Planung
Von der übergeordneten Raumordnungs-Planung bis hin zur detaillierten Bauleitplanung. Die Raumordnung hat vereinfacht beschrieben die Aufgabe, den ‚Raum’ zu ‚ordnen’. Gleichwertige Lebensbedingungen für die Menschen in allen Teilräumen des Landkreises.
Regionalplanung im Landkreis Leer
Raumordnungsprogramm von 2006
Der Landkreis Leer ist als sogenannter ‚Träger der Regionalplanung’ verpflichtet, ein Regionales Raumordnungsprogramm (RROP) für sein Gebiet auf der Grundlage des Landesraumordnungsprogrammes aufzustellen sowie Raumordnungsverfahren durchzuführen. Mit Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 12/2006 für den Landkreis Leer vom 03.07.2006 ist das RROP des Landkreises Leer in Kraft getreten. Die ursprüngliche Geltungsdauer von zehn Jahren wurde, nachdem die allgemeinen Planungsabsichten zur Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms bekannt gemacht worden sind (Amtsblatt Nr. 9/2016 vom 17.05.2016), verlängert. Das RROP von 2006 ist somit bis zum Inkrafttreten des neuen RROP weiterhin rechtskräftig, maximal jedoch weitere zehn Jahre (bis 2026).
Das Regionale Raumordnungsprogramm 2006 mit seiner Begründung liegt zu jedermanns Einsicht beim Landkreis Leer, Amt für Planung und Naturschutz, Bergmannstraße 37, Gebäude D, 1. OG, Zimmer 145, aus. Der Download als PDF:
- Regionales Raumordnungsprogramm 2006 - Anhang (nicht barrierefrei)PDF-Datei: (9.1 MB)
- Regionales Raumordnungsprogramm 2006 - Zeichnerische Darstellung (nicht barrierefrei)PDF-Datei: (5 MB)
Regionales Raumordnungsprogramm 2006 - Geodaten (nicht barrierefrei)
Hinweis:
Durch rechtskräftiges Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 31. März 2011, Az.: 12 KN 187/08, wurde das RROP 2006 des Landkreises Leer hinsichtlich des Teilbereichs Windenergie für unwirksam erklärt. Mit dem Urteil des Nds. OVG vom 27.07.2011, Az.: 1 KN 224/07, wurde das RROP 2006 hinsichtlich der Regelungen zu Kapitel D 3.4 08, 10 und 11 (Rohstoffgewinnung Quarzsand) für unwirksam erklärt.
Regionales Raumordnungsprogramm - Neuaufstellung -
Der Kreisausschuss des Landkreises Leer hat in seiner Sitzung am 17.03.2016 beschlossen, das RROP gemäß des gesetzlich vorgegeben Turnus von zehn Jahren fortzuschreiben und das Neuaufstellungsverfahren einzuleiten. Die öffentliche Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten erfolgte im Amtsblatt Nr. 9/2016 vom 17.05.2016. Daraufhin wurde durch die Verwaltung ein Entwurf erarbeitet.
Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Landkreis Leer
Der Kreistag des Landkreises Leer hat in seiner Sitzung am 11. September 2023 beschlossen, das Beteiligungsverfahren zum Entwurf der Neuaufstellung des RROP einzuleiten.
Das öffentliche Beteiligungsverfahren wurde vom 1. Dezember 2023 bis zum 31. Januar 2024 durchgeführt. Die vollständige Bekanntmachung findet sich im Amtsblatt des Landkreises Leer Nr. 21/2023.
Aktueller Verfahrensstand
Die eingegangenen Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange sowie von privaten Stellungnehmern wurden umfassend geprüft und ausgewertet.
Im Ergebnis haben sich keine auslegungsrelevanten Veränderungsbedarfe ergeben, so dass das RROP (Arbeitstitel RROP 2024) der Kreispolitik zum Beschluss vorgelegt werden konnte.
In seiner Sitzung am 19. September 2024 hat der Kreistag des Landkreises Leer das RROP 2024 als Satzung beschlossen. Die Neuaufstellung des RROP ist hiermit inhaltlich abgeschlossen und die Unterlagen werden der zuständigen Genehmigungsbehörde, dem Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems (ArL WE), zur Genehmigung vorgelegt. Zur Genehmigung hat das ArL WE drei Monate Zeit.
Mit der Bekanntmachung der Genehmigung wird das RROP rechtswirksam. Das Inkrafttreten des neuen RROP (RROP 2024) ist somit voraussichtlich bis Ende 2024/ Anfang 2025 zu erwarten.
Die Unterlagen zum RROP 2024 können auf dieser Seite abgerufen werden.
Die Festlegungen der zeichnerischen Darstellung des RROP 2024 sind zudem auf der Plattform des Landkreises Leer für Geodaten (nicht barrierefrei) einzusehen.
