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Gewässerschutz
© Landkreis Leer 
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Gewässerschutz

Mit Blick auf die besondere Schutzbedürftigkeit der Gewässer und des Grundwassers besteht auch die Verpflichtung, als Ordnungsbehörde im Rahmen der Gefahrenabwehr tätig zu werden.

Zum Gewässerschutz, der durch das Bauverwaltungsamt in Zusammenarbeit mit der unteren Wasserbehörde gewährleistet wird, zählt im Wesentlichen die Erhaltung eines ordnungsgemäßen Zustandes für den Wasserabfluss.

Daneben sind Gewässer vor Verunreinigung sowie unerlaubter Veränderung (Verfüllung, Verrohrung, Beseitigung) zu schützen.

Zur Abwehr dieser Gefahren für Gewässer sind die Verursacher mit entsprechenden schriftlichen Anordnungen in Anspruch zu nehmen. Betroffen sind hier in erster Linie  kleinere Gewässer (Gräben der III. Ordnung), die der Entwässerung mehrerer Grundstücke dienen.   

Wasserentnahmegebühr

Im Auftrag des Landes Niedersachsen erhebt der Landkreis Leer für die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern oder aus dem Grundwasser eine Wasserentnahmegebühr (den sogenannten Wasserpfennig).

Diese Einnahmen werden landesweit für Maßnahmen des Gewässerschutzes, des Wasserhaushalts und für Naturschutzmaßnahmen verwendet.

Abwasserabgabe

Für das Einleiten von Abwasser in ein Gewässer ist eine Abgabe nach dem Abwasserabgabengesetz zu entrichten. Die Erhebung der Abwasserabgabe erfolgt durch die Länder.

Die Einnahmen aus der Abwasserabgabe werden zweckgebunden für Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der Gewässergüte eingesetzt.

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