© Landkreis Leer |
Zum Gewässerschutz, der durch das Bauverwaltungsamt in Zusammenarbeit mit der unteren Wasserbehörde gewährleistet wird, zählt im Wesentlichen die Erhaltung eines ordnungsgemäßen Zustandes für den Wasserabfluss.
Daneben sind Gewässer vor Verunreinigung sowie unerlaubter Veränderung (Verfüllung, Verrohrung, Beseitigung) zu schützen.Zur Abwehr dieser Gefahren für Gewässer sind die Verursacher mit entsprechenden schriftlichen Anordnungen in Anspruch zu nehmen. Betroffen sind hier in erster Linie kleinere Gewässer (Gräben der III. Ordnung), die der Entwässerung mehrerer Grundstücke dienen.
Diese Einnahmen werden landesweit für Maßnahmen des Gewässerschutzes, des Wasserhaushalts und für Naturschutzmaßnahmen verwendet.
Die Einnahmen aus der Abwasserabgabe werden zweckgebunden für Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der Gewässergüte eingesetzt.