Soweit es neue Informationen zum Verfahrensstand gibt, werden diese hier veröffentlicht.
Unterlagen zur Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (Stand Juni 2024)
Die Dateien ggf. nicht barrierefrei.
- Beschreibende DarstellungPDF-Datei: (573 kB)
- Zeichnerische Darstellung (im Maßstab 1 : 50.000)PDF-Datei: (19.3 MB)
- UmweltberichtPDF-Datei: (10.5 MB)
- Begründung der Ziele und GrundsätzePDF-Datei: (16.8 MB)
Anlagen zur Begründung:
- Anlage 1.1 - Übersichtskarte SiedlungsstrukturPDF-Datei: (5.9 MB)
- Anlage 1.2 - Übersichtskarte Natur und LandschaftPDF-Datei: (6.3 MB)
- Anlage 1.3 - Übersichtskarte ErholungPDF-Datei: (6 MB)
- Anlage 1.4 - Übersichtskarte Land und ForstwirtschaftPDF-Datei: (6.3 MB)
- Anlage 1.5 - Übersichtskarte BodenschutzPDF-Datei: (5.9 MB)
- Anlage 1.6 - Übersichtskarte Kulturelles SachgutPDF-Datei: (5.9 MB)
- Anlage 1.7 - Übersichtskarte RohstoffgewinnungPDF-Datei: (5.9 MB)
- Anlage 1.8 - Übersichtskarte VerkehrPDF-Datei: (6 MB)
- Anlage 1.9 - Übersichtskarte WasserwirtschaftPDF-Datei: (6 MB)
- Anlage 1.10 - Übersichtskarte EnergiePDF-Datei: (6 MB)
- Anlage 2.1 - Übersichtskarte Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Natur und LandschaftPDF-Datei: (5.6 MB)
- Anlage 2.2 - Begründung: Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Natur und LandschaftPDF-Datei: (4.5 MB)
- Anlage 2.3 - Übersichtskarte Vorrang- und Vorbehaltsgebiete GrünlandbewirtschaftungPDF-Datei: (5.6 MB)
- Anlage 2.4 - Begründung: Vorrang- und Vorbehaltsgebiete GrünlandbewirtschaftungPDF-Datei: (2.8 MB)
- Anlage 3 zur Begründung: Beikarte Regionaler BiotopverbundPDF-Datei: (18.9 MB)
- Anlage 4a zur Begründung: Karte »Schutzwürdige Böden im Landkreis Leer«PDF-Datei: (1.6 MB)
- Anlage 4b zur Begründung: Karte »Sulfatsaure Böden im Landkreis Leer«PDF-Datei: (1.7 MB)
- Anlage 5 zur Begründung: Landwirtschaftlicher FachbeitragPDF-Datei: (11 MB)
- Anlage 6 zur Begründung: BodenabbaukonzeptPDF-Datei: (17 MB)
- Anlage 7 zur Begründung : Abgleich Bundesraumordnungsplan HochwasserschutzPDF-Datei: (222 kB)
Windenergie
Flächenbeitragswert für 2027 im Landkreis Leer erreicht.
Das Land Niedersachsen muss gemäß Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) bis zum 31.12.2027 1,7 % und bis zum 31.12.2032 2,2 % seiner Landesfläche für die Windenergie an Land ausgewiesen haben. Hieraus hat das Land im Niedersächsischen Windenergieflächenbedarfsgesetz (NWindG) regionale Teilflächenziele entwickelt. Für den Landkreis Leer ergibt sich für den 31.12.2027 ein Wert von 1.036 ha (0,97 % des Planungsraums) und für den 31.12.2032 ein Wert von 1.341 ha (1,26 % des Planungsraums). Für die Erreichung der Flächenbeitragswerte können die Träger der Regionalplanung (die Landkreise) selbst Flächen für die Windenergie an Land in ihren Regionalen Raumordnungsprogrammen (RROPs) ausweisen oder Flächen anrechnen, die von Städten, Gemeinden und Samtgemeinden im Rahmen der Bauleitplanung für die Windenergie an Land ausgewiesen sind.
Über die Flächennutzungspläne der Städte und Gemeinden des Landkreises Leer können gemäß WindBG derzeit 1.210,8 ha bilanziert werden. Der Flächenbeitragswert für den Stichtag 31.12.2027 ist somit bereits erfüllt. Eine entsprechende öffentliche Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt vom 30.09.2024.
Mit der erfolgten Feststellung gilt für den Landkreis Leer nach § 249 Absatz 2 des Baugesetzbuches, dass sich außerhalb der Windenergiegebiete gemäß § 2 Nummer 1 WindBG die Zulässigkeit für Vorhaben, die der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Windenergie dienen, nach § 35 Absatz 2 BauGB richtet.
