebauliche Entwicklung selbst verantwortlich ist.

Der Flächennutzungsplan enthält die von der planenden Stelle gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten städtebaulichen Nutzungen, z. B. Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Versorgungsflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen und landwirtschaftliche Nutzflächen.

Bebauungspläne

Für die Erfüllung der Bauwünsche der Bürger entscheidend ist der jeweils für das Baugebiet aufgestellte Bebauungsplan. Er enthält Festsetzungen, die die Art und das Maß der baulichen Nutzung, des überbaubaren Bereiches und der Verkehrsflächen betreffen. Die Wirkung des rechtskräftigen Bebauungsplans für den Bauherrn ist zweifach: Einerseits gibt er die einzelnen Baugrundstücke "zur Bebauung frei", andererseits enthält er die rechtlichen, allgemein verbindlichen Schranken für die Bebauung der Grundstücke.


Für Fachleute:

Detaillierte Auskunft zu Bauleitplänen des Landkreises Leer

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