Bauleitplanung & Planfeststellung
Bei der Bauleitplanung ist das Sachgebiet Planung federführend für die vom Landkreis Leer zu vertretenden Fachbelange verantwortlich und Ansprechpartner sowie Berater für die Städte und Gemeinden in allen Fragen des Städtebaus und des Planungsrechtes.
Flächennutzungspläne
Bauleitpläne sind der vorbereitende Flächennutzungsplan und der aus dem Flächennutzungsplan entwickelte und einzelne Baugebiete regelnde Bebauungsplan. Planungsträger ist die zuständige Stelle, welche im Rahmen ihrer grundgesetzlich gesicherten Planungshoheit für ihre städtebauliche Entwicklung selbst verantwortlich ist.
Der Flächennutzungsplan enthält die von der planenden Stelle gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten städtebaulichen Nutzungen, z. B. Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Versorgungsflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen und landwirtschaftliche Nutzflächen.
Bebauungspläne
Für die Erfüllung der Bauwünsche der Bürger entscheidend ist der jeweils für das Baugebiet aufgestellte Bebauungsplan. Er enthält Festsetzungen, die die Art und das Maß der baulichen Nutzung, des überbaubaren Bereiches und der Verkehrsflächen betreffen. Die Wirkung des rechtskräftigen Bebauungsplans für den Bauherrn ist zweifach: Einerseits gibt er die einzelnen Baugrundstücke "zur Bebauung frei", andererseits enthält er die rechtlichen, allgemein verbindlichen Schranken für die Bebauung der Grundstücke.
Für Fachleute:
Endlagersuche
+++++ Die nächste Möglichkeit zur Beteiligung an der Endlagersuche besteht bei der Veranstaltung „3. Forum Endlagersuche“ am 22.11. und 23.11.2024. Die Veranstaltung findet in hybrider Form statt; eine online-Teilnahme ist möglich. Über die neue Web-Anwendung der Bundesgesellschaft für Endlagerung, die seit dem 04.11.2024 online eingestellt ist, kann der aktuelle Arbeitsstand der Bearbeitung der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen eingesehen werden: www.bge.navigator +++++
Rechtsgrundlage
Im Gesetz zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle (Standortauswahlgesetz – StandAG) wird das Verfahren festgelegt, mit dem ein „Standort mit der bestmöglichen Sicherheit“ für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle ermittelt werden soll.
Teilgebiete
Ausgehend von der gesamten Fläche von Deutschland wurden zunächst vorhandene geowissenschaftliche Daten der Bundes- und Landesbehörden herangezogen und von der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) als Trägerin des Vorhabens anhand von Kriterien ausgewertet. Als erstes Zwischenergebnis wurde am 28.09.2020 durch die BGE der Zwischenbericht Teilgebiete vorgelegt und veröffentlicht. In diesem wurden 90 Teilgebiete in Deutschland benannt, die aus geologischen Gründen für ein Atommüll-Endlager geeignet sein könnten und rund 54% der Fläche der Bundesrepublik umfassen.
In diesem Zwischenbericht sind insgesamt vier Teilgebiete im Landkreis Leer aufgelistet, die teilweise übereinanderliegen und im derzeitigen Verfahrensstand als geeignet erscheinen. Hierbei handelt es sich um eine Salzstruktur direkt nördlich der Insel Borkum (Teilgebiet 046) sowie um großräumige Teilgebiete des Wirtsgestein Tongestein im gesamten Kreisgebiet (Teilgebiete 004, 006, 007).
Zur Prüfung der Teilgebiete wurde ein Gutachten zur fachlichen Einschätzung der betroffenen Teilgebiete 006, 007, 046 im Landkreis Leer beauftragt. Dieses Fachgutachten, dessen Erstellung vom Niedersächsischen Umweltministerium finanziell gefördert wurde, wurde im Rahmen des Ausschusses für Kreisentwicklung, Umwelt und Natur des Landkreises Leer am 04.10.2021 von Herr Dr. Chaudry, Öko-Institut e.V., vorgestellt.
Hier einzusehen: das Gutachten und die Unterlagen zur Ausschusssitzung vom 04.10.2021.
Zeitplan
Gegenüber der im § 1 Absaz 5 Satz 2 StandAG vorgegebenen Zeitschiene, dass bis zum Jahr 2031 die Entscheidung des Bundestages über die Festlegung eines Endlagerstandorts „angestrebt“ wird, hat die BGE im November 2022 bekannt gemacht, dass erheblich mehr Zeit benötigt wird. Es wurde dabei eine Zeitspanne von 2046 bis 2068 für das gesamte Verfahren bis zum Abschluss der Phase 3 (d.h. die Entscheidung des Bundestages über den Endlagerstandort) angegeben. Der Vorschlag für die näher zu untersuchenden Standortregionen soll demnach im Jahr 2027 vorliegen.
Als Standortregionen werden die Gebiete, die aus den o.g. Teilgebieten von der BGE durch weitere vertiefende Auswertungen für die übertägige Erkundung ermittelt werden, bezeichnet (§14 StandAG). Den Vorschlag für die Standortregionen mit den jeweils standortbezogenen Erkundungsprogrammen hat die BGE dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) vorzulegen. Das BASE prüft den Vorschlag, führt strategische Umweltprüfungen durch und wird zudem die Einberufung und Beteiligung der Regionalkonferenzen sowie des Rates der Regionen anstoßen (§§ 10 und 11 StandAG). Der Bundestag entscheidet im Weiteren darüber, welche Standortregionen übertägig erkundet werden.
Anmerkung: Eine konkrete Anzahl an Standortregionen ist gesetzlich nicht vorgegeben; aufgrund der dann durchzuführenden, d.h. vergleichsweise aufwendigen Erkundungsprogramme plant die BGE aktuell mit etwa zehn Standortregionen, wobei es auch mehr oder weniger sein könnten.
Beteiligungsmöglichkeiten
Bei dem gesamten Verfahren der Standortsuche handelt es sich um einen mehrjährigen Prozess, in dem die Öffentlichkeit durch verschiedene Möglichkeiten der Beteiligung informiert und mitgenommen werden soll, wie z.B. durch die drei „Fachkonferenzen Teilgebiete“, die in 2021 stattgefunden haben.
In weiteren Schritten wird die Vielzahl der Teilgebiete überprüft und anhand weiterer Kriterien werden Standortregionen für die übertägige Erkundung ermittelt.
Nach den in § 9 StandAG vorgesehenen Fachkonferenzen Teilgebiete in 2021 wurde als ergänzendes Format für die weitere Beteiligung der Öffentlichkeit das „Forum Endlagersuche“ eingeführt. Hiermit soll die lange Zeitspanne zwischen den Fachkonferenzen und den in § 10 StandAG genannten Regionalkonferenzen „überbrückt“ und eine Kontinuität des Austauschs der Vorhabenträgerin BGE, dem BASE (Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung) sowie der Öffentlichkeit sichergestellt werden. Dieses trägt zudem zur Nachvollziehbarkeit und Transparenz der BGE-Arbeit bei. Nach dem Forum Endlagersuche am 20.05. und 21.05.2022 fand das 2. Forum Endlagersuche am 17.11. und 18.11.2023 statt. Nunmehr steht das 3. Forum Endlagersuche am 22.11. und 23.11.2024 an.
Ein Thema wird dabei die Vorstellung des „Konzeptes für die Beteiligung in Phase I der Endlagersuche“ sein, das das BASE erarbeitet hat. Es beschreibt unter der Überschrift „Auf dem Weg zu den Regionalkonferenzen“, wie das BASE in den kommenden Jahren seinen gesetzlichen Informations- und Beteiligungsauftrag ausgestalten möchte.
Dieses „Forum Endlagersuche“ findet wie auch die vorherigen Veranstaltungen in hybrider Form statt.
Wie geht es weiter?
Arbeitsstände der BGE
Die BGE plant im 4. Quartal 2024 (noch vor dem 3. Forum Endlagersuche im November 2024) Arbeitsstände zu veröffentlichen. Dieses soll voraussichtlich Gebiete der Kategorie D („ungeeignet“) und Kategorie C („sehr geringe Eignung“) in den Wirtsgesteinen Ton, Kristallin und Salz umfassen, wobei die Arbeitsstände keine abschließenden Ergebnisse darstellen. 2025 soll dann die Veröffentlichung der Arbeitsstände aller 4 Kategorien erfolgen (B = „weniger gut geeignet“; A = „beste Eignung“). Diese Veröffentlichungen sollen auch über eine GIS-basierte Webanwendung (inklusive kurzer Erläuterungen) erfolgen, um die Bearbeitungsschritte und Entscheidungen nachvollziehbar darzulegen.
Termine
- September 2024: Veröffentlichung des Konzeptes „Auf dem Weg zu den Regionalkonferenzen“ des BASE
- Quartal 4/2024: Veröffentlichung von Arbeitsständen zur Eingrenzung der Teilgebiete durch die BGE
- November 2024: 3. Forum Endlagersuche (22.11.2024 und 23.11.2024)
Weiterführende Links
- Weiterführende Links u.a. zum 3. Forum Endlagersuche:
https://www.endlagersuche-infoplattform.de
- Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Endlagerung (BASE):
- Bundesgesellschaft für die Endlagerung (BGE):
https://www.bge.de/de/endlagersuche/
- Nationales Begleitgremium Endlagersuche (NBG)
https://www.nationales-begleitgremium